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29. März 2024

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Lieber schnell als gründlich

Lieber schnell als gründlich© piqs.de/gosia

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisiert den Gesetzentwurf gegen Hate Speech. Der Löschdruck sei durch knappe Fristen und hohe Bußdrohungen enorm.

Der vom deutschen Bundesjustizminister vorgestellte Entwurf für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz, kritisiert eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. Der Verband wendet sich damit insbesondere gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene festen Fristen zur Löschung: 24-Stunden bei eindeutig rechtwidrigen Inhalten und bei anderen rechtswidrigen Fällen 7 Tage nach Erhalt der Beschwerde.
„Die Erfahrungen der eco Beschwerdestelle im Umgang mit rechtswidrigen Internetinhalten aus über 15 Jahren zeigen deutlich, dass die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind. 24 Stunden reichen zur juristischen Einordnung oft nicht aus. Grundsätzlich sehen wir bei starren Fristen die Gefahr der wahllosen Löschkultur, es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Exorbitant hohe Bußgelder befördern den Druck zu Löschen zusätzlich.
„Fake News“ und „Hate Speech“ seien zwar bislang keine definierten Straftatbestände. Dennoch sei das deutsche Recht bereits jetzt gut aufgestellt: Insbesondere Volksverhetzung, verfassungsfeindliche Propaganda und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sind strafbar.

„Der geltende Rechtsrahmen bietet alle Möglichkeiten, die eigentliche Herausforderung ist eher die Rechtsdurchsetzung. In erster Linie ist der Staat in der Verantwortung. Ein Provider dürfen nicht zu Hilfssheriffs des Staates gemacht werden.“ betont Süme. Schon heute müssen Plattformbetreiber und ISPs Strafverfolgungsbehörden bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen und tun dies über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus im Rahmen von Selbstverpflichtungen wie beispielsweise der eco-Beschwerdestelle.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 10.04.2017