
Bildungspolitisches Kernprojekt
35 Millionen Euro für bessere Lehre an den Unis, besonders im Bereich der Lehrerausbildung.
Im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel steht für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016–2018 ein Gesamtbetrag von 97,5 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben zur Verfügung.
Das Wissenschaftsministerium startet die erste von insgesamt drei Ausschreibungen für Hochschulraumstrukturmittel. 35 Millionen Euro sollen die Qualität der Lehre an den Universitäten verbessern. Insbesondere soll damit die Umstellung und inhaltliche Ausgestaltung der neuen Lehrerausbildung unterstützt werden.
Verbesserung Struktur und Qualität
Die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU ist ein bildungspolitisches Kernprojekt, daher wird bei der aktuellen Vergabe ein besonderer Schwerpunkt auf Lehrprojekte aus diesem Bereich gelegt. Von den insgesamt 35 Millionen Euro stehen mit 27,5 Millionen Euro der Großteil der Mittel für strukturbildende und qualitätsverbessernde Maßnahmen für Bachelor- und Masterstudien im Bereich des Lehramts zur Verfügung.
„Neben der Stärkung der kompetenzbasierten Ausbildung soll auch die Kooperation von Universitäten mit Pädagogischen Hochschulen weiter vorangetrieben werden. Ziel ist, das Ausbildungsangebot zwischen den Institutionen zu harmonisieren, Synergien zu heben und Doppelstrukturen zu vermeiden“, sagt Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner.
MINT-Fächer und innerösterreichische Mobilität
Für die restlichen Mitteln in Höhe von 7,5 Millionen Euro können etwa Projekte für ein universitätsübergreifendes Studienangebot, zur Verringerung von Dropouts, zur Förderung nicht-traditioneller Studienzugänge oder Pilotprojekte zum Einsatz von MOOCs (massive open online courses) eingereicht werden. Zudem ist die Ausschreibung auch für Projekte zur Steigerung des Frauenanteils in den MINT-Fächern und für die Erhöhung der innerösterreichischen Mobilität offen.
Die vergebenen Mittel dienen der Anschubfinanzierung durch Übernahme von bis zu einem Drittel der Projektkosten durch das Ministerium. Die verbleibenden Projektkosten sind von den Universitäten und den beteiligten Institutionen zu tragen. Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, sind die Projekte so zu kalkulieren, dass die Mittel für den Vollbetrieb ausreichen, und die finanzielle Nachhaltigkeit über die Leistungsvereinbarungsperiode 2016–2018 hinaus gewährleistet ist. Die Universitäten haben bis 31. März Zeit, ihre Anträge einzureichen, die Entscheidung über die Vergabe ist Mitte Mai geplant.