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18. April 2024

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Teures Studentenleben

Teures Studentenleben© piqs.de/ktylerconk

Der DFK erklärt die Spielregeln für Studenten-Jobs in Deutschland.

Das Studentenleben wird immer kostenintensiver. Daher sind viel Studierende auf einen Nebenjob angewiesen. Der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK informiert über die beiden häufigsten Beschäftigungsformen „Minijob“ und „Werkstudenten“ aus rechtlicher Sicht.
Rechtsanwältin Anika Stritzel vom DFK erklärt die beiden am häufigsten anzutreffenden Beschäftigungsformen: Der sogenannte Minijob ist empfehlenswert, wenn nur wenig Zeit zum Arbeiten zur Verfügung steht. Ein Minijob liegt vor, wenn man entweder bis zu 450 Euro monatlich verdient (450-Euro-Job) oder bis zu 50 Arbeitstage beziehungsweise zwei Monate am Stück im Kalenderjahr arbeitet (kurzfristige Beschäftigung). In beiden Fällen fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Der Vorteil dieser Beschäftigungsform liegt darin, dass Studierende meist sehr flexibel bei der Zeiteinteilung sind und ihre Beschäftigung gut neben dem Studium ausüben können.

Werkstudenten
Bei höheren Kosten könnte der „Werkstudent“ eine interessante Variante darstellen. Hier können neben einer der Höhe nach unbegrenzten Hinzuverdienstmöglichkeit können erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden. Unternehmen nutzen die Möglichkeit, Werkstudenten einzusetzen insbesondere gern, um zukünftigen Nachwuchs zu rekrutieren ohne sofort volle Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. Denn Werkstudenten sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht lediglich Rentenversicherungspflicht.
Allerdings ist auch Vorsicht geboten: Um in den Genuss des Werkstudentenprivilegs zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – Immatrikulation an einer Hochschule, Studium steht im Vordergrund, in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden Arbeitszeit/Woche, kein Langzeitstudent. Rechtsanwältin Stritzel rät hier, sich streng an die Anforderungen des Werkstudentenprivilegs zu halten.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 07.11.2016