
„Damit verlieren viele Betriebe die Geschäftsgrundlage“
Proteste gegen Streichung der NoVA-Rückvergütung im Zuge von Betrugsbekämpfung. Breite Allianz aus Automobilimporteuren, Fahrzeughandel, Fahrzeugtechnik und Leasingwirtschaft sieht Standort gefährdet und nennt alternative Maßnahmen.
Der aktuelle Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz sieht die ersatzlose Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen vor. Stattdessen soll lediglich eine proportionale NoVA-Bemessung für ausländische Unternehmen bei vorübergehender Fahrzeugnutzung in Österreich eingeführt werden.
Die derzeitige Gesetzeslage
Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass – Zitat : „Bei Lieferung oder (dauerhaften) Verbringung eines der NoVA unterlegenen Fahrzeugs eine NoVA-Vergütung beantragt werden kann, welche sich am gemeinen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Verbringung bemisst“. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass wirtschaftlich lediglich der während der Verwendung in Österreich entstandene Wertverlust betragsmäßig der NoVA unterliegt.
In Zukunft soll nun diese Möglichkeit zur NoVA-Vergütung gänzlich aufgehoben werden und in das Ausland überstellte Fahrzeuge in voller Höhe mit der NoVA belastet bleiben. Dies betrifft sämtliche Fälle der derzeitigen NoVA-Vergütung gem § 12a NoVAG und somit auch jene, in denen Fahrzeughändler in Österreich der NoVA unterlegene Fahrzeuge in das Ausland veräußern. Die einzige Ausnahme hiervon soll nur bestehen „für vorübergehend aus dem Ausland in das Inland überlassene Fahrzeug“. Hier soll künftig nur eine anteilige NoVA erhoben werden.
Breite Allianz lehnt standortfeindliche Neuregelung entschieden ab
Eine breite Allianz aus Fahrzeughandel, Fahrzeugtechnik, Automobilimporteuren und Leasingwirtschaft lehnt diese Neuregelung nun entschieden ab. Die Maßnahme beeinträchtige und gefährde den Gebrauchtwagenmarkt, das Kfz-Leasing und final den Standort Österreich. Befürchtet wird eine Diskriminierung heimischer Unternehmen sowie steigende Preise bei Leasing und Gebrauchtwagen.
„Die Abschaffung der NoVA-Rückerstattung widerspricht der Logik unseres Steuersystems und koppelt den österreichischen Gebrauchtwagenmarkt vom internationalen Wettbewerb ab“, warnt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKÖ. „Damit wird unzähligen Betrieben, insbesondere im Exportgeschäft und bei Leasingrückläufern massiv die Geschäftsgrundlage entzogen.“
Streichung würde Preise drücken und Flotten überaltern lassen
Der österreichische Gebrauchtwagenmarkt ist aufgrund seiner Größe auf den Export angewiesen. Ein großer Teil der Gebrauchtwagen und Leasingrückläufer wird heute ins EU-Ausland verkauft. Die bisherige NoVA-Rückvergütung stellt sicher, dass Fahrzeuge nach Nutzung im Inland international konkurrenzfähig bleiben und nicht doppelt besteuert werden. Aus Sicht der Branche hätte die geplante Streichung weitreichende Folgen. Primär wird einmal ein drastischer Nachfragerückgang nach österreichischen Gebrauchtwagen im Ausland befürchtet. Weiters sinkende Gebrauchtwagenpreise im Inland, und damit ein unmittelbarer Wertverlust für alle Kfz-Besitzer:innen.
Relevant ist zudem, dass die Fahrzeuge dann länger im Bestand bleiben, was zu einer Überalterung des österreichischen Fahrzeugbestandes und geringeren Beiträgen zu CO₂- und Klimazielen führt. Auch das Thema Sicherheit wird ins Treffen geführt, da die neue Maßnahme möglichweise eben auch zu weniger Sicherheit im täglichen Verkehr führt. „Wer den Export von Gebrauchtwagen steuerlich abwürgt, sorgt dafür, dass ältere Fahrzeuge länger fahren und die Modernisierung der Flotten ins Stocken gerät“, betont auch Günther Kerle vom Verband der Autoimporteure in der Industriellenvereinigung (IV).
Investitionsbremse und Diskriminierung österreichischer Leasinggesellschaften
Besonders hart treffe die Maßnahme die Leasingwirtschaft. Niedrigere Gebrauchtwagenpreise reduzieren die Verwertbarkeit von Leasingrückläufern und verteuern damit Leasing für Unternehmen und Private. „Wenn wir die NoVA beim Export nicht mehr zurückbekommen, müssen die Verträge mit deutlich geringeren Restwerten kalkuliert werden“, erklärt Alexander Nekolar Präsident des Verbandes der Österreichischen Leasinggesellschaften (VÖL). „Das macht Leasingraten unweigerlich teurer und hemmt Investitionen. Zusätzlich würde dies in einer ohnehin schwachen Konjunktur inflationstreibend wirken“, so Nekolar.
Die geplante Neuregelung sieht zudem vor, dass in Österreich agierende ausländische Leasinggesellschaften nur jene NoVA zahlen, die der Nutzung in Österreich entspricht, während österreichische Anbieter die volle NoVA – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung — entrichten müssten. „Dies führt zu einer Diskriminierung österreichischer Leasinggesellschaften. Es wird attraktiver, Leasing aus dem Ausland anzubieten“, erläutert Nekolar. „Arbeitsplätze wandern langfristig ins Ausland ab. Am Ende steht ein klarer Verlust von Wertschöpfung und für zahlreiche Händler:innen droht ein echtes Existenzproblem“, betont Branchenexperte Nekolar.
Vertrauensverlust durch ständig wechselnde Rahmenbedingungen
Die protestierenden Verbände kritisieren zudem die extrem kurze Begutachtungsfrist von nur sieben Tagen sowie die Häufung kurzfristiger Eingriffe, etwa zuletzt bei der NoVA für Fahrzeuge der Klasse N1. Fahrzeuge, die noch unter alten Rahmenbedingungen kalkuliert wurden, werden durch nachträgliche Gesetzesänderungen zu „Verlustmodellen“.
„Für Betriebe, die langfristig in Mobilität, Produktion und Arbeitsplätze investieren, sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend“, unterstreicht Günther Kerle von der Industriellenvereinigung. „Die Kombination aus hoher Steuerlast, rückwirkenden Effekten und jetzt der geplanten Streichung der NoVA-Rückvergütung ist ein klarer Standortnachteil für Österreich“, ergänzt Günther Kerle von der Industriellenvereinigung.
Betrugsbekämpfung ja, aber mit zielgenauen Mitteln
Alle beteiligten Institutionen unterstützen das Ziel, Betrug und Missbrauch zu bekämpfen. Die generelle Streichung der NoVA-Rückvergütung sei jedoch das falsche Instrument. Die Branchen-Vertreter haben hier ein eigenes Bündel an zielgerichteten Maßnahmen erarbeitet. Dazu gehört, dass Missbrauch durch gezielte Kontrollen, klare Sanktionen und transparente Bewertungsregeln bekämpft werden kann. Und weiters, dass eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung auch durch ein proportionales Rückvergütungsmodell beim Export möglich wäre, ohne anständige Unternehmen zu bestrafen.
Die unterzeichnenden Institutionen mit Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung Österreich, Bundesgremium Fahrzeughandel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Bundesinnung Fahrzeugtechnik in der WKÖ und Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) fordern daher die Beibehaltung der NoVA-Rückvergütung beim Export, allenfalls in proportionaler Form zur Nutzungsdauer im Inland.
Juristische Einordnung und finale Botschaft der (nahezu) gesamten Österreichischen Automobilwirtschaft
Weiters fordern die angeführten Branchenvertreter die eu-rechtlich notwendigen Anpassungen so auszugestalten, dass heimische Unternehmen nicht gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt werden. Und ganz grundsätzlich verlässliche, planbare Rahmenbedingungen und angemessene Begutachtungsfristen für gesetzliche Änderungen, die derart massive Auswirkungen auf Betriebe, Beschäftigte und Konsument:innen haben.
economy hat sich zur Causa auch andere Sichtweisen von Juristen und Wirtschaftstreuhändern angesehen und die bewerten das wie folgt : „Die geplante Änderung führt insbesondere für österreichische Fahrzeughändler zu wesentlichen Wettbewerbsnachteilen bei der Veräußerung von Gebrauchtfahrzeugen in das Ausland. Ob diese Neuregelung insbesondere vor diesem Hintergrund verfassungs- bzw unionsrechtskonform ist, bleibt daher abzuwarten“.
Die abschließend finale und einstimmige Botschaft der (nahezu) gesamten Österreichischen Automobilwirtschaft lautet : „Solange die NoVA als nationale Zulassungsabgabe existiert, bleibt eine faire, systemgerechte Export-Rückvergütung unverzichtbar. Die ersatzlose Streichung wird dezidiert abgelehnt!“ (red/czaak)