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19. April 2024

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STEOP für alle österreichischen Universitäten

STEOP für alle österreichischen Universitäten© piqs.d/lars seubert

Das neue Jahr bringt an den Universitäten die flächendeckende Studieneingangsphase (STEOP), neue Matrikelnummern sowie ÖH-Wahlen.

Die STEOP wird mit dem Studienjahr 2017/18 endgültig auf alle wissenschaftlichen Universitäten sowie auf alle gemeinsam von Kunst- und wissenschaftlichen Unis angebotene Studien ausgeweitet und vereinheitlicht. Inhalt der Eingangsphase ist ein Überblick über Inhalt und Ausrichtung des jeweiligen Studiums. Nur wer alle Prüfungen der Eingangsphase besteht, darf weiterstudieren. Bisher waren Studien mit Aufnahmsprüfung von der STEOP nicht umfasst, künftig sind Ausnahmen nur noch für Medizin, Veterinärmedizin und Psychologie möglich.
Bisher war der Umfang der STEOP nicht geregelt – je nach Uni umfasste sie bis zu 30 ECTS-Punkte, was etwa dem vorgesehenen Lernaufwand eines Semesters entspricht. Künftig soll es einen Mindestumfang von acht und eine Höchstgrenze von 20 ECTS-Punkten geben. Außerdem wird festgelegt, dass die STEOP mehrere Lehrveranstaltungen umfassen muss – bisher war auch nur eine erlaubt.

Neue Nummer
Bereits mit 1. Juni in Kraft tritt ein neues Matrikelnummernsystem: Die Studenten erhalten acht- statt bisher siebenstellige Nummern. Wer bereits eine Matrikelnummer hat, bekommt eine Null vorangestellt. Die Nummern für die künftigen Studienanfänger beginnen nicht mehr mit dem Jahr der Einschreibung, sondern je nach Art der Hochschule: Uni-Studenten etwa sind nun an einer eins, zwei oder drei am Anfang erkennbar.
Bei den ÖH-Wahlen, deren genauer Termin noch festgelegt wird, wählen die Studenten ihre Vertretung bis ins Studienjahr 2018/2019. Zur Erhöhung der traditionell geringen Wahlbeteiligung wurde die Möglichkeit geschaffen, an PH, FH, Privatunis und der Donauuniversität Krems, an denen berufsbegleitende oder duale Studiengänge eingerichtet sind, einen Wahltag vorzuziehen. Außerdem wird die Briefwahl vereinfacht.

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APA-Science/red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 12.01.2017