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© pexels/polina zimmerman

Die Annä­he­rung an die Normalität

Zahl der Fir­men­in­sol­ven­zen befin­det sich wie­der auf Vor­kri­sen­ni­veau aus dem Jahr 2019. Gegen­über 2022 Stei­ge­rung um 22 Pro­zent. EU erör­tert Har­mo­ni­sie­rung des Insol­venz­rechts zur Stär­kung der Gläubiger.

Laut aktu­el­ler Hoch­rech­nung des Kre­dit­schutz­ver­ban­des KSV 1870 sind im ers­ten Quar­tal des heu­ri­gen Jah­res 1.279 hei­mi­sche Unter­neh­men von einer Insol­venz betrof­fen. Das ent­spricht einem Plus von 22 Pro­zent gegen­über 2022 und einem Plus von einem/​1 Pro­zent gegen­über dem Vor­co­ro­na­jahr 2019. Den größ­ten Zuwachs ver­zeich­net Wien mit plus 40 Pro­zent, die größte Abnahme Vor­arl­berg mit minus 13 Prozent. 

Die bis­lang größte Fir­men­pleite betrifft die Phar­ma­zeu­ti­sche Fabrik Mon­ta­vit mit Pas­siva von 45 Mio. Euro. Ins­ge­samt haben sich die vor­läu­fi­gen Pas­siva um 2,5 Pro­zent auf 286 Mio. Euro erhöht. Die Zahl der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter ist auf 4.200 Per­so­nen (+ 45 Pro­zent) und jene der betrof­fe­nen Gläu­bi­ger auf 7.600 Geschä­digte (+ 43 Pro­zent) ange­wach­sen. Die Exper­ten vom KSV1870 rech­nen bis Jah­res­ende mit bis zu 5.500 Firmenpleiten.

Fris­ten und Umstände bis zum Insolvenzantrag
„Die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Vor­jah­res haben sich zu Jah­res­be­ginn fort­ge­setzt, wes­halb der Trend ver­gan­ge­ner Monate anhält. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis das Vor­kri­sen­ni­veau erreicht wird“, erklärt Karl-Heinz Götze, Lei­ter KSV1870 Insol­venz. Neben dem deut­li­chen Zuwachs (+ 35,5 Pro­zent) bei den Eröff­nun­gen fällt auf, dass auch die Zahl der man­gels Kos­ten­de­ckung nicht­er­öff­ne­ten Ver­fah­ren (+ 5 Pro­zent) gestie­gen ist. 

„Nach­dem zu lange mit einem Insol­venz­an­trag gewar­tet wurde, müs­sen diese Unter­neh­men liqui­diert wer­den. Für die Mit­ar­bei­ter bedeu­tet das den Ver­lust ihrer Jobs und die Gläu­bi­ger sehen kei­nen Cent“, so Götze. Aus Sicht des KSV1870 wäre es eine Option, zukünf­tig über die Eröff­nung von aktu­ell nicht­er­öff­ne­ten Fäl­len nach­zu­den­ken. Damit könn­ten ver­wert­bare Assets gefun­den wer­den, die zuguns­ten der Gläu­bi­ger aus­ge­legt wer­den könnten. 

Bau­wirt­schaft, Han­del, Tou­ris­mus und Gas­tro­no­mie als Treiber
Wie im Vor­jahr sind auch im ers­ten Quar­tal 2023 die Bau­wirt­schaft (274 Fälle) sowie Han­del, inklu­sive Instand­hal­tung und Repa­ra­tur von Kraft­fahr­zeu­gen (217) und Tourismus/​Gastronomie (181) jene Berei­che, in denen sich die meis­ten Insol­ven­zen ereig­net haben. „Hohe Kos­ten und feh­len­des Per­so­nal bil­den jenen gefähr­li­chen Mix, der für viele Betriebe über einen län­ge­ren Zeit­raum nicht zu stem­men ist“, so Götze. 

Die­ser Schritt erfolgt häu­fig jedoch zu spät, auch bei den Nicht­er­öff­nun­gen man­gels ver­wert­ba­rer Masse ist der Han­del (69 Fälle), die Bau­wirt­schaft (68) und der Bereich Tourismus/​Gastronomie (59), neben dem Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen (89 Fälle), die Bran­che mit den meis­ten Fälle. 

Richt­li­nie zur Har­mo­ni­sie­rung des Insolvenzrechts
Die Euro­päi­sche Union möchte den Weg zur Har­mo­ni­sie­rung bestimm­ter Aspekte des Insol­venz­rech­tes ebnen und ver­öf­fent­lichte dazu letz­ten Dezem­ber einen Vor­schlag. Mit die­ser Richt­li­nie (RL) zu prä­ven­ti­ven Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren sol­len die Mit­glieds­staa­ten natio­na­les Recht schaf­fen, wo das mate­ri­ell­recht­li­che, vor­insol­venz­recht­li­che Ver­fah­ren euro­pa­weit har­mo­ni­siert wird. Das Ziel lau­tet : Durch die ange­streb­ten Ver­fah­rens­än­de­run­gen soll es gelin­gen, Geld­rück­flüsse für Gläu­bi­ger und Anle­ger zu erhöhen.

Die ange­dachte Har­mo­ni­sie­rung hätte auch für das von Klein- und Mit­tel­be­trie­ben geprägte Öster­reich bzw. des­sen Insol­venz­sys­tem weit­rei­chende Fol­gen. Im Vor­jahr wären etwa 92 Pro­zent (!) aller 4.775 Fir­men­plei­ten Kleinst­un­ter­neh­men betrof­fen gewe­sen. Diese etwa­ige Har­mo­ni­sie­rung würde dem­nach das gesamte hei­mi­sche Insol­venz­sys­tem nicht nur auf den Kopf stel­len, son­dern zu einer mas­si­ven Ver­schlech­te­rung füh­ren, so der KSV1870.

KSV1870 sieht EU-Richt­li­nie für Har­mo­ni­sie­rung äußerst kritisch
Das Ziel, Liqui­da­ti­ons­ver­fah­ren von Kleinst­un­ter­neh­men zu ver­bes­sern, kann aus unse­rer Sicht mit­hilfe die­ser Richt­li­nie (Effi­zi­enz­stei­ge­rung von Insol­venz­ver­fah­ren ; Ver­kür­zung der Ver­fah­rens­dauer ; Kos­ten­sen­kung der Abwick­lung) nicht erreicht wer­den“, so der KSV1870 in einer Aussendung. 

Und : „Der KSV1870 steht daher einer Har­mo­ni­sie­rung des Insol­venz­rechts inner­halb der EU auf Basis die­ser Richt­li­nie äußerst kri­tisch gegen­über.“ Eine ent­spre­chende Stel­lung­nahme wurde sowohl an die zustän­dige EU-Kom­mis­sion wie auch an die Öster­rei­chi­sche Insol­venz­rechts-Reform­kom­mis­sion übermittelt.

Autor: red/cc
27.03.2023

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