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Apps zur Kin­der­si­che­rung kön­nen Pri­vat­sphäre gefährden 

Eltern ver­wen­den oft­mals Apps um Sicher­heit und Pri­vat­sphäre ihrer Kin­der zu schüt­zen. Einige Ange­bote könn­ten nun das genaue Gegen­teil bewir­ken, so eine aktu­elle Erhe­bung von Uni­ver­sity Col­lege Lon­don (UCL) und FH St. Pölten. 

Bis zu 80 Pro­zent der Eltern ver­wen­den Apps, um die Sicher­heit und Pri­vat­sphäre ihrer Kin­der zu schüt­zen. Die Apps bie­ten ver­schie­dene Funk­tio­nen und das reicht von der Beschrän­kung der Online-Zeit der Kin­der und der Inhalte, die sie sehen kön­nen, bis hin zur Akti­vi­täts­über­wa­chung und Stand­ort­ver­fol­gung. Eine Stu­die hat nun „offi­zi­elle“ Apps zur Kin­der­si­che­rung, die im Google Play Store ver­füg­bar sind, mit „sidel­oa­ded“ oder „inof­fi­zi­el­len“ Apps zur Kin­der­si­che­rung ver­gli­chen, die aus ande­ren Quel­len erhält­lich sind. 

Heim­li­ches Ausspionieren
In Summe wur­den 20 sidel­oa­ded Apps zur Kin­der­si­che­rung mit 20 aus dem Google Play Store ver­gli­chen und dabei Daten­schutz­richt­li­nien, Android-Package-Kit-Dateien (die zum Ver­tei­len und Instal­lie­ren von Android-Apps ver­wen­det wer­den), Anwen­dungs­ver­hal­ten, Netz­werk­ver­kehr und Funk­tio­nen unter­sucht, so die an der Stu­die betei­ligte FH St. Pölten.

Das Team stellte fest, dass sidel­oa­ded Apps ihre Prä­senz vor den Tele­fon­be­nut­zern eher ver­ber­gen – eine Vor­ge­hens­weise, die bei offi­zi­el­len Store-Apps ver­bo­ten ist. Sie erfor­der­ten auch über­mä­ßige Berech­ti­gun­gen. Das sind Regeln, die fest­le­gen, wor­auf Apps auf dem Tele­fon zugrei­fen kön­nen, dar­un­ter „gefähr­li­che“ Berech­ti­gun­gen wie den jeder­zei­ti­gen Zugriff auf per­sön­li­che Daten, wie zum Bei­spiel den genauen Stand­ort. Dar­über hin­aus über­tru­gen drei sidel­oa­ded Apps ver­trau­li­che Daten unver­schlüs­selt, die Hälfte hatte keine Daten­schutz­richt­li­nie und acht von 20 Apps wur­den als poten­zi­elle Stal­ker­ware iden­ti­fi­ziert, so wei­tere Ergebnisse.

Schma­ler Steig zwi­schen Schutz und Überwachung
„Apps zur Kin­der­si­che­rung sind ein belieb­tes Mit­tel, um die Sicher­heit von Kin­dern online und per­sön­lich zu gewähr­leis­ten, und kön­nen nütz­li­che Werk­zeuge für Eltern sein, um die Gefah­ren zu meis­tern, denen Kin­der in der heu­ti­gen Welt aus­ge­setzt sind. Aber die Ergeb­nisse unse­rer Stu­die zei­gen, dass viele sidel­oa­ded Apps ernst­hafte Pro­bleme in Bezug auf Daten­schutz, Zustim­mung und sogar Sicher­heit haben“, sagt Leo­nie Tanc­zer, lei­tende Autorin der Stu­die von der UCL.

„Wenn eine App bei­spiels­weise ver­sucht, ihre Prä­senz auf dem Gerät zu ver­ber­gen, ist das nichts ande­res als Stal­ker­ware. Sobald man beginnt, die Sicher­heits­vor­keh­run­gen zu ent­fer­nen, die offi­zi­elle Store-Apps haben müs­sen, ist es ein schma­ler Grat zwi­schen legi­ti­mer Nut­zung und unethi­scher Über­wa­chung oder in extre­men Fäl­len häus­li­cher Gewalt“, erläu­tert Tanczer.

Heim­li­che Screen­shots und Abhö­ren von Anrufen
Die Forscher*innen beob­ach­te­ten aber noch andere besorg­nis­er­re­gende Ver­hal­tens­wei­sen von sidel­oa­ded Apps zur Kin­der­si­che­rung, die ihrer Mei­nung nach für Apps, die als Kin­der­si­cher­heits­tools ver­mark­tet wer­den, unge­eig­net sind. Bei­spiels­weise ent­hiel­ten die Apps Funk­tio­nen zum Abfan­gen von Nach­rich­ten von Dating-Apps wie Tinder.

Viele sidel­oa­ded Apps ent­hiel­ten auch die Mög­lich­keit, Screen­shots aus der Ferne zu machen, Anruf­pro­to­kolle anzu­zei­gen, Nach­rich­ten zu lesen und sogar Anrufe abzu­hö­ren. Eine wei­tere Erkennt­nis war, dass Ent­wick­ler auf­grund einer Gegen­re­ak­tion auf Apps, die bei­spiels­weise zum Erwi­schen untreuer Ehe­part­nern ver­mark­tet wer­den, statt­des­sen dazu über­ge­gan­gen sind, Apps als Tools zur Kin­der­si­che­rung zu vermarkten.

Feh­lende Ein­wil­li­gung der Kinder
„Das Haupt­pro­blem bei der umfang­rei­chen Funk­tio­na­li­tät die­ser inof­fi­zi­el­len Apps ist die Ein­wil­li­gung. Wenn Eltern eine offene, trans­pa­rente Bezie­hung zu ihrem Kind haben, soll­ten sie diese Apps nicht auf dem Tele­fon ihres Kin­des ver­ste­cken oder auf so viele pri­vate Infor­ma­tio­nen zugrei­fen müs­sen“, sagt Eva-Maria Maier, Erst­au­torin der Stu­die, vom Stu­di­en­gang IT Secu­rity an der FH St. Pöl­ten. Maier wei­ter : „Das wirft ernst­hafte Fra­gen dar­über auf, ob Kin­der wis­sen, wie sie ver­folgt wer­den und wie sich dies auf ihre Pri­vat­sphäre und Rechte aus­wirkt. Auch wenn Eltern glau­ben, dass ihnen das Wohl ihres Kin­des am Her­zen liegt, birgt das Sam­meln so vie­ler per­sön­li­cher Infor­ma­tio­nen Risi­ken, da es häu­fig zu Mas­sen­da­ten­lecks kommt.“

Es gibt aber noch andere Risi­ken. Im Jahr 2015 wurde der Ent­wick­ler der mSpy-App gehackt und zehn­tau­sende Kun­den­da­ten­sätze wur­den online gele­akt, dar­un­ter auch die per­sön­li­chen Daten von Kin­dern. Im Jahr 2024 wur­den Kun­den­dienst­un­ter­la­gen von mSpy online gele­akt, was Auf­schluss dar­über gab, wie Kun­den die Apps nutz­ten, dar­un­ter das Aus­spio­nie­ren von Part­nern, die des Fremd­ge­hens ver­däch­tigt wur­den. mSpy ist eine sidel­oa­ded App und wird der­zeit als Über­wa­chungs­soft­ware für Eltern vermarktet.

Die Rechte von Kindern
„Die Rechte von Kin­dern sind von Land zu Land unter­schied­lich, aber in der Euro­päi­schen Union müs­sen Kin­der unter 16 Jah­ren nicht ihre Zustim­mung geben, wenn ein Eltern­teil eine Kin­der­si­che­rungs-App auf ihrem Gerät instal­liert. Obwohl Kin­der über 16 Jah­ren ihre Zustim­mung geben müs­sen, sind es in Wirk­lich­keit oft die Eltern, die Geräte und Apps kau­fen und ein­rich­ten. Daher ver­mute ich, dass die Zustim­mung nicht immer erteilt wird“, erklärt Lukas Daniel Klaus­ner, For­scher am Insti­tut für IT-Sicher­heits­for­schung der FH St. Pölten.

„Diese Situa­tion bedeu­tet auch, dass Kin­der häu­fig kei­nen Zugriff auf ihre von Über­wa­chungs-Apps gesam­mel­ten Daten und keine Auto­no­mie dar­über haben. Diese Apps und viele Aspekte der Online-Kul­tur sind rela­tiv neu – es sind keine Pro­bleme, mit denen sich Eltern vor einer Gene­ra­tion her­um­schla­gen muss­ten. Ich denke, es besteht drin­gen­der Bedarf an einer öffent­li­chen Dis­kus­sion über die Ver­füg­bar­keit die­ser Apps, wie sie ver­wen­det wer­den und wie sie aus ethi­scher Sicht ver­wen­det wer­den soll­ten“, betont Klaus­ner von der FH St. Pölten. 

Autor: red/czaak
17.03.2025

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