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Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank und ihre Beschlüsse

Anfang April geneh­migte der EZB-Rat den Jah­res­be­richt 2024 der EZB. Finanz­markt­in­fra­struk­tu­ren, Zah­lungs­ver­kehr, Rechts­re­gu­la­rien und Sicher­heit, Gover­nance und die Ban­ken­auf­sicht als zen­trale Schwerpunkte.

Am 11. April 2025 geneh­migte der EZB-Rat den Jah­res­be­richt 2024 der EZB. Der Bericht wurde sodann dem Aus­schuss für Wirt­schaft und Wäh­rung des Euro­päi­schen Par­la­ments vor­ge­legt und am 28. April 2025 in 23 Amts­spra­chen der Euro­päi­schen Union auf der Web­site der EZB ver­öf­fent­licht. Der Jah­res­be­richt beinhal­tet meh­rere Schwer­punkte und dazu gehört auch das Thema Finanz­markt­in­fra­struk­tu­ren und Zah­lungs­ver­kehr mit einem geson­der­ten Fokus auf das Sicher­hei­ten­ma­nage­ment­sys­tem des Eurosystems.

Qua­li­tät von sta­tis­ti­schen Daten für den Euroraum
Der EZB-Rat nahm den aktu­el­len Stand des Pro­jekts zum Sicher­hei­ten­ma­nage­ment­sys­tem des Euro­sys­tems (Anm. Euro­sys­tem Col­la­te­ral Manage­ment System/​ECMS) zur Kennt­nis. Dem letz­ten und aktu­el­len Update (Anm. vom Februar) zufolge schrei­tet das Pro­jekt im Ein­klang mit dem Pro­jekt­plan und dem für die Inbe­trieb­nahme vor­ge­se­he­nen Ter­min voran.
Die Ergeb­nisse der in allen Funk­ti­ons­be­rei­chen durch­ge­führ­ten Tests zeig­ten jedoch, dass noch ein paar Her­aus­for­de­run­gen bestehen. In dem alle zwei Jahre erschei­nen­den Bericht wird die Qua­li­tät von sta­tis­ti­schen Daten für den Euro­raum anhand der fol­gen­den Kri­te­rien ana­ly­siert : a) Stich­hal­tig­keit der Methode, b) Aktua­li­tät, c) Ver­läss­lich­keit und Sta­bi­li­tät, d) interne Kon­sis­tenz und e) externe Konsistenz/​Kohärenz mit ande­ren ver­gleich­ba­ren Statistikbereichen. 

EZB-Ban­ken­auf­sicht
Ein sehr rele­van­ter The­men­be­reich betrifft die Ban­ken­auf­sicht. Die Leit­li­nien der Euro­päi­schen Ban­ken­auf­sichts­be­hörde (EBA) zu inter­nen Stra­te­gien, Ver­fah­ren und Kon­trol­len, die die Umset­zung restrik­ti­ver Maß­nah­men der Union und der Mit­glied­staa­ten sicher­stel­len, sind die zen­tra­len Kri­te­rien. In den Leit­li­nien wer­den gemein­same EU-Stan­dards für die Gover­nance-Rege­lun­gen sowie die Stra­te­gien, Ver­fah­ren und Kon­trol­len fest­ge­legt, über die Finanz­in­sti­tute ver­fü­gen soll­ten, damit sie die Rege­lun­gen für restrik­tive Maß­nah­men ein­hal­ten können. 

„Die gemein­sa­men Stan­dards sol­len eine Ver­ein­heit­li­chung bewir­ken, da sich die Erwar­tun­gen der zustän­di­gen Behör­den an die Finanz­in­sti­tute im Hin­blick auf die Ein­hal­tung der restrik­ti­ven Maß­nah­men erheb­lich unter­schei­den, auch wenn diese Maß­nah­men auf EU-Ebene fest­ge­legt wer­den“, so die EZB in einer Aus­sendung. Der gesamte Bericht wurde sodann dem Aus­schuss für Wirt­schaft und Wäh­rung des Euro­päi­schen Par­la­ments EU-Par­la­ments vor­ge­legt und Ende April wurde der gesamte Bericht in 23 EU-Amts­spra­chen auf der Web­site der EZB veröffentlicht. 

Autor: red/cc
13.05.2025

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