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18. April 2024

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Frauen als Bürgen kaum vom Privatkonkurs betroffen

Frauen als Bürgen kaum vom Privatkonkurs betroffen© Bilderbox.com

Die geplanten Erleichterungen bei Privatkonkursen würde Experten nach großteils Konsumschuldnern nützen.

Im Zuge der geplanten Reform des Privatkonkurses treiben die Argumente der Befürworter seltsame Blüten, kommentieren aktuell Kreditschutzverbände. So war auch die Rede davon, dass ein sehr hoher Anteil an Bürgschaften Frauen in den Privatkonkurs führen würden. Das hat aber 2016 laut den Verbänden nur zu 2,8 Prozent der Privatkonkurse geführt.
Sind es wirklich Frauen, die – meist für ihre Ehemänner – Bürgschaften übernehmen und dann auf den Schulden sitzenbleiben? Von den 8.011 Privatkonkursen des Vorjahres waren es lediglich 225 Frauen, die aufgrund von Haftungsübernahmen in den Konkurs geschlittert sind. Wie viele aus dieser kleinen Gruppe aufgrund familiärer Bande Bürgschaften übernommen haben, wurde nicht erhoben.

Erleichterung der Entschuldung
„Leider haben die Befürworter der Reform den Boden der Fakten verlassen. Man versucht krampfhaft, Opfer des Privatkonkurses zu stilisieren, um dieses Debakel für Gläubiger und Wirtschaft in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Ursprünglich war nur von ehemaligen Unternehmern die Rede. Inzwischen versucht man, im Windschatten alle möglichen Schuldner mitsegeln zu lassen und zieht als Begründung Rand- und Einzelfälle heran“, erklärt etwa Hans-Georg Kantner, Experte für Insolvenzen.
Kreditschutzverbände sprechen sich nun dafür aus, dass Selbstständigen, die einmal redlich gescheitert sind, die Entschuldung erleichtert werden soll. Sie hätten das Recht auf eine zweite Chance. Dass damit der Großteil jener, die sich leichtsinnig verschuldet haben, ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit aus dem Löwenanteil ihrer Verpflichtungen entlassen werden sollen, ist weder wirtschaftlich noch moralisch zu rechtfertigen.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 15.05.2017