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Aus­bil­dungs­pflicht ab 2017

Die Pflicht­schule ist nicht genug, heißt es bald für tau­sende Jugend­li­che. Der Minis­ter­rat legt das ent­spre­chende Gesetz nun im Par­la­ment vor.

Ab dem Schul­jahr 2017/2018 sol­len alle Jugend­li­chen nach Abschluss der Schul­pflicht eine wei­ter­füh­rende Aus­bil­dung absol­vie­ren. Damit soll ein „schlech­ter Start ins Berufs­le­ben“ ver­mie­den wer­den, ver­lau­tet es aus dem Sozialministerium.
Betrof­fen sind jene Schü­ler, deren Pflicht­schul­zeit mit dem Schul­jahr 201617 endet. Im ers­ten Jahr wird die Aus­bil­dungs­pflicht für rund 5.000 Jugend­li­che gel­ten, schätzt man. Wer dann weder eine wei­ter­füh­rende Schule besucht, noch eine Lehre beginnt oder eine ander­wei­tige Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nahme in Angriff nimmt, wird ein Fall für das neue Gesetz.
Erzie­hungs­be­rech­tigte müs­sen mel­den, wenn ihre Kin­der keine Aus­bil­dung machen. Aber auch Insti­tu­tio­nen wie Schu­len oder Arbeits­markt­ser­vice sol­len regel­mä­ßig Mel­dung erstat­ten. Wenn ein Jugend­li­cher als Bil­dungs­ab­bre­cher ein­ge­stuft wird, wird er von einer Koor­di­nie­rungs­stelle kontaktiert.
Die Jugend­li­chen sol­len gecoacht wer­den, damit sie wei­tere Bil­dungs­schritte set­zen. Die Palette der Mög­lich­kei­ten ist breit, sie reicht von der Lehre über Pri­vat­un­ter­richt und Schul­be­such bis zu AMS-Kur­sen. In letz­ter Kon­se­quenz sind auch – ana­log zum Schul­pflicht­ge­setz – Ver­wal­tungs­stra­fen für die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten vor­ge­se­hen. Sie bewe­gen sich zwi­schen 100 und 500 Euro, im Wie­der­ho­lungs­fall bis 1.000 Euro. Aller­dings sei Bestra­fen nicht vor­ran­gig, betont man im Sozialministerium.

Aus­nahme Asylwerber
Junge Asyl­wer­ber fal­len nicht unter die neue Rege­lung. Aus­nah­men gibt es auch, wenn Jugend­li­che zum Bei­spiel Kin­der­be­treu­ungs­geld bezie­hen, ein Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr oder Prä­senz-Zivil­dienst leis­ten oder erkrankt sind. Behin­derte Jugend­li­che waren im Begut­ach­tungs­ent­wurf noch von der Aus­bil­dungs­pflicht aus­ge­nom­men, das wurde aber nicht in den Geset­zes­text übernommen.
Die Kos­ten bezif­fert das Sozi­al­mi­nis­te­rium mit 57 Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Die höhe­ren Aus­ga­ben sol­len sich mit­tel- und lang­fris­tig aber ren­tie­ren, erhofft man sich doch, künf­tig beim Arbeits­lo­sen­geld und ande­ren Sozi­al­leis­tun­gen spa­ren zu können.
Da das Gesetz eine Ver­fas­sungs­be­stim­mung ent­hält, braucht es eine Zwei­drit­tel­mehr­heit im Par­la­ment,. Somit sind die Stim­men ent­we­der der Grü­nen oder der FPÖ nötig. 

Autor: APA-Science/red/stem
17.06.2016

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