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Das deut­sche Lohn­ge­fälle in Ost und West

Unter­schied­li­che Wirt­schafts­struk­tu­ren erklä­ren zwei Drit­tel des Lohn­ge­fäl­les zwi­schen Ost und West. Das deut­sche ifo-Insti­tut unter­suchte öko­no­mi­sche Fak­to­ren als Basis für regio­nale Entwicklungen. 

Zwei Drit­tel der Lohn­lü­cke zwi­schen Ost- und West­deutsch­land las­sen sich durch Unter­schiede in der Wirt­schafts­struk­tur erklä­ren, so das zen­trale Ergeb­nis einer aktu­el­len Erhe­bung des Münch­ner ifo-Insti­tuts. „Viele Men­schen im Osten arbei­ten in typi­schen Nied­rig­lohn­bran­chen, und auch gut bezah­lende Groß­un­ter­neh­men aus der Indus­trie sind hier kaum ver­tre­ten“, sagt Jan­nik Nau­erth vom ifo Institut. 

Höhere Tarif­bin­dung zur Ver­rin­ge­rung der Lohnlücken
Arbeit­neh­me­rIn­nen in den ost­deut­schen Flä­chen­län­dern ver­die­nen 33 Jahre nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung im Schnitt rund 15 Pro­zent weni­ger pro Stunde als ihre Kol­le­gen in West­deutsch­land. Wenn die Ein­flüsse der Struk­tur her­aus­ge­rech­net wer­den, sind es nur noch fünf Pro­zent. „Vor­schläge aus der Poli­tik, die eine höhere Tarif­bin­dung der Betriebe als Maß­nahme zur Ver­rin­ge­rung der Lohn­lü­cke sehen, sind daher wenig hilf­reich“, sagt Joa­chim Rag­nitz vom ifo Dres­den. „Es bleibt abzu­war­ten, ob die jüngste Ansied­lung von Tesla und ande­ren Kon­zer­nen im Osten die Lohn­lü­cke lang­fris­tig schlie­ßen kann“, ergänzt Ragnitz. 

West­deut­sche Arbeit­neh­mer ver­die­nen um rund 20 Pro­zent mehr als Ost­deut­sche Wäh­rend west­deut­sche Arbeit­neh­me­rIn­nen im Jahre 2022 durch­schnitt­lich 31,40 Euro pro Stunde ver­dien­ten, kamen die ost­deut­schen Flä­chen­län­der nur auf 26,60 Euro pro Arbeits­stunde. Dies werde laut ifo-Insti­tut häu­fig als Beleg für eine ver­meint­li­che Benach­tei­li­gung ost­deut­scher Arbeit­neh­mer herangezogen. 

„Unsere Ana­lyse zeigt aber, dass sich rund zwei Drit­tel des Lohn­rück­stands durch struk­tu­relle Unter­schiede zwi­schen Ost- und West­deutsch­land erklä­ren las­sen“, erläu­tert Rag­nitz. Und : „Viele Unter­neh­men sind nicht tarif­ge­bun­den, weil für sie die Nach­teile schwe­rer wie­gen als die Vor­teile. Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber soll­ten des­we­gen die Beson­der­hei­ten gerade klei­ner Unter­neh­men auch in den Tarif­ver­trä­gen stär­ker berück­sich­ti­gen“, betont Ragnitz.

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Autor: red/cc
24.10.2023

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