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28. März 2024

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Swingende Babys

Swingende Babys(C) piqs/daniel_fassbender

Säuglinge erinnern sich an im Mutterleib Gehörtes und schwingen mit.

Säuglinge erinnern sich an Kinderlieder, die ihnen die Mutter während der Schwangerschaft vorgesungen hat. Wie eine Studie mit 30 Neugeborenen am Zentrum für Kognitive Neurowissenschaft der Uni Salzburg zeigte, reagieren die Säuglinge intensiv auf den mütterlichen Gesang. Die Forscher vermuten, dass dies das Sprachverstehen erleichtert.
Die Wissenschafter haben 30 Schwangere zwei Kinderlieder ("Bi-Ba-Butzemann" und "Schlafe, mein Kindchen") singen lassen und diese auf CD aufgenommen. Ab der 34. Schwangerschaftswoche haben die werdenden Mütter diese Lieder zwei Mal täglich auf der hauseigenen Musikanlage in einer bestimmten Lautstärke abgespielt.

Erleichtertes Sprachverstehen
In der zweiten und fünften Woche nach der Geburt wurde den Kindern die Lieder wieder vorgespielt und ihre Gehirnreaktion mittels eines speziellen EEG gemessen. Es zeigte sich, dass es zu einem Einschwingen der Gehirnwellen in die Schwingungen der Sprache kommt. "Die Täler und Berge der beiden Schwingungen überlappen sich, das Gehirn versucht offensichtlich, in einer ähnlichen Weise wie die Sprache zu schwingen und damit die Silben unterteilen zu können", erklärt Manuel Schabus, Leiter des Labors für Schlaf-, Kognitions- und Bewusstseinsforschung der Uni Salzburg.
Diese Koppelung des Gehirns an die Sprache erleichtere vermutlich das Sprachverstehen. Die Säuglinge könnten die Liedtexte natürlich nicht verstehen, "können aber sehr wohl die Wörter so zerlegen, wie wir Silben zerlegen", so Schabus. Diese Koppelung war zudem intensiver, wenn die Lieder von der Mutter und nicht von einer anderen Frau gesungen wurden.
Zur Bestätigung der Ergebnisse wollen die Forscher nun eine Kontrollgruppe von Säuglingen untersuchen, die nicht schon im Mutterleib die Lieder gehört haben. Dazu werden noch Schwangere gesucht, deren Geburtstermin zwischen Dezember und Februar 2017 liegt.

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APA-Science/red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 23.01.2017