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„Damit ver­lie­ren viele Betriebe die Geschäftsgrundlage“

Pro­teste gegen Strei­chung der NoVA-Rück­ver­gü­tung im Zuge von Betrugs­be­kämp­fung. Breite Alli­anz aus Auto­mo­bil­im­por­teu­ren, Fahr­zeug­han­del, Fahr­zeug­tech­nik und Lea­sing­wirt­schaft sieht Stand­ort gefähr­det und nennt alter­na­tive Maßnahmen.

Der aktu­elle Ent­wurf zum Betrugs­be­kämp­fungs­ge­setz sieht die ersatz­lose Strei­chung der NoVA-Rück­ver­gü­tung beim Export von Fahr­zeu­gen vor. Statt­des­sen soll ledig­lich eine pro­por­tio­nale NoVA-Bemes­sung für aus­län­di­sche Unter­neh­men bei vor­über­ge­hen­der Fahr­zeug­nut­zung in Öster­reich ein­ge­führt werden. 

Die der­zei­tige Geset­zes­lage 

Die der­zei­tige Geset­zes­lage sieht vor, dass – Zitat : „Bei Lie­fe­rung oder (dau­er­haf­ten) Ver­brin­gung eines der NoVA unter­le­ge­nen Fahr­zeugs eine NoVA-Ver­gü­tung bean­tragt wer­den kann, wel­che sich am gemei­nen Wert des Fahr­zeugs zum Zeit­punkt der Ver­brin­gung bemisst“. Auf diese Weise wird sicher­ge­stellt, dass wirt­schaft­lich ledig­lich der wäh­rend der Ver­wen­dung in Öster­reich ent­stan­dene Wert­ver­lust betrags­mä­ßig der NoVA unterliegt.

In Zukunft soll nun diese Mög­lich­keit zur NoVA-Ver­gü­tung gänz­lich auf­ge­ho­ben wer­den und in das Aus­land über­stellte Fahr­zeuge in vol­ler Höhe mit der NoVA belas­tet blei­ben. Dies betrifft sämt­li­che Fälle der der­zei­ti­gen NoVA-Ver­gü­tung gem § 12a NoVAG und somit auch jene, in denen Fahr­zeug­händ­ler in Öster­reich der NoVA unter­le­gene Fahr­zeuge in das Aus­land ver­äu­ßern. Die ein­zige Aus­nahme hier­von soll nur bestehen „für vor­über­ge­hend aus dem Aus­land in das Inland über­las­sene Fahr­zeug“. Hier soll künf­tig nur eine antei­lige NoVA erho­ben werden. 

Breite Alli­anz lehnt stand­ort­feind­li­che Neu­re­ge­lung ent­schie­den ab

Eine breite Alli­anz aus Fahr­zeug­han­del, Fahr­zeug­tech­nik, Auto­mo­bil­im­por­teu­ren und Lea­sing­wirt­schaft lehnt diese Neu­re­ge­lung nun ent­schie­den ab. Die Maß­nahme beein­träch­tige und gefährde den Gebraucht­wa­gen­markt, das Kfz-Lea­sing und final den Stand­ort Öster­reich. Befürch­tet wird eine Dis­kri­mi­nie­rung hei­mi­scher Unter­neh­men sowie stei­gende Preise bei Lea­sing und Gebrauchtwagen.

„Die Abschaf­fung der NoVA-Rück­erstat­tung wider­spricht der Logik unse­res Steu­er­sys­tems und kop­pelt den öster­rei­chi­schen Gebraucht­wa­gen­markt vom inter­na­tio­na­len Wett­be­werb ab“, warnt Klaus Edels­brun­ner, Obmann des Bun­des­gre­mi­ums Fahr­zeug­han­del in der WKÖ. „Damit wird unzäh­li­gen Betrie­ben, ins­be­son­dere im Export­ge­schäft und bei Lea­sing­rück­läu­fern mas­siv die Geschäfts­grund­lage entzogen.“

Strei­chung würde Preise drü­cken und Flot­ten über­al­tern lassen

Der öster­rei­chi­sche Gebraucht­wa­gen­markt ist auf­grund sei­ner Größe auf den Export ange­wie­sen. Ein gro­ßer Teil der Gebraucht­wa­gen und Lea­sing­rück­läu­fer wird heute ins EU-Aus­land ver­kauft. Die bis­he­rige NoVA-Rück­ver­gü­tung stellt sicher, dass Fahr­zeuge nach Nut­zung im Inland inter­na­tio­nal kon­kur­renz­fä­hig blei­ben und nicht dop­pelt besteu­ert wer­den. Aus Sicht der Bran­che hätte die geplante Strei­chung weit­rei­chende Fol­gen. Pri­mär wird ein­mal ein dras­ti­scher Nach­fra­ge­rück­gang nach öster­rei­chi­schen Gebraucht­wa­gen im Aus­land befürch­tet. Wei­ters sin­kende Gebraucht­wa­gen­preise im Inland, und damit ein unmit­tel­ba­rer Wert­ver­lust für alle Kfz-Besitzer:innen. 

Rele­vant ist zudem, dass die Fahr­zeuge dann län­ger im Bestand blei­ben, was zu einer Über­al­te­rung des öster­rei­chi­schen Fahr­zeug­be­stan­des und gerin­ge­ren Bei­trä­gen zu CO₂- und Kli­ma­zie­len führt. Auch das Thema Sicher­heit wird ins Tref­fen geführt, da die neue Maß­nahme mög­lich­weise eben auch zu weni­ger Sicher­heit im täg­li­chen Ver­kehr führt. „Wer den Export von Gebraucht­wa­gen steu­er­lich abwürgt, sorgt dafür, dass ältere Fahr­zeuge län­ger fah­ren und die Moder­ni­sie­rung der Flot­ten ins Sto­cken gerät“, betont auch Gün­ther Kerle vom Ver­band der Auto­im­por­teure in der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung (IV). 

Inves­ti­ti­ons­bremse und Dis­kri­mi­nie­rung öster­rei­chi­scher Leasinggesellschaften

Beson­ders hart treffe die Maß­nahme die Lea­sing­wirt­schaft. Nied­ri­gere Gebraucht­wa­gen­preise redu­zie­ren die Ver­wert­bar­keit von Lea­sing­rück­läu­fern und ver­teu­ern damit Lea­sing für Unter­neh­men und Pri­vate. „Wenn wir die NoVA beim Export nicht mehr zurück­be­kom­men, müs­sen die Ver­träge mit deut­lich gerin­ge­ren Rest­wer­ten kal­ku­liert wer­den“, erklärt Alex­an­der Neko­lar Prä­si­dent des Ver­ban­des der Öster­rei­chi­schen Lea­sing­ge­sell­schaf­ten (VÖL). „Das macht Lea­sing­ra­ten unwei­ger­lich teu­rer und hemmt Inves­ti­tio­nen. Zusätz­lich würde dies in einer ohne­hin schwa­chen Kon­junk­tur infla­ti­ons­trei­bend wir­ken“, so Neko­lar.
 
Die geplante Neu­re­ge­lung sieht zudem vor, dass in Öster­reich agie­rende aus­län­di­sche Lea­sing­ge­sell­schaf­ten nur jene NoVA zah­len, die der Nut­zung in Öster­reich ent­spricht, wäh­rend öster­rei­chi­sche Anbie­ter die volle NoVA – unab­hän­gig von der tat­säch­li­chen Nut­zung — ent­rich­ten müss­ten. „Dies führt zu einer Dis­kri­mi­nie­rung öster­rei­chi­scher Lea­sing­ge­sell­schaf­ten. Es wird attrak­ti­ver, Lea­sing aus dem Aus­land anzu­bie­ten“, erläu­tert Neko­lar. „Arbeits­plätze wan­dern lang­fris­tig ins Aus­land ab. Am Ende steht ein kla­rer Ver­lust von Wert­schöp­fung und für zahl­rei­che Händler:innen droht ein ech­tes Exis­tenz­pro­blem“, betont Bran­chen­ex­perte Nekolar.

Ver­trau­ens­ver­lust durch stän­dig wech­selnde Rahmenbedingungen

Die pro­tes­tie­ren­den Ver­bände kri­ti­sie­ren zudem die extrem kurze Begut­ach­tungs­frist von nur sie­ben Tagen sowie die Häu­fung kurz­fris­ti­ger Ein­griffe, etwa zuletzt bei der NoVA für Fahr­zeuge der Klasse N1. Fahr­zeuge, die noch unter alten Rah­men­be­din­gun­gen kal­ku­liert wur­den, wer­den durch nach­träg­li­che Geset­zes­än­de­run­gen zu „Ver­lust­mo­del­len“.

„Für Betriebe, die lang­fris­tig in Mobi­li­tät, Pro­duk­tion und Arbeits­plätze inves­tie­ren, sind ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ent­schei­dend“, unter­streicht Gün­ther Kerle von der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung. „Die Kom­bi­na­tion aus hoher Steu­er­last, rück­wir­ken­den Effek­ten und jetzt der geplan­ten Strei­chung der NoVA-Rück­ver­gü­tung ist ein kla­rer Stand­ort­nach­teil für Öster­reich“, ergänzt Gün­ther Kerle von der Industriellenvereinigung.

Betrugs­be­kämp­fung ja, aber mit ziel­ge­nauen Mitteln

Alle betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen unter­stüt­zen das Ziel, Betrug und Miss­brauch zu bekämp­fen. Die gene­relle Strei­chung der NoVA-Rück­ver­gü­tung sei jedoch das fal­sche Instru­ment. Die Bran­chen-Ver­tre­ter haben hier ein eige­nes Bün­del an ziel­ge­rich­te­ten Maß­nah­men erar­bei­tet. Dazu gehört, dass Miss­brauch durch gezielte Kon­trol­len, klare Sank­tio­nen und trans­pa­rente Bewer­tungs­re­geln bekämpft wer­den kann. Und wei­ters, dass eine uni­ons­rechts­kon­forme Aus­ge­stal­tung auch durch ein pro­por­tio­na­les Rück­ver­gü­tungs­mo­dell beim Export mög­lich wäre, ohne anstän­dige Unter­neh­men zu bestrafen.

Die unter­zeich­nen­den Insti­tu­tio­nen mit Arbeits­kreis der Auto­mo­bil­im­por­teure in der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung Öster­reich, Bun­des­gre­mium Fahr­zeug­han­del der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich (WKÖ), Bun­des­in­nung Fahr­zeug­tech­nik in der WKÖ und Ver­band Öster­rei­chi­scher Lea­sing-Gesell­schaf­ten (VÖL) for­dern daher die Bei­be­hal­tung der NoVA-Rück­ver­gü­tung beim Export, allen­falls in pro­por­tio­na­ler Form zur Nut­zungs­dauer im Inland.

Juris­ti­sche Ein­ord­nung und finale Bot­schaft der (nahezu) gesam­ten Öster­rei­chi­schen Automobilwirtschaft

Wei­ters for­dern die ange­führ­ten Bran­chen­ver­tre­ter die eu-recht­lich not­wen­di­gen Anpas­sun­gen so aus­zu­ge­stal­ten, dass hei­mi­sche Unter­neh­men nicht gegen­über aus­län­di­schen Anbie­tern benach­tei­ligt wer­den. Und ganz grund­sätz­lich ver­läss­li­che, plan­bare Rah­men­be­din­gun­gen und ange­mes­sene Begut­ach­tungs­fris­ten für gesetz­li­che Ände­run­gen, die der­art mas­sive Aus­wir­kun­gen auf Betriebe, Beschäf­tigte und Konsument:innen haben.

eco­nomy hat sich zur Causa auch andere Sicht­wei­sen von Juris­ten und Wirt­schafts­treu­hän­dern ange­se­hen und die bewer­ten das wie folgt : „Die geplante Ände­rung führt ins­be­son­dere für öster­rei­chi­sche Fahr­zeug­händ­ler zu wesent­li­chen Wett­be­werbs­nach­tei­len bei der Ver­äu­ße­rung von Gebraucht­fahr­zeu­gen in das Aus­land. Ob diese Neu­re­ge­lung ins­be­son­dere vor die­sem Hin­ter­grund ver­fas­sungs- bzw uni­ons­rechts­kon­form ist, bleibt daher abzuwarten“.

Die abschlie­ßend finale und ein­stim­mige Bot­schaft der (nahezu) gesam­ten Öster­rei­chi­schen Auto­mo­bil­wirt­schaft lau­tet : „Solange die NoVA als natio­nale Zulas­sungs­ab­gabe exis­tiert, bleibt eine faire, sys­tem­ge­rechte Export-Rück­ver­gü­tung unver­zicht­bar. Die ersatz­lose Strei­chung wird dezi­diert abge­lehnt!“ (red/​czaak)

Autor: red/czaak
07.12.2025

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