
Abschlüsse wiegen
Neues Gesetz soll Qualifikationen vergleichbarer machen.
Abschlüsse und Lernergebnisse sollen künftig international vergleichbar werden. Ein entsprechendes Gesetz ist im Nationalrat beschlossen werden. Der achtstufige Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) orientiert sich am Europäischen Qualifikationsrahmen und hat eine „ausschließlich orientierende und keine regulierende Funktion“, wie es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt. Das heißt, dass die Zuordnung einer Qualifikation keine beruflichen, schulischen oder hochschulischen Berechtigungen mit sich bringt.
Kompetenzen am Arbeitsplatz
Welche Qualifikationen wo hingehören, ist im Gesetz nur ansatzweise geregelt. Bachelorstudien sind demnach der Niveaustufe sechs zugeordnet. Master- und Diplomstudien der Stufe sieben und Doktorats- und PhD-Studien der Stufe acht. Eingeordnet werden dabei sowohl formale Qualifikationen – also bestimmte Abschlüsse – als auch durch informelles Lernen erworbene Kompetenzen, zum Beispiel am Arbeitsplatz gewonnene Erfahrungen oder im Ausland erworbene Sprachkenntnisse.
Koordinator
Als Koordinierungsstelle tritt der Österreichische Austauschdienst (OeAD) auf. Zu seiner Beratung wird außerdem ein aus Experten rekrutierter siebenköpfiger NQR-Beirat eingerichtet. Zusätzlich wird eine NQR-Steuerungsgruppe, bestehend unter anderem aus Vertretern aller Ministerien, der Sozialpartner, der Universitäten- und der Fachhochschulkonferenz sowie des Arbeitsmarktservice, ins Leben gerufen.