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Die ambi­va­lente Situa­tion beim Budget

Wirt­schaft­li­che Lage begüns­tigt Bud­get­ent­wick­lung. Gleich­zei­tig erhö­hen kri­sen­be­dingte Unter­stüt­zun­gen das Bud­get­de­fi­zit. Ver­bes­ser­ter Bud­get­saldo ver­schiebt sich auf 2024, so aktu­el­ler Bud­get­aus­blick von Fiskalrat.

Das Büro des Fis­kal­ra­tes erwar­tet für die Jahre 2023 und 2024 ein gesamt­staat­li­ches Bud­get­de­fi­zit von 2,3 und 1,1 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP). Die Ver­bes­se­rung des Bud­get­sal­dos gegen­ü­ber 2022 ist auf die aus bud­ge­tä­rer Sicht gute wirt­schaft­li­che Lage zurück­zu­füh­ren. Eine stär­kere Ver­bes­se­rung des Bud­get­sal­dos wird durch zusätz­li­che tem­po­räre Aus­ga­ben zur Kri­sen­be­wäl­ti­gung im Jahr 2023 auf das Jahr 2024 ver­scho­ben. Die Schul­den­quote redu­ziert sich auf­grund des hohen nomi­nel­len BIP-Wachs­tums bis 2024 auf rund 73 Pro­zent des BIP. 

Einer stär­ke­ren Rück­füh­rung ste­hen lau­fende Bud­get­de­fi­zite entgegen
Die dyna­mi­sche Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung und die infla­ti­ons­be­dingt hohen Lohn­ab­schlüsse füh­ren zu einem deut­li­chen Anstieg der Lohn- und Gehalts­sum­men und damit des Lohn­steu­er­auf­kom­mens sowie der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge. Die Abschaf­fung der kal­ten Pro­gres­sion ver­hin­dert dabei einen dar­ü­ber hin­aus­ge­hen­den Anstieg des Lohn­steu­er­auf­kom­mens. Infla­ti­ons­be­dingt ist auch das Wachs­tum des Umsatz­steu­er­auf­kom­mens wei­ter­hin stark. Gleich­zei­tig besteht ein anhal­tend hohes Steu­er­auf­kom­men aus der Körperschaftsteuer. 

Wirt­schaft­li­che Lage begüns­tigt Budgetentwicklung
Die Staats­aus­ga­ben blei­ben von der rea­len wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung aber weit­ge­hend unbe­ein­flusst. Der starke Preis­an­stieg führt vor allem 2023 und 2024 zu deut­li­chen Erhöhun­gen der Staats­aus­ga­ben (Arbeit­neh­mer­ent­gelte, Pen­si­ons­aus­ga­ben usw.). Der Anstieg der Markt­zin­sen erhöht zusätz­lich die Zins­aus­ga­ben des Staa­tes. In Summe ent­wi­ckeln sich jedoch kon­junk­tur­be­dingt die Staats­ein­nah­men dyna­mi­scher als die Staats­aus­ga­ben. Dies führt zu einer Ver­bes­se­rung der Budgetsituation. 

2023 kommt es zu einem wei­te­ren Rück­gang der Corona-Hil­fen im Umfang von 2,5 Mrd. Euro. Gleich­zei­tig erhöhen sich die Staats­aus­ga­ben durch neue Anti-Teue­rungs­maß­nah­men (v. a. Ener­gie­kos­ten­zu­schuss II und Strom­preis­bremse) um 3,0 Mrd Euro, bei gleich­zei­ti­gem Aus­lau­fen des erhöh­ten Kli­ma­bo­nus, des Ener­gie­kos­ten­aus­gleichs und der Ein­mal­zah­lun­gen für vul­nerable Grup­pen und Pen­sio­nis­ten. Der Weg­fall wei­te­rer Corona-Hil­fen und des Groß­teils der Anti-Teue­rungs­maß­nah­men in Höhe von 9,8 Mrd Euro ver­bes­sert den Bud­get­saldo 2024 deutlich. 

Volu­men der kri­sen­be­ding­ten Unter­stüt­zun­gen sinkt erst ab 2024
Diese Pro­gnose steht unter der Annahme, dass keine neuen wirt­schafts­po­li­ti­schen Maß­nah­men beschlos­sen wer­den. Obwohl die gegen­wär­tige Kon­junk­tur­lage keine wei­te­ren staat­li­chen Unter­stüt­zungs­maß­nah­men erfor­dert, sti­mu­lie­ren die Bud­get­de­fi­zite die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wei­ter­hin. Das bedeu­tet, dass der Staat über das Ziel der makro­ö­ko­no­mi­schen Sta­bi­li­sie­rung hin­aus­schießt und damit mehr finan­zi­elle Mit­tel in die Hand nimmt als der­zeit notwendig. 

Trotz der wei­ter­hin erwar­te­ten Bud­get­de­fi­zite und deut­li­chen Ver­schlech­te­rung des Markt­zins­um­fel­des redu­ziert sich die Schul­den­quote bis 2024 um 6 Pro­zent­punkte. Die­ser Rück­gang ist aus­schließ­lich auf das infla­ti­ons­be­dingt hohe nomi­nelle BIP-Wachs­tum zurück­zu­füh­ren. „Der Rück­gang der Schul­den­quote stellt daher kei­nen wirt­schafts­po­li­ti­schen Erfolg dar“, so der Fis­kal­rat in einer Aussendung. 

Autor: red/czaak
17.04.2023

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