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Das Ende fun­dier­ter Kinderkrebsforschung

Ein offe­ner Appell von Ruth Laden­stein, inter­na­tio­nal reno­mierte Kin­der­krebs­for­sche­rin am Wie­ner St. Anna Kin­der­spi­tal in Ver­tre­tung ande­rer Exper­ten, Juris­ten, Eltern und Über­le­ben­der nach Kin­der­krebs­er­kran­kun­gen zur neuen Euro­päi­schen Daten­schutz­ver­ord­nung und ihre Aus­wir­kun­gen auf die Kinderkrebsforschung. 

Die For­schung an Bio­ma­te­ria­lien von Kin­dern und Jugend­li­chen mit Krebs­er­kran­kun­gen ist not­wen­dig, um Auf­bau, Funk­tion und Signale der Krebs­zel­len zu ver­ste­hen. Auf die­ser Basis kön­nen nicht nur Risi­ko­fak­to­ren für das Über­le­ben erkannt, son­dern auch neue Medi­ka­mente ent­wi­ckelt wer­den, wel­che wie­derum bei kind­li­chen Krebs­er­kran­kun­gen ver­bes­serte Behand­lungs- und Hei­lungs­chan­cen ergeben.
Aus Sicht der Exper­ten ermög­licht nur ein Gene­ra­tio­nen­ver­trag Erkennt­nis und Fort­schritt. Aktu­ell pro­fi­tie­ren Pati­en­ten von der Gewe­be­spende und den per­sön­li­chen Daten frü­he­rer Pati­en­ten. Damit sichert die Spende der Pati­en­ten von heute ver­bes­serte Bedin­gun­gen in der Krebs­the­ra­pie für künf­tige Pati­en­ten. Sinn­volle Daten­in­for­ma­tion und Daten­ver­knüp­fun­gen im Bereich der Kin­der­krebs­for­schung sind nur mit iden­ti­fi­zier­ba­ren, wenn auch ver­schlüs­sel­ten (pseud­ony­mi­sier­ten) Daten­sät­zen möglich.
Ein­ma­lig ver­knüpfte Daten­sätze ohne Rück­ver­folg­bar­keit (anony­mi­sierte Daten­sätze), wer­den im letz­ten Ent­wurf der Daten­schutz­ver­ord­nung für den For­schungs­zweck zwar optio­nal ange­bo­ten, machen aber kei­nen Sinn, wenn die lang­fris­tige Nach­be­ob­ach­tung und der Zusam­men­hang zu The­ra­pie­ver­läu­fen essen­ti­ell sind. Für den Schutz per­sön­li­cher Daten in For­schungs­netz­wer­ken sor­gen „State of the Art” Tech­no­lo­gien, wäh­rend über den For­schungs­zweck unab­hän­gige Ethik­kom­mis­sio­nen entscheiden. 

Die Tat­sa­chen
Obwohl die Reform der Euro­päi­schen Daten­schutz­ver­ord­nung gene­rell begrü­ßens­wert ist, schränkt die aktu­elle Fas­sung (Arti­kel 4, 81 und 83) sowohl die Bio­me­di­zi­ni­sche For­schung als auch die Epi­de­mio­lo­gi­sche For­schung mas­siv ein.
Der vor­lie­gende Ent­wurf der Daten­schutz­ver­ord­nung unter­sagt die Ver­wen­dung von Daten außer­halb des genau for­mu­lier­ten Ver­wen­dungs­zwecks in der Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung. Für jedes ein­zelne For­schungs­vor­ha­ben wird eine neu­er­li­che und spe­zi­fi­sche Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung gefordert.
Nur auf die­ser Basis könn­ten vor­lie­gende Daten­sätze und Bio­ma­te­ria­lien einem wei­te­ren Nut­zen zuge­führt wer­den. Zudem unter­sagt die Ver­ord­nung die Ver­wen­dung von per­sön­li­chen Daten selbst in pseud­ony­mi­sier­ter (ver­schlüs­sel­ter) Form ohne spe­zi­elle Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung. Die Zusam­men­füh­rung gro­ßer Daten­sätze aus unter­schied­li­chen For­schungs­um­ge­bun­gen wäre damit prak­tisch nicht mehr möglich. 

Belas­tun­gen für For­scher und Patienten
Die Nach­ver­fol­gung ehe­ma­li­ger Pati­en­ten zur Ein­wil­li­gung in neue For­schungs­pro­jekte, oft­mals viele Jahre nach Erst­erkran­kung, ist ein zeit­auf­wen­di­ger und kos­ten­in­ten­si­ver Pro­zess. Die Mög­lich­kei­ten der Kon­takt­auf­nahme sind bei Namens- und Orts­wech­sel ehe­ma­li­ger Pati­en­ten sehr ein­ge­schränkt. Dar­aus ergibt sich, dass künf­tig zu geringe Daten­men­gen und Bio­ma­te­ria­lien für die For­schung zur Ver­fü­gung stehen.
Auch ehe­ma­lige Pati­en­ten und deren Fami­lien sind belas­tet. Die neu­er­li­che Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung für jedes neue For­schungs­vor­ha­ben erin­nert immer wie­der an die ehe­ma­lige Krebs­er­kran­kung zu einem Zeit­punkt, wo viele sich ein nor­ma­les Leben wün­schen ohne stän­dige Erin­ne­rung an die ver­gan­gene Krank­heits­phase. Aus die­sem Grund ist ein wie­der­hol­ter Ein­wil­li­gungs­pro­zess unerwünscht !

Ange­strebte Lösungen
Eine ein­ma­lige, nicht ein­schrän­kende Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung für die Kin­der­krebs­for­schung zu Beginn der Krebs­er­kran­kung durch Eltern und betrof­fene Kin­der und Jugend­li­che. Ledig­lich eine ein­zige Wie­der­ho­lung im Alter von 18 Jah­ren als Zei­chen der Ver­ant­wor­tungs­über­nahme über ihr Leben wird von Jugend­li­chen gewünscht. Die For­scher begrü­ßen die­ses Vor­ge­hen und sehen in die­ser zwei­ten Ein­wil­li­gung das Recht jun­ger Men­schen auf Eigenverantwortung.
Ver­knüp­fung ver­schlüs­sel­ter Daten­sätze im medi­zi­ni­schen For­schungs­be­reich, ggbfs. auch ohne spe­zi­elle Ein­wil­li­gung, ermög­licht Ergeb­nisse aus Tumor­ban­ken mit Über­le­bens­da­ten in Bezug zu setz­ten. Die­ser Pro­zess ist bei kom­plet­ter Anony­mi­sie­rung von Bio­da­ten nicht mehr mög­lich, und damit könn­ten Lang­zeit­aus­wir­kun­gen nicht mehr stu­diert wer­den. Unab­hän­gige Ethik­kom­mis­sio­nen und Pati­en­ten­ver­tre­ter sol­len Mit­spra­che bei solch neuen For­schungs­pro­jek­ten haben. 

Schwie­rige Argumentation
Bei hohem öffent­li­chem Inter­esse an einer For­schungs­frage darf sie auch jetzt schon ohne Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung durch­führt wer­den, ist der­zeit aber auf anony­mi­sierte Daten beschränkt. Das öffent­li­che Inter­esse im Bereich sel­te­ner Erkran­kun­gen ist aller­dings schwer argu­men­tier­bar. Es feh­len ein­deu­tige Rege­lun­gen für den bio­me­di­zi­ni­schen For­schungs­be­reich, vor allem für sel­tene Erkrankungen.
Die Chance die Har­mo­ni­sie­rung in Europa mit der künf­ti­gen Daten­schutz­ver­ord­nung zu regeln soll gewahrt wer­den. Das ist essen­ti­ell für die künf­tige län­der­über­grei­fende For­schung in Europa. Unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen auf Mit­glieds­staa­ten­ebene wür­den sol­che For­schungs­vor­ha­ben ent­schei­dend behindern.

Ruth Laden­stein

Anmer­kung der Redak­tion : Anläss­lich des Inter­na­tio­na­len Kin­der­krebs­ta­ges am 15. Februar dis­ku­tier­ten auf Ein­la­dung der Euro­päi­schen Par­la­men­ta­rie­rin Gle­nis Will­mott im Euro­päi­schen Par­la­ment die Euro­päi­sche Gesell­schaft für Päd­ia­tri­sche Onko­lo­gie (SIOPE) gemein­sam mit Juris­ten, Eltern und Über­le­ben­den nach Kin­der­krebs­er­kran­kung die neue Euro­päi­sche Daten­schutz­ver­ord­nung und ver­lie­hen ihrer Sorge um die Kon­se­quen­zen für künf­ti­gen For­schungs­mög­lich­kei­ten Ausdruck. 

Ruth Laden­stein konnte gemein­sam mit SIOPE hoch­ran­gige Euro­päi­sche Par­la­men­ta­rier wie Jan Phil­ipp Albrecht (DE) und Nessa Chil­ders (IE) sowie Ver­tre­ter der Euro­päi­schen Kom­mis­sion wie Tapani Piha (EU) vom Direc­to­rate-Gene­ral for Health and Food Safety und Baiba Jugane-Lin­tere (LV), der­zei­tige EU Coun­cil Prä­si­den­tin, für eine Podi­ums­dis­kus­sion zu die­ser The­ma­tik mit dem Beauf­trag­ten zur Euro­päi­schen Daten­schutz­ver­ord­nung, Jan Phil­lip Albrecht, gewinnen. 

Ruth Laden­stein ist Pro­fes­so­rin für Päd­ia­tri­sche Onko­lo­gie und Lei­te­rin der kli­ni­schen Stu­dien- und For­schungs­ein­heit S2IRP (Stu­dies & Sta­tis­tics for Inte­gra­ted Rese­arch and Pro­jects) am Kin­der­krebs-For­schungs­in­sti­tut im St. Anna Kin­der­spi­tal in Wien. 

Die inter­na­tio­nal reno­mierte Exper­tin ist zudem in zahl­rei­chen inter­na­tio­na­len Gre­mien enga­giert, etwa im Euro­pean Net­work for Can­cer Rese­arch in Child­ren an Ado­le­s­cence (ENCCA), sie ist Board-Mem­ber bei der Euro­päi­sche Gesell­schaft für Päd­ia­tri­sche Onko­lo­gie (SIOPE ; wo Laden­stein von 2009 bis 2012 auch Prä­si­den­tin war), wei­ters Advi­sory Board Mem­ber der Euro­päi­schen Neu­ro­plastoma Gruppe von SIOPE und Mit­glied des Onko­lo­lo­gi­schen Rates für das BM für Gesund­heit in Österreich.

PS der Redak­tion : Das St. Anna Kin­der­spi­tal forscht mit Ihrer Unter­stüt­zung zum Wohle krebs­kran­ker Kin­der und dankt für Ihre steu­er­lich absetz­bare Spende an :
Bank Aus­tria IBAN : AT79 1200 0006 5616 6600 BIC : BKAUATWW

Autor:
20.02.2015

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