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16. April 2024

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Umfangreiche Einsparpotenziale durch Energieeffizienzgesetz

Umfangreiche Einsparpotenziale durch Energieeffizienzgesetz © piqs.de/zeppelin

Vom Familienhaus über öffentliche Gebäude bis zu ganzen Orten, Energieeffizienz hat für Licht- und Raumplaner wie für Architekten eine zunehmend wichtige Rolle. Um relevante Informationen zum neuen Energieeffizienzgesetz (EEffG) für den Bereich Licht übersichtlich bereitzustellen, hat nun der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) die entsprechenden Themen aus dem Gesetz aufgearbeitet und zusammengestellt.

„Vor allem durch zwei Visualisierungen ist die Energieeinsparung sehr deutlich erkenn- und nachvollziehbar“, so Rudi Koch, Sprecher der FEEI-Sparte Licht. Eine Grafik zeigt eine Anwendung in der Straßenbeleuchtung, eine zweite errechnet das Einsparpotenzial in Büroräumen. „Gerade im öffentlichen Raum sind durch den Einsatz von neuen Lichttechnologien wie LED oder smarten Steuerungen Energieeinsparungen bis zu 80 Prozent möglich, das schlägt sich also spürbar in den kommunalen Budgets nieder“, erklärt Koch.
 
Einsparpotential bis zu 70 Prozent
Grundsätzlich gilt, dass je umfangreicher die beleuchtete Fläche, desto größer das Einsparpotenzial. Vor allem in Bürogebäuden, öffentlichen Gebäuden und bei Straßenbeleuchtungen liegt großes Energieeinsparpotenzial. Welche Maßnahmen und Einsparungen aus konkreten Anwendungsbeispielen möglich sind, ist besonders für Lichtplaner und Architekten wichtig, um Bauherren und Besitzern von Bestandsimmobilien den Bedarf am Austausch der Beleuchtungstechnik greifbar zu zeigen.
Auch für Kommunen sind die möglichen Energieeinsparungen für Straßenbeleuchtungen deutlich erkennbar. Etwa wenn die 10 Lichtpunkte entlang einer Hauptstraße einer kleinen Gemeinde werden mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet sind und über Nacht durchgehend eingeschalten sind. Bei einer jährlichen Brenndauer von rund 4.100 Stunden kann die Leistung von 70 Watt auf 22 Watt reduziert werden. Die alten Leuchten verbrauchen 2.870 kWh Energie, die neuen Leuchten mit 902 kWh im Jahr nur noch rund 30 Prozent.
 
Unternehmen profitieren als Energiesparer doppelt
Unternehmen sparen nicht nur, weil sie nach der Investition in neue Leuchtensysteme weniger Energie verbrauchen, sondern sie können zudem noch die eingesparten Energiemaßnahmen über Handelsplattformen verkaufen. Grundsätzlich können und sollten individuelle Maßnahmen mittels einer Checkliste auf ihre Handelsfähigkeit überprüft werden.
Der FEEI stellt eine Übersicht mit den wichtigsten Kriterien im Bereich LED zur Verfügung, die Lichtplaner bei der Auswahl qualitativ hochwertiger LED-Leuchten unterstützen soll. Die acht Kriterien sind aus Sicht der Sparte Licht für eine objektive Vergleichbarkeit zwingend bei LED Leuchten anzugeben. Das Merkblatt steht online auf der FEEI-Website zum Download bereit.

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red/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 13.03.2017