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19. April 2024

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Unis im schiefen Licht

Unis im schiefen Licht© wien.gv.at

Österreichs Universitäten fühlen sich durch Uni-Rankings unvorteilhaft dargestellt und wollen sich ins rechte Licht rücken.

Bei internationalen Hochschulrankings landen Österreichs Unis im Regelfall nicht in den Top 100 und hinken Ländern wie der Schweiz oder Deutschland, aber auch Staaten wie den Niederlanden, Belgien, Schweden oder Dänemark hinterher. Mit einem Handbuch will die Universitätenkonferenz (uniko) die Rankings nun zurechtrücken: Diese bildeten Leistungen "nur partiell und stark verzerrt ab".
Dabei ist sich die uniko der vor allem öffentlichen Wirkung der Rankings durchaus bewusst. Abgesehen von umfangreicher medialer Berichterstattung würden die Ranglisten von Studenten, Universitätsleitungen und auch der Politik zunehmend als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Zuletzt gab etwa Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in seinem "Plan A" als Ziel aus, drei österreichische Unis beim angesehensten Uni-Ranking von "Times Higher Education" unter die Top 100 bringen zu wollen.

Einwände
Derzeit rangiert dort die Uni Wien als einzige österreichische Vertreterin unter den Top 200. Zum Vergleich: Allein die Niederlande sind im "Times Ranking" gleich 13 Mal in den Top 200 vertreten. Die uniko hat gegen die Ranking-Methodiken mehrere Einwände. Vor allem würden aber nationale Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt - so schlage etwa der freie Hochschulzugang in Österreich bei sämtlichen Rankings negativ durch, weil die Betreuungsrelationen ein Kernelement der Ranglisten darstellen.
"Hochschulrankings suggerieren die Möglichkeit, komplexe heterogene Einrichtungen wie Universitäten mithilfe von Kennzahlen abbilden und somit übersichtlich vergleichen zu können", heißt es im Handbuch. Sie ließen keine stichhaltigen Aussagen über akademische Leistungen zu und könnten "nur sehr eingeschränkt als Werkzeug für Evaluierungen oder zur Beurteilung der Wirksamkeit von strategischen Maßnahmen herangezogen werden".

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APA-Science/red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 21.02.2017