Unabhängiges Magazin für Wirtschaft und Bildung

29. März 2024

Search form

Search form

Google-App "Streams" verletzt Patientenrechte

Google-App © Bilderbox.com

Das Royal Free Hospital hätte niemals Krankenakten an Google weitergeben dürfen.

Dass Google DeepMind echte Patientendaten zur Testung seiner App Streams genutzt hat, ist "rechtlich unzulässig". Das hat die britische Datenschutzbeauftragte für den Gesundheitsbereich, Fiona Caldicott, im Februar erklärt. Ihr Schreiben an den Leiter des Royal Free Hospital in London, welches Google DeepMind 1,6 Millionen Patientenakten zur Verfügung gestellt hat, wurde nun "Sky News" zugespielt. Google DeepMind arbeitet an der Entwicklung einer Anwendung, die mithilfe eines Algorithmus herausfinden soll, ob sich bei Patienten ein Nierenversagen ankündigt.

Strenge Worte
Caldicott hat Krankenhausleiter Stephen Powis gerügt, weil er eine Grenze überschritten habe. "Mein Gremium und ich sind der Ansicht, dass der Grund für den Transfer der Krankenakten zu Google DeepMind das Testen der Applikation war, und nicht die Bereitstellung von direkter Betreuung der Patienten", so die Datenschutzbeauftragte. Sie bezweifelt, dass die Patienten ihre Zustimmung dafür gegeben hätten, schließlich sind nur die wenigsten von akutem Nierenversagen betroffen. Noch strengere Worte findet Phil Booth von der Datenschützergruppe medConfidential: "Es hätte rechtmäßige Wege für DeepMind gegeben, die App zu entwickeln, die sie verkaufen wollen. Stattdessen haben sie gegen das Gesetz verstoßen und dann auch noch die Öffentlichkeit darüber belogen."

Google DeepMind verteidigt sich
"Krankenschwestern und Ärzte haben uns gesagt, dass Streams schon jetzt die Behandlung von Notfällen am Royal Free beschleunigt und mehrere Stunden pro Tag eingespart werden. Die Daten waren vom Royal Free immer strikt kontrolliert und wurden nicht für kommerzielle Interessen verwendet - und werden das auch nie", verteidigt ein DeepMind-Sprecher die Vorgangsweise. Die britische Datenschutzbehörde ICO soll in den kommenden Tagen über den Fall urteilen.

Links

PressetextAustria/red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 05.06.2017