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23. April 2024

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Ausbildungspflicht ab 2017

Ausbildungspflicht ab 2017© piqs.de/zahhol

Die Pflichtschule ist nicht genug, heißt es bald für tausende Jugendliche. Der Ministerrat legt das entsprechende Gesetz nun im Parlament vor.

Ab dem Schuljahr 2017/2018 sollen alle Jugendlichen nach Abschluss der Schulpflicht eine weiterführende Ausbildung absolvieren. Damit soll ein „schlechter Start ins Berufsleben“ vermieden werden, verlautet es aus dem Sozialministerium.
Betroffen sind jene Schüler, deren Pflichtschulzeit mit dem Schuljahr 2016/17 endet. Im ersten Jahr wird die Ausbildungspflicht für rund 5.000 Jugendliche gelten, schätzt man. Wer dann weder eine weiterführende Schule besucht, noch eine Lehre beginnt oder eine anderweitige Qualifizierungsmaßnahme in Angriff nimmt, wird ein Fall für das neue Gesetz.
Erziehungsberechtigte müssen melden, wenn ihre Kinder keine Ausbildung machen. Aber auch Institutionen wie Schulen oder Arbeitsmarktservice sollen regelmäßig Meldung erstatten. Wenn ein Jugendlicher als Bildungsabbrecher eingestuft wird, wird er von einer Koordinierungsstelle kontaktiert.
Die Jugendlichen sollen gecoacht werden, damit sie weitere Bildungsschritte setzen. Die Palette der Möglichkeiten ist breit, sie reicht von der Lehre über Privatunterricht und Schulbesuch bis zu AMS-Kursen. In letzter Konsequenz sind auch – analog zum Schulpflichtgesetz – Verwaltungsstrafen für die Erziehungsberechtigten vorgesehen. Sie bewegen sich zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall bis 1.000 Euro. Allerdings sei Bestrafen nicht vorrangig, betont man im Sozialministerium.

Ausnahme Asylwerber
Junge Asylwerber fallen nicht unter die neue Regelung. Ausnahmen gibt es auch, wenn Jugendliche zum Beispiel Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Präsenz-Zivildienst leisten oder erkrankt sind. Behinderte Jugendliche waren im Begutachtungsentwurf noch von der Ausbildungspflicht ausgenommen, das wurde aber nicht in den Gesetzestext übernommen.
Die Kosten beziffert das Sozialministerium mit 57 Millionen Euro pro Jahr. Die höheren Ausgaben sollen sich mittel- und langfristig aber rentieren, erhofft man sich doch, künftig beim Arbeitslosengeld und anderen Sozialleistungen sparen zu können.
Da das Gesetz eine Verfassungsbestimmung enthält, braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament,. Somit sind die Stimmen entweder der Grünen oder der FPÖ nötig.

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APA-Science/red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 17.06.2016