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19. April 2024

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„Unfaire Scheißverordnung, die Gleichheitsgrundsatz mit Füßen tritt“

„Unfaire Scheißverordnung, die Gleichheitsgrundsatz mit Füßen tritt“© Economy_Bilderbox_171120

Massive Kritik an ungleichen Umsatzersatzregeln durch Bundesregierung im Zuge Lockdown. Besonders kleine Einzelhändler sehen drastische Benachteiligung. Auch der Handelsverband kündigt Verfassungs-Klagen an.

(Christian Czaak) Die Österreichische Bundesregierung in Person von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vize Werner Kogler (GRÜNE) hat mit der neuen Corona-Notfallverordnung auch eine Sperre des gesamten heimischen Handels ausgesprochen.
Persönliche Dienstleistungen wie Friseure, Masseure oder Kosmetik sind ebenso geschlossen. Ausgenommen von der vorab bis 6. Dezember gültigen Sperre sind einzig Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Trafiken sowie Banken und Post-Filialen. Weiterhin verkaufen dürfen etwa McDonalds-Fillialen und Gastrobetriebe über Abholung.

Handel kann nach Lockdown ja wieder weiter verkaufen
Schon mit dem „Lockdown-Light“ hat die Bundesregierung dieser Gastrobranche und dazu auch Hotels und Beherbergungsbetrieben wie auch den großen Fast-Food-Ketten eine 80%-ige Umsatzrefundierung zugesagt. Mit der Komplett-Sperre erhalten diese 80 Prozent nun auch weitere Branchen wie eben die Persönlichen Dienstleister Friseure & Co. . Die geschlossenen Handelsbetriebe sollen vergleichsweise aber nur einen Umsatzersatz zwischen 20 und 60 Prozent erhalten.

Argumentiert wird, dass „der Handel nach dem Lockdown ja wieder normal weiter verkaufen kann, und etwa Möbel oder Textilien nicht an Wert verlieren.“ Kanzler Kurz dazu in "Heute": „In einem Wirtshaus können die Leute das versäumte Essen der Lockdown-Phase nicht nachholen." Dieser Vergleich hinkt schwer: Haare schneiden ist auch nachholbar und auch Hotelaufenthalte. Hier jubelt Markus Gratzer vom Hotelerieverband ganz aktuell über 230.000,- (!) Euro, die Hotels durchschnittlich (!) als Umsatzersatz erhalten. Aber: "Der große Reichtum bricht damit nicht aus ... und so braucht es noch weitere Hilfsmaßnahmen", so Gratzer.

Empörung in gesamter Handelsbranche
Von derartigen Unterstützungen können kleine Einzelhändler nur träumen. Generell hat diese Ungleichbehandlung in der gesamten Handelsbranche große Empörung ausgelöst. Economy hat dazu einige Stimmen von Handelsverband über eigentümergeführte Familienbetriebe bis zu Familienbetrieben in der Wiener Innenstadt eingeholt. Alle Personen und ihre Unternehmen sind der Redaktion namentlich bekannt.

„Wir haben vollstes Verständnis für die verschärften Pandemie-Maßnahmen aber wir haben kein Verständnis den krisengebeutelten Händlern nur 20 bis 60 Prozent Umsatzersatz anzukündigen, während Gastro oder Tourismus fix mit 80 Prozent entschädigt werden“, so Rainer Will vom Österreichischen Handelsverband. „Zwischen den betroffenen Branchen darf kein Unterschied gemacht werden!“

Drastische Reaktionen kleiner Familienbetriebe
Etwas drastischer formulieren das mehrere eigentümergeführte Familienbetriebe: „Das Wirtshaus daneben hat nach eigenen Aussagen das doppelte an Essen verkauft wie vor dem Lockdown, erhält 80 Prozent Umsatzstütze und darf auch jetzt noch weiter verkaufen. Wir müssen komplett schließen und bekommen bestenfalls 20 bis 30 Prozent. Das ist eine unfaire Scheiß-Verordnung, die auch den Gleichheitsgrundsatz mit Füßen tritt“, empört sich der Eigentümer eines Antiquitäten- und Rahmengeschäfts nahe dem Lugeck in der Wiener City (Name bekannt).

„Seit Anfang Oktober haben wir eine Umsatzreduktion von 90 Prozent. Jetzt würde das Weihnachtsgeschäft starten und jetzt müssen wir schließen und im Vergleich zu großer Systemgastronomie und Wirtshäusern, die weiterhin bedingt verkaufen dürfen, kriegen wir nicht einmal die gleiche Unterstützung. Das ist eine völlig unverständliche Sauerei und ich erwarte mir von der Regierung eine rasche Behebung“, so die ebenso namentlich bekannte Eigentümerin eines Interieur-Geschäfts beim Wiener Salzgries.

„Denkt in dieser Regierung überhaupt niemand mehr nach?!“
„Was ist das für ein Argument, dass unsere Waren nicht verderben und wir nach dem Lockdown ja eh wieder normal verkaufen können?! Ein Wirtshaus darf schon jetzt gegen Abholung verkaufen und ein Friseur kann ja auch nach dem Lockdown wieder normal die Haare schneiden! Und trotzdem kriegen die 80 Prozent und ich bestenfalls weniger als die Hälfte. Denkt in dieser Regierung überhaupt niemand mehr nach?!“, äußert auch der Eigentümer einer Modeboutique bei der Rotenturmstraße sein Unverständnis.

„Gerade jetzt würden Aktionstage wie Black Friday u.ä kommen und die Menschen haben auch schon mit ihren Weihnachtseinkäufen begonnen. Und nun müssen wir schließen und bekommen nicht einmal die gleiche Unterstützung wie Branchen, die zumindest punktuell weiter offen haben dürfen. Und das Argument, wir könnten nach dem Lockdown wieder normal verkaufen, hinkt massiv: die Leute decken sich bis dahin über Amazon ein“, so die Geschäftsführer zweier benachbarter Bekleidungs- und Schuhgeschäfte beim Wiener Fleischmarkt.

Ungleichbehandlung als Amazon-Förderprogramm und Verfassungsklagen
In die gleiche Amazon-Kerbe schlägt auch Rainer Will vom Handelsverband: „Der harte Lockdown ist das Worst Case Szenario und gleicht einem Amazon-Förderprogramm. Jene internationalen Onlinehändler aus Drittstaaten, die kaum Steuern zahlen und wenig zum Gemeinwohl beitragen werden profitieren. November und Dezember sind die wichtigsten Monate des ganzen Jahres. Es wurde versprochen, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Die knapp 500.000 Arbeitsplätze im Non-Food Handel brauchen eine Absicherung.“

Der Handelsverband fordert einen Umsatzersatz von 80 Prozent, also in gleicher Höhe wie für die bereits von Schließungen betroffenen Branchen. Eine ungleiche Behandlung wäre entsprechend sachlich nicht gerechtfertigt. Einige Handelsunternehmen haben auch bereits angekündigt, Klagen beim Verfassungsgerichtshof zu erwägen.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 17.11.2020