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© Pexels.com/Felix Mittermeier

Bud­get­gel­der für klu­ges Wachstum

Exper­ten des Fis­kal­ra­tes beschäf­ti­gen sich im neuen Bericht mit der Nach­hal­tig­keit der Bud­get­pla­nung. Bud­ge­täre Spiel­räume sol­len für wachs­tums­för­dernde Inves­ti­tio­nen spe­zi­ell im Bereich Umwelt und Klima genutzt werden.

Der aktu­elle Nach­hal­tig­keits­be­richt des Öster­rei­chi­schen Fis­kal­ra­tes zeigt ein­mal, dass die lang­fris­tige Nach­hal­tig­keit der öf­fent­li­chen Finan­zen und damit die Erfül­lung wirt­schafts­po­li­ti­scher Ziele auf­grund des Anstiegs demo­gra­fie­ab­hän­gi­ger Aus­ga­ben nicht gesi­chert ist. Eine rasche Rück­kehr zur Fis­kal­po­si­tion Ös­ter­reichs vor der Corona-Pan­de­mie würde jedoch kurz- bis mit­tel­fris­tige bud­ge­täre Spiel­räume gene­rie­ren, um ent­spre­chend gegenzusteuern. 

Schnelle Rück­kehr auf fis­ka­li­schen Vorkrisenpfad 
„Unsere Berech­nun­gen bestä­ti­gen eine lang­fris­tige fis­ka­li­sche Nach­hal­tig­keits­lü­cke, die durch Struk­tur­re­for­men und wachs­tums­för­dernde Inves­ti­tio­nen geschlos­sen wer­den könnte und dafür bie­tet sich gegen­wär­tig ein güns­ti­ger Imple­men­tie­rungs­zeit­raum“, erläu­tert Chris­toph Badelt, Prä­si­dent des Fis­kal­ra­tes. Aus der Sicht Badelts würde eine ergän­zende Berück­sich­ti­gung von öko­lo­gi­schen Fak­to­ren wie dem Kli­ma­wan­del die Dring­lich­keit von zusätz­li­chen Inves­ti­tio­nen in den Umwelt- und Kli­ma­schutz aus fis­ka­li­scher Sicht noch unterstreichen. 

Die der­zei­tige wirt­schaft­li­che Erho­lung und das Aus­lau­fen der tem­po­rä­ren, pan­de­mie­be­ding­ten fis­ka­li­schen Maß­nah­men füh­ren bud­ge­tär zunächst zu Pri­märü­ber­schüs­sen wie in Vor­kri­sen­zei­ten und zu einem Rück­gang der Schul­den­quote Ös­ter­reichs (Anm. unter der Annahme kei­ner zusätz­li­chen fis­kal-poli­ti­schen Maß­nah­men ; No-policy-change). Damit gehen laut aktu­el­ler FISK-Ana­lyse bud­ge­täre Spiel­räume für zusätz­li­che fis­kal­po­li­ti­sche Maß­nah­men in der kur­zen und mitt­le­ren Frist ein­her und diese umfas­sen im Jahr 2025 rund 2,5% des Brutto-Inlands-Pro­dukts (BIP).

Lang­fris­tige Bud­get­lü­cke durch außer­tour­li­che Pensionserhöhungen
Die­ser Spiel­raum wird jedoch auf­grund demo­gra­fi­scher Aus­ga­ben­zu­wächse zuneh­mend klei­ner und kehrt sich in eine Lü­cke um, die bis zum Jahr 2070 auf 2,5% des BIP anwach­sen soll. Die Schul­den­quote wird daher auf­grund der suk­zes­si­ven Ver­schlech­te­rung des soge­nann­ten Pri­mär­sal­dos wie­der anstei­gen — obwohl ein anhal­tend nega­ti­ves Zins­wachs­tums­dif­fe­ren­zial, das bei einem aus­ge­gli­che­nen Pri­mär­saldo einen auto­ma­ti­schen Rück­gang der Schul­den­quote bewir­ken würde, erwar­tet wird. 

„Per­ma­nent wir­kende Erhöhun­gen oder Sen­kun­gen von Staats­aus­ga­ben bzw. Staats­ein­nah­men wür­den den kurz- oder mit­tel­fris­ti­gen Spiel­raum dau­er­haft redu­zie­ren bzw. erhöhen und die lang­fris­tige Bud­get­lü­cke ver­grö­ßern bzw. ver­rin­gern“, so die Fis­kal­ex­per­ten. Bei­spiels­weise wür­den außer­tour­li­che Pen­si­ons­er­höhun­gen die lang­fris­tige Bud­get­lü­cke erhöhen. Wenn­gleich die Resul­tate sen­si­tiv auf Bevölkerungs‑, Pro­duk­ti­vi­täts- und Zins­an­nah­men reagie­ren, bleibt der zeit­li­che Ver­lauf des fis­ka­li­schen Spiel­raums bzw. der fis­ka­li­schen Lü­cke bei alter­na­ti­ven Annah­men robust. 

Kaum Aus­wir­kung auf Nach­hal­tig­keit der öf­fent­li­chen Finan­zen durch Corona
In der aktu­el­len Nach­hal­tig­keits­ana­lyse für Ös­ter­reich wurde erst­mals auch die Corona-Pan­de­mie berück­sich­tigt. Wer­den die tem­po­rär geplan­ten fis­ka­li­schen Maß­nah­men voll­stän­dig rück­ge­führt, nimmt die Corona-Pan­de­mie fast aus­schließ­lich über den Anstieg der gesamt­staat­li­chen Schul­den­quote Ein­fluss auf die Fis­kal­po­si­tion Ös­ter­reichs. „Der Finan­zie­rungs­saldo bleibt hin­ge­gen auf­grund des Nied­rig­zins­um­felds und der lan­gen Lauf­zeit der ös­ter­rei­chi­schen Ver­schul­dung davon weit­ge­hend unbe­rührt“, so der Fiskalrat.

Gegen­ü­ber dem Basis­jahr 2019 ent­steht rund die Hälfte der demo­gra­fie­ab­hän­gi­gen Gesamt­aus­ga­ben­er­höhung durch den Anstieg der Gesund­heits­aus­ga­ben im Umfang von 2,8 Pro­zent­punk­ten auf 9,9 Pro­zent des BIP. Auf­fäl­lig ist, dass ein signi­fi­kan­ter Teil die­ser Aus­ga­ben­er­hö­hung auf jene his­to­ri­sche Dyna­mik zurück­zu­füh­ren ist (z. B. medi­zin­tech­ni­scher Fort- schritt, stei­gende Nach­frage nach Gesund­heits­leis­tun­gen bei Ein­kom­mens­zu­wäch­sen), die sich nicht direkt aus Infla­tion, Pro­duk­ti­vi­täts­wachs­tum oder Bevöl­ke­rungs­struk­tu­rän­de­run­gen erklärt. 

Stei­gende demo­gra­fie­ab­hän­gige Aus­ga­ben bestim­men Primärsaldoentwicklung
Die gesamt­staat­li­chen Aus­ga­ben für Pen­sio­nen stei­gen um 1,2 Pro­zent­punkte auf 15,2 Pro­zent des BIP, jene für Pflege um 1,8 Pro­zent­punkte auf 3,1 Pro­zent des BIP, gerech­net jeweils bis 2070. Die Zins­aus­ga­ben­quote (Anm. 2019 mit 1,4 Pro­zent des BIP) geht mit­tel­fris­tig wei­ter zurück, steigt aber nach den getrof­fe­nen Annah­men lang­fris­tig deut­lich über das der­zei­tige Niveau an, „bis 2070 auf 2,5 Pro­zent des BIP“, so die Fis­kal­ex­per­ten. Die gesamt­staat­li­che Ein­nah­men­quote ver­läuft auf­grund der engen Ver­knüp­fung mit der Wirt­schafts­leis­tung sta­bil über den Projektionshorizont. 

„Um für künf­tige Kri­sen gewapp­net zu sein, soll die bewährte hohe Kri­sen­re­si­li­enz Ös­ter­reichs, die auch eine starke finanz­po­li­ti­sche Inter­ven­tion zur Bewäl­ti­gung der COVID-19-Pan­de­mie ermög­lichte, rasch wie­der­her­ge­stellt wer­den“, emp­fiehlt Chris­toph Badelt. Unter Annahme der „No-policy-change“ voll­zieht Ös­ter­reich zwar eine Rück­kehr auf den Wirt­schafts­wachs­tums- und Pri­mär­sald­opfad vor der gegen­wär­ti­gen Krise — der demo­gra­fi­sche Wan­del führt jedoch zur lau­fen­den Ver­schlech­te­rung des Pri­mär­sal­dos. Die Sta­bi­li­sie­rung der Schul­den­quote ist dadurch lang­fris­tig nicht gesichert. 

Struk­tur­re­for­men und wachs­tums­för­dernde Investitionen
Öf­fent­li­che bzw. staat­lich geför­derte pri­vate Inves­ti­tio­nen zur Beschleu­ni­gung des tech­ni­schen Fort­schritts tra­gen dazu bei, die berech­nete lang­fris­tige Bud­get­lü­cke zu ver­rin­gern. Selbst bei einer star­ken Erhöhung des Pro­duk­ti­vi­täts­wachs­tums schließt sich die Nach­hal­tig­keits­lü­cke nicht voll­stän­dig. Die oft­mals dis­ku­tier­ten Struk­tur­re­for­men in demo­gra­fie-sen­si­ti­ven Berei­chen (Gesund­heit, Pflege und Pen­sio­nen) sind hin­ge­gen geeig­net, die lang­fris­tige Bud­get­lü­cke zu schlie­ßen bzw. grö- ßeren Spiel­raum für not­wen­dige künf­tige Aus­ga­ben oder auch für Abga­ben­sen­kun­gen zu schaffen. 

So zeigt die Sze­na­rio-Ana­lyse des Fis­kal­ra­tes, dass bereits eine dau­er­hafte Beschrän­kung des jähr­li­chen Wachs­tums der Gesund­heits­aus­ga­ben um 0,3 Pro­zent­punkte auf 3,8% die fiska- lische Lü­cke um 1,1 Pro­zent­punkte auf 1,4% des BIP im Jahr 2070 redu­ziert. Eine schritt­weise Erhöhung des erwar­te­ten effek­ti­ven Pen­si­ons­an­tritts­al­ters von 62,5 auf 64,5 Jahre bis 2070 – dies ent­spricht einer Bei­be­hal­tung des Anteils der Jahre in Pen­sion an der gesam­ten Lebens­zeit ab 2033 – würde die Lü­cke im glei­chen Aus­maß ver­rin­gern. „Natür­lich ist bei der Imple­men­tie­rung von struk­tu­rel­len Maß­nah­men auf den erfor­der­li­chen zeit­li­chen Vor­lauf zu ach­ten, der sich durch Sys­tem­um­stel­lun­gen, Wah­rung des Ver­trau­ens­schut­zes o. Ä. ergibt“, betont Chris­toph Badelt, Prä­si­dent des Fiskalrates. 

Autor: red/czaak
04.10.2021

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