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29. März 2024

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Österreich holt internationale Top-Position

Österreich holt internationale Top-Position© Pexels.com/Marcus Aurelius

Initiativen der Bundesregierung bringen Österreich unter die besten Nationen im E-Government-Benchmark der EU und zum Sieg gegenüber Deutschland und Schweiz. Neue Services wie österreich.gv, Unternehmerportal USP oder App „Digitales Amt“ zeigen Wirkung.

(red/czaak) Österreich zählt bei der Digitalisierung der Verwaltung und begleitender Services (wieder) zu den Top-Nationen im europaweiten Vergleich. Dank der von der Regierung initiierten und operativ primär vom BM für Digitalisierung und Wirtschaft umgesetzten zahlreichen Digitalisierungs-Projekte der österreichischen Verwaltung, erzielt Österreich im aktuellen internationalen E-Government-Vergleich einen Top 3-Platz. Und im sogenannten DACH-Vergleich der Länder Deutschland (D), Österreich (A) und Schweiz (CH) bleibt das Land an erster Stelle.

Die Ergebnisse im Detail
Im soeben veröffentlichten "E-Government-Benchmark 2020" der Europäischen Kommission belegt Österreich gleichauf mit Lettland den dritten Platz von 36 untersuchten Ländern und gehört mit Malta (Rang 1) und Estland zu den Top 3-Nationen in Europa. „Der Ausbau der digitalen Services auf österreich.gv.at, auf der App „Digitales Amt“ und dem Unternehmensserviceportal USP mit verbesserten mobilen Nutzungsformen zeigen im aktuellen Ranking den Erfolg für die Republik“, freut sich Margarete Schramböck, BMin für Digitalisierung und Wirtschaft.
 
Mit 96 Prozent der möglichen Bewertung ist Österreich im Top-Level Benchmark der Nutzerorientierung besonders gut aufgestellt. Vor allem im Bereich der mobilen Anwendungsformen gibt es eine Verbesserung von 23 Prozent, die auf die Veröffentlichung der Plattform österreich.gv.at und der App „Digitales Amt“ zurückzuführen ist. Der Ausbau der App „Digitales Amt“ soll entsprechend weiter forciert und die konsequente responsive Gestaltung der Webseiten weiterverfolgt werden. 

Transparenz und Cross-Border Mobility
Auch im Segment Transparenz (82 Prozent) sind die positiven Trends ersichtlich. Hier liegt Österreich auf dem fünften Rang. Das betrifft auch den Bereich Öffentliche Organisationen, wo etwa organisatorische Aspekte, der Zugang zu Informationen, Beschwerdemöglichkeiten und finanzielle Transparenz bewertet werden. Hier hat sich Österreich auf 86 Prozent verbessert. Als nächstes soll nun die prozessorientierte Darstellung des Bearbeitungsverlaufs über die Serviceerbringung auf österreich.gv.at und die App „Digitales Amt“ verbessert werden – etwa eine Loslösung vom klassischen Antragsformular hin zu einer nutzerorientierten Erledigung von Prozessen.
 
Im Bereich der sogenannten Cross-Border Mobility (Anm. Zugänglichkeit von Online-Services aus dem Ausland) hat Österreich international besonders deutlich aufgeholt und liegt nun im EU-Vergleich auf dem dritten Rang. Sowohl bei der grenzüberschreitenden Mobilität für BürgerInnen als auch für Unternehmen konnte sich Österreich um 13 bzw. 16 Prozentpunkte auf 82 bzw. 80 Prozent steigern. Nächster Schritt ist hier der Ausbau der digitalen und mehrsprachigen Bereitstellung von Services auf dem UnternehmerServicePortal USP.

Technologische Schlüsselelemente für Online-Serviceabwicklung
Mit 89 Prozent zeigt auch der Benchmark der technologischen Schlüsselelemente für eine Online-Serviceabwicklung das stabil hohe Niveau von Österreichs E-Government. Nächster Schritt hier ist der Ausbau elektronischer Identitätsnachweise (eID; aktuell 83 Prozent). Auch bei digitalen Dokumenten (E-Documents) ist aufgrund Bürgerkarte und (primär) Handy-Signatur eine Steigerung auf 88 Prozent zu erkennen. Im Bereich der elektronischen Zustellung (Digital Post) erreicht Österreich durch den digitalen Postkorb und das Recht auf elektronischen Verkehr sogar 100 Prozent.

Eine Verbesserung des Indikators „Formulare“ kann durch die Umsetzung des Once Only-Prinzips, wo Informationen der Behörde nur einmal gemeldet werden müssen, erzielt werden. Dafür sollten dann Formulare, Anträge oder Felder für die Serviceerbringung im Allgemeinen nach Anmeldung via Handy-Signatur möglichst schon vorausgefüllt zur Verfügung stehen. 
  
Der E-Government Benchmark
Der "E-Government Benchmark" der Europäischen Kommission untersucht seit 2001 jährlich digitale Verwaltungsservices (E-Government) – dieses Jahr in den 27 EU-Mitgliedsländern sowie in Island, Montenegro, Norwegen, Serbien, der Schweiz und der Türkei sowie im Vereinigten Königreich, in Albanien und Nordmazedonien. Als Grundlage für den Vergleich dienen die aus der Digitalen Agenda der Europäischen Union entnommenen Benchmarks Nutzer/innenzentriertheit, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität und technologische Schlüsselelemente für eine Online-Serviceabwicklung.

Diese Parameter werden jährlich rollierend anhand von einzelnen Lebenslagen für BürgerInnen sowie Unternehmen untersucht, die eine Interaktion mit öffentlichen Stellen notwendig machen. Heuer wurden die Lebenslagen „Regulärer Geschäftsbetrieb“, „Beginn eines Bagatellverfahrens“, „Umzug sowie Besitz und Betrieb eines Fahrzeuges“ untersucht. Der E-Government-Benchmark-Rahmen wurde im Jahre 2012 durch die Europäische Kommission neu konzipiert und 2016 aktualisiert.

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 02.10.2020