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19. April 2024

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Nachholbedarf bei Nachhaltigkeitsberichten

Nachholbedarf bei Nachhaltigkeitsberichten© Bilderbox.com

120 österreichische Unternehmen müssen sich auf die neue, ab 2017 geltende Gesetzgebung einstellen.

Bereits ein Viertel der Investoren treffen ihre Investitionsentscheidungen aufgrund von nichtfinanziellen Kennzahlen. Gleichzeitig geben aber fast zwei Drittel der Investoren an, dass Unternehmen ihre nichtfinanziellen Kennzahlen gar nicht oder nicht ausreichend ausweisen.
Gesetzliche Neuerungen in allen EU-Mitgliedstaaten werden die Anzahl der Nachhaltigkeitsberichte weiter in die Höhe schrauben: Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die im öffentlichen Interesse stehen – das sind zum Beispiel kapitalmarktorientierte Unternehmen und Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungssektor – über ihre Aktivitäten im ökologischen und sozialen Bereich berichten. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie über nichtfinanzielle Informationen und Diversität, die bis Dezember 2016 in nationales Recht umgewandelt werden muss.

Begutachtungsverfahren
Das Bundesministerium für Justiz hat kürzlich zur Umsetzung der Richtlinie das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) veröffentlicht. Am Montag, 14. November 2016, endete die Frist für Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.
„Die NFI-Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen werden einen erheblichen Einfluss auf die Berichterstattung der betroffenen Unternehmen haben. In Österreich gelten die neuen Regeln für rund 120 Unternehmen, EU-weit sind es ungefähr 6.000. Betroffene Unternehmen sollten besser früher als später mit der Vorbereitung starten, damit die Bemühungen auch Erfolg bringen“, erklärt Brigitte Frey, EY Österreich. Nur jedes vierte Top-100-Unternehmen Österreichs veröffentliche derzeit einen Nachhaltigkeitsbericht. Von den börsenotierten Unternehmen sei es immerhin jedes zweite.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 13.12.2016