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Deut­sche wol­len Ver­än­de­run­gen beim Bürgergeld

Zustim­mung in der deut­schen Bevöl­ke­rung für hohe Leis­tungs­kür­zun­gen bei Pflicht­ver­let­zung. Gleich­zei­tig Wunsch für mehr Mög­lich­kei­ten bei Zuver­dienst, wenn Bedürf­tige Arbeit begin­nen, so neue Stu­die von ifo-Insti­tut. 

Die Bevöl­ke­rung in Deutsch­land befür­wor­tet eine Reform beim Bür­ger­geld mit höhe­ren Leis­tungs­kür­zun­gen, so Bezie­her ihre Pflich­ten ver­let­zen soll­ten. Par­al­lel befür­wor­ten die deut­schen Bürger:innen eine Ver­bes­se­rung bei den Zuver­dienst­mög­lich­kei­ten, wenn Bedürf­tige oder arbeits­lose Men­schen eine Arbeit auf­neh­men. Diese Ergeb­nisse zei­gen eine neue reprä­sen­ta­tive Stu­die des Münch­ner ifo Instituts. 

„Die Befrag­ten hal­ten Leis­tungs­kür­zun­gen in Höhe von durch­schnitt­lich 30 Pro­zent für sinn­voll. Das ent­spricht in etwa dem, was die Bun­des­re­gie­rung an Ver­schär­fun­gen plant“, sagt Sarah Necker, Lei­te­rin des Lud­wig Erhard ifo Zen­trums für Soziale Markt­wirt­schaft in Fürth (D). „Gleich­zei­tig wün­schen sich viele bes­sere Hin­zu­ver­dienst­mög­lich­kei­ten, wenn Bedürf­tige eine Arbeit auf­neh­men“, so Necker.

Das Prin­zip von For­dern und För­dern
 
Im Kon­text mit Zah­len soll zusätz­lich ver­dien­tes Ein­kom­men nur zu 60 Pro­zent vom Bür­ger­geld abge­zo­gen wer­den, so die Wün­sche der befrag­ten Deut­schen. Das würde bedeu­ten, dass von jedem zusätz­lich ver­dien­ten Euro ober­halb der Frei­be­trags­grenze den Arbeit­neh­mern 40 Cent netto ver­blei­ben. Bis­her kön­nen bis zu 100 Pro­zent ange­rech­net wer­den. Haus­hal­ten mit Kin­dern sind bes­sere Hin­zu­ver­dienst­re­ge­lun­gen beson­ders wich­tig. Große Zustim­mung ern­tet auch der Vor­schlag, das Bür­ger­geld mit ande­ren Sozi­al­leis­tun­gen wie Wohn­geld oder Kin­der­zu­schlag zusam­men­zu­le­gen. 
 
„Wir sehen, dass die Bevöl­ke­rung in Deutsch­land das Prin­zip von For­dern und För­dern ver­in­ner­licht hat“, sagt Andreas Peichl, Lei­ter des ifo Zen­trums für Makro­öko­no­mik und Befra­gun­gen. „Mit den geplan­ten Ver­schär­fun­gen geht die Bun­des­re­gie­rung bereits in Rich­tung For­dern. Nun müsste sie noch beim För­dern nach­le­gen, indem eigene Arbeit über bes­sere Hin­zu­ver­dienst­re­geln attrak­ti­ver gemacht wird“, unter­streicht ifo-Experte Peichl. 

Ver­schie­dene Reform­op­tio­nen beim Bür­ger­geld
 
Die Stu­die unter­suchte, wie die Bevöl­ke­rung zu ver­schie­de­nen Reform­op­tio­nen des Bür­ger­gel­des steht. Dazu gehö­ren The­men wie der ver­blei­bende Zuver­dienst bei Arbeits­auf­nahme, die Berück­sich­ti­gung von Kin­dern, dif­fe­ren­zierte Betrach­tun­gen beim soge­nann­ten Schon­ver­mö­gen oder das Aus­maß von Leis­tungs­kür­zun­gen bei Pflichtverletzungen.

Ebenso in der Betrach­tung ist eine mög­li­che Zusam­men­le­gung mit ande­ren Sozi­al­leis­tun­gen. Die reprä­sen­ta­tive ifo-Erhe­bung wurde abge­schlos­sen, bevor die neue schwarz-rote Bun­des­re­gie­rung ihr Reform­vor­ha­ben zum Bür­ger­geld ange­kün­digt hat. Laut Anga­ben des ifo-Insti­tuts haben 5.500 Per­so­nen teil­ge­nom­men, die reprä­sen­ta­tiv für die deut­sche Bevöl­ke­rung sind. (red/​cc)

Autor: red/cc
30.11.2025

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