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29. März 2024

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Leichter Unternehmer werden

Leichter Unternehmer werden© piqs.de/myfotoart

Die Modernisierung der Gewerbeordnung soll die Bürokratie abbauen. Geplant ist unter anderem ein einheitlicher Gewerbeschein für freie Gewerbe und Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht.

„Wir wollen die Gewerbeordnung praxisnah modernisieren. Damit sparen sich Unternehmen Zeit und Geld“, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur aktuellen Reform der Gewerbeordnung der Bundesregierung. Der Reformvorschlag setzt an drei Punkten an: Einführung eines einheitlichen Gewerbescheins für alle freien Gewerbe, Evaluierung der reglementierten Gewerbe und Teilgewerbe, sowie Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht. Diese Novelle der Gewerbeordnung soll noch 2016 beschlossen werden.
„Die Anzahl der Gewerbescheine ist im vergangenen Jahrzehnt um 34 Prozent gestiegen, jene der Gewerbetreibenden nur um elf Prozent. Diese Bilanz zeigt einen klaren Handlungsbedarf. Daher soll in Zukunft eine einzige Gewerbeanmeldung ausreichen, um jedes der derzeit 440 freien Gewerbe auszuüben“, so Mitterlehner weiter.

Vereinfachung
Damit ersparen sich Gewerbetreibende geschätzte 40.000 behördliche Anmeldeverfahren jährlich. Zusätzlich hat die Bundesregierung hinsichtlich des Berufszugangs eine Evaluierung der reglementierten Gewerbe und der Teilgewerbe vereinbart, um eine Modernisierung zu erreichen. Ein Schwerpunkt der Reform sind spürbare Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht. Bezirkshauptmannschaften sollen Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller und einfacher genehmigen dürfen.
Das betrifft etwa Kaffee- und Gasthäuser, Konditoreien oder kleine Hotelbetriebe. Ebenfalls vereinbart ist, dass die Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung künftig aus einer Hand mit einem einzigen Bescheid erfolgen soll. Diese Verfahrenskonzentration vermeidet widersprüchliche Auflagen der Behörden und reduziert die Verfahrensdauer.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 25.07.2016