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Der erste Schritt zur zwei­ten Chance

Ange­zählt, aber nicht aus­ge­knockt : Der Kre­dit­schutz­ver­band (KSV 1870) begrüßt die Reform zur schnel­le­ren Ent­schul­dung ehe­ma­li­ger Unter­neh­mer. Am Vor­stoß von Sozi­al­mi­nis­ter Stö­ger zur Ände­rung des Pri­vat­kon­kurs­rechts las­sen die Schutz­pa­trone der Gläu­bi­ger aller­dings kein gutes Haar.

Ehe­ma­lige Unter­neh­mer füh­ren regel­mä­ßig die Ver­schul­dungs­ta­bel­len der Insol­venz­sta­tis­ti­ken an. Die ange­häuf­ten Schul­den­berge wür­den damit quasi eine Bestra­fung für ihr unter­neh­me­ri­sches Risiko, kri­ti­siert der KSV 1870 und begrüßt die Regie­rungs­pläne zur schnel­le­ren Ent­schul­dung. Der EU sei das schon lange ein Anlie­gen, nun habe sich auch die öster­rei­chi­sche Regie­rung ent­schlos­sen, ein­mal geschei­ter­ten Unter­neh­mern eine zweite Chance zu geben.
Wenn das Unter­neh­men auf Antrag des Unter­neh­mers erst in der Insol­venz geschlos­sen wor­den sei, sieht Hans-Georg Kant­ner, KSV 1870 Insol­venz­ex­perte die Mög­lich­keit zur schnel­le­ren Ent­schul­dung durch­aus sinn­voll : „Der Mas­se­ver­wal­ter prüft und wenn er zum Ergeb­nis kommt, dass die Bean­tra­gung ohne schuld­haf­tes Zögern, wie von der Insol­venz­ord­nung gefor­dert, – oder zumin­dest nicht über­mä­ßig ver­spä­tet erfolgt ist – sollte das ein­ma­lige Schei­tern zur bes­se­ren Chance auf eine Ent­schul­dung füh­ren und nicht zur jah­re­lan­gen Belas­tung werden.“

Win-win-Situa­tion
Für den Exper­ten geht es jetzt ein­mal darum, aus­rei­chend Erfah­rung mit dem neuen Modell zu sam­meln, da Schnell­schüsse gerade in die­sem Bereich zu einer ein­sei­ti­gen Benach­tei­li­gung der Gläu­bi­ger füh­ren könn­ten, was kei­nes­falls Ziel einer Reform sein dürfe. Kant­ner hofft, dass die neue Rege­lung als Signal an die Unter­neh­mer wirkt und dazu führt, dass sie frü­her zu Gericht kom­men. Schon darin könne eine „win-win Situa­tion“ für Gläu­bi­ger und Schuld­ner zugleich lie­gen, denn dann wür­den Unter­neh­mens­sa­nie­run­gen wahr­schein­li­cher, die eine bes­sere Befrie­di­gung der Gläu­bi­ger gestatten.
Das der­zei­tige Schul­den­re­gu­lie­rungs­ver­fah­ren für „echte“ Pri­vate habe sich laut KSV aber bewährt und solle „kei­nes­falls aufs Spiel gesetzt wer­den“. Am Vor­stoß von Sozi­al­mi­nis­ter Alois Stö­ger, das Ver­fah­ren von sie­ben auf drei Jahre zu ver­kür­zen und die Min­dest­quote von zehn Pro­zent abzu­schaf­fen, lässt Kant­ner kein gutes Haar : „Die von Stö­ger gewünsch­ten ‚deut­schen Ver­hält­nisse‘ sind in Wahr­heit eine Kata­stro­phe für Gläu­bi­ger und Staats­kas­sen zugleich.“ 

hello world!
Autor: red/cc
01.03.2017

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