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28. März 2024

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Bundesregierung fördert regionale Wettbewerbsfähigkeit

Bundesregierung fördert regionale Wettbewerbsfähigkeit  © Pexels.com/energepic 2988355

Wirtschaftsministerium startet weitere Initiative zur Stärkung ländlicher Kleinbetriebe. Bis zu 70.000 Euro je Betrieb an nationaler Unterstützung werden von EU-Fonds mit weiteren Mitteln aufgestockt.

(red/mich) Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft (BMDW) fördert im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im regionalen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds aufgestockt. Förderungsansuchen können bis längstens 20. Juni 2021 beim BMDW eingebracht werden.

Arbeit und Bildung gegen Abwanderung
Ziel der Kooperationen ist es die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Kleinstunternehmen in der Covid-19-Wirtschaftskrise durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Konzepte zu verbessern. Es sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten aktiv entgegengewirkt werden, so das BMDW in einer Aussendung.

Neue Perspektiven
„Unsere Unternehmen sind von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stark betroffen und stehen weiterhin vor sehr großen Herausforderungen. Jetzt gilt es, mit innovativen Strategien auf die neuen Bedingungen zu reagieren. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Betrieben bei der Umsetzung gemeinsamer Initiativen kann den Unternehmen neue Perspektiven für die Zukunft eröffnen“, erläutert Margarete Schramböck, Wirtschaftsministerin.

Ministerielle Fachabteilung zur Unterstützung
Förderbar sind Kooperationsprojekte von zumindest drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Kleinstbetriebe sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. zwei Millionen Euro. Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Nähere Auskünfte erteilt die Fachabteilung des Ministeriums per E-Mail: kmu@bmdw.gv.at oder telefonisch +43/(0)1 - 71100-805847 DW.

Links

red/mich, Economy Ausgabe Webartikel, 18.05.2021