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© pexels.com/Kaique Rocha

Ambi­va­lente Ent­wick­lung bei Insolvenzen

Im ers­ten Quar­tal in Öster­reich fast 15 Pro­zent weni­ger Insol­ven­zen gegen­über Vor­jahr. Corona-Krise zeigt erste Aus­wir­kun­gen ab Mitte März. Bei Summe Pas­siva Ver­dop­pe­lung gegen­über Vorjahr.

In Öster­reich sind die Insol­venz­zah­len im ers­ten Quar­tal 2020 im Ver­gleich zu 2019 deut­lich rück­läu­fig. In Summe wur­den zwi­schen Jän­ner und März 1.151 Unter­neh­men insol­vent und das bedeu­tet einen Rück­gang von rund 9 Pro­zent gegen­über dem Vor­jah­res­zeit­raum. 668 Insol­venz­ver­fah­ren wur­den eröff­net und auch das ergibt Reduk­tion von fast 14 Prozent. 

Die Pas­siva haben sich im Ver­gleichs­zeit­raum aller­dings auf 750 Mil­lio­nen Euro fast ver­dop­pelt. 4.463 Dienst­neh­mer waren von Insol­ven­zen betrof­fen, das bedeu­tet ein Plus von 12 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr 2019. „Wann die „Nach-Corona-Zeit­rech­nung“ beginnt ist wei­ter­hin unge­wiss“, so der Kre­dit­schutz­ver­band (KSV) von 1870 in einer Aussendung.

Ein­füh­rung einer neuen Zeitrechnung
Aus Sicht es KSV wird das Jahr 2020 zukünf­tig in einen Zeit­raum vor Corona und einen danach ein­ge­teilt wer­den. Ange­spro­chen sind hier die ein­schnei­den­den Maß­nah­men ab der zwei­ten März­wo­che, die große Teile des Wirt­schafts­le­bens voll­kom­men zum Erlie­gen brach­ten und andere zumin­dest erheb­lich in Mit­lei­den­schaft zie­hen. „Dies geschieht in einem Aus­maß, der heute noch nicht ein­mal annä­hernd seriös über­blickt wer­den kann“, so Ricardo-Jose Vybi­ral, Chef des KSV von 1870, der heuer sein 150-jäh­ri­ges Bestands­ju­bi­läum begeht. 

Die­ser Ein­schnitt mit Mitte März hat aus Sicht der KSV-Exper­ten auch schon in der Insol­venz­sta­tis­tik Nie­der­schlag gefun­den : waren die Zah­len der Gesamt­in­sol­ven­zen im Februar 2020 noch 3 Pro­zent über dem sel­ben Monat des Vor­jah­res, so haben alleine zwei Wochen im März einen rund 50 %-igen Ein­bruch erbracht — sowohl bei den Eröff­nun­gen, als auch bei den man­gels Ver­mö­gens nicht eröff­ne­ten Verfahren.
Schwie­rige Vergleichsstatistik

In einem der­art kur­zen Zeit­raum wie dem ers­ten Quar­tal (Anm. 13 Wochen), spie­len zwei Wochen und zwei Tage schon sta­tis­tisch eine bedeu­tende Rolle – sie spie­geln rund ein Sechs­tel des Beob­ach­tungs­zeit­raums. Und so schlägt der 50 %-ige Ein­bruch der Insol­venz­zah­len in die­ser kur­zen Zeit ent­spre­chend auf die Gesamt­sta­tis­tik durch. 

Der 12 %-ige Zuwachs an betrof­fe­nen Dienst­neh­mern ent­ge­gen dem Gesamt­bild der Eröff­nun­gen ist vor allem dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass diese Zahl im ers­ten Quar­tal 2019 beson­ders nied­rig war (42 Pro­zent unter 2018) und die gegen­wär­tig durch­schnitt­lich rund 7 (exakt 6,7) betrof­fe­nen Dienst­neh­mer eher einem lang­jäh­ri­gen Schnitt ent­spre­chen, als der Vorjahreswert. 

Bun­des­län­der im Vergleich
Die Bun­des­län­der zei­gen deut­lich unter­schied­li­che Ein­brü­che des Insol­venz­ge­sche­hens ab dem 16.03.2020. „Die Zah­len zei­gen eher ein Bild der Jus­tiz und der jeweils ergrif­fe­nen Maß­nah­men der ein­zel­nen Insol­venz­ge­richte, als einen Spie­gel des Wirt­schafts­ge­sche­hens im ers­ten Quar­tal 2020“, so die Ein­schät­zung des KSV. In einem ein­zel­nen Insol­venz­ge­richt gin­gen zum Bei­spiel die Eröff­nun­gen um 81 Pro­zent zurück, in der gesam­ten Stei­er­mark wie­derum jedoch nur um 6 Prozent. 

Gene­rell gin­gen die Insol­venz­er­öff­nun­gen in den letz­ten bei­den März­wo­chen mit 53 Pro­zent weit stär­ker zurück als die man­gels Ver­mö­gens nicht eröff­ne­ten Ver­fah­ren. „Das hat damit zu tun, dass ein wesent­li­cher Teil der Eröff­nun­gen auf Eigen­an­trä­gen der Schuld­ner basiert, die nun aber deut­lich zurück­ge­hen“, so der KSV. Die man­gels Ver­mö­gens nicht eröff­ne­ten Fälle san­ken in den letz­ten bei­den März­wo­chen nur um 39 Prozent. 

Kur­zer Beobachtungszeitraum
„Das wie­derum hat damit zu tun, dass das Ver­fah­ren bis zu einem Nicht­er­öff­nungs­be­schluss typi­scher­weise 2 bis 3 Monate in Anspruch nimmt und da Schuld­ner viel­fach nicht zur Ein­ver­nahme erschei­nen, oft­mals als rei­nes Akten­ver­fah­ren gehand­habt wird — das natür­lich unge­hin­dert wei­ter­lau­fen konnte“, so die Exper­ten des Öster­rei­chi­schen Kreditschutzverbandes 

Die „Aus­rei­ßer“ bei den Pas­siva erge­ben sich durch den kur­zen Beob­ach­tungs­zeit­raum und den Umstand, dass vor allem ein­zelne Groß­ver­fah­ren ent­spre­chen­den Nie­der­schlag fin­den. Immer­hin wurde im ers­ten Quar­tal 2020 eine Bank insol­vent : der erste Fall eines Bank­kon­kur­ses seit 1999 (ohne Berück­sich­ti­gung der Abwick­lungs­in­sti­tute, die ja keine Kon­kurse waren).

Autor: red/czaak
17.04.2020

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