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Die Frage der Schuld

Häu­figs­ter Grund für Pri­vat­kon­kurs war Über­schät­zung der eige­nen finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten und schlech­tes Kon­sum­ver­hal­ten, so der KSV 1870 in sei­ner Ana­lyse für 2024. Gene­rell belas­tet die Öster­rei­cher das wei­ter­hin hohe Kostenniveau.

Bei über einem Drit­tel der Pri­vat­kon­kurse ist „per­sön­li­ches Ver­schul­den“ und hier vor allem die Über­schät­zung der eige­nen Leis­tungs­kraft und ein schlech­tes Kon­sum­ver­hal­ten die häu­figste Ursa­che. Die ehe­ma­lige Selb­stän­dig­keit führt wei­ter­hin bei rund einem Vier­tel in die Sackgasse. 

Laut wei­te­ren Erhe­bun­gen des Kre­dit­schutz­ver­ban­des von 1870 (KSV) für 2024 sind die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise nur bei weni­ger als einem Pro­zent der Fälle die Haupt­ur­sa­che. Damit rückt nun für den KSV die Bedeu­tung von Finanz­bil­dung zuneh­mend in den Fokus und zudem wird die Rück­kehr zur 5‑jährigen Ent­schul­dungs­dauer für Pri­vat­per­so­nen gefordert. 

Die nach wie vor hohen Kos­ten belas­ten die Österreicher
Die wirt­schaft­li­che Lage der öster­rei­chi­schen Pri­vat­haus­halte hat sich auch im Vor­jahr nicht ent­spannt. Das anhal­tend hohe Kos­ten­ni­veau in Kom­bi­na­tion mit einer nach wie vor erhöh­ten Infla­ti­ons­rate von fast drei Pro­zent belas­tet die Öster­rei­cher unver­än­dert. Die gestie­ge­nen Kos­ten haben aber nicht zu einem sprung­haf­ten Anstieg bei den Schul­den­re­gu­lie­rungs­ver­fah­ren geführt. 

Ins­ge­samt wur­den 2024 in Öster­reich 8.822 Pri­vat­kon­kurse eröff­net, das ist Minus von 0,3 Pro­zent gegen­über 2023. Auf­fäl­lig sind die Ursa­chen : Ein Drit­tel davon ist auf „per­sön­li­ches Ver­schul­den“ zurück­zu­füh­ren. Das ent­spricht einem Zuwachs von 2,4 Pro­zent­punk­ten gegen­über 2023. Gemeint ist etwa die „Über­schät­zung der eige­nen Leis­tungs­kraft sowie ein schlech­tes Kon­sum­ver­hal­ten bzw. ein gene­rell schlech­ter Umgang mit Geld. 

Finanz­bil­dung als wesent­li­cher Hebel
Wie aus der KSV1870 Ana­lyse her­vor­geht, tritt „per­sön­li­ches Ver­schul­den“ bei unter-40-jäh­ri­gen deut­lich häu­fi­ger in Erschei­nung als bei den über-40-Jäh­ri­gen. „Die bewusste Ver­schul­dung auf­grund eines über­bor­den­den Kon­sums betrifft alle Alters­klas­sen, ganz beson­ders aber die jün­ge­ren Gene­ra­tio­nen. Bei Gericht sehen wir viele Men­schen, die sich bereits früh in ihrem Leben mit einem der­art gro­ßen finan­zi­el­len Ruck­sack belas­ten, den sie kaum noch bewäl­ti­gen kön­nen“, erläu­tert erklärt Karl-Heinz Götze, Lei­ter KSV1870 Insolvenz. 

Ange­sichts die­ser Ent­wick­lung hat der KSV1870 seine Akti­vi­tä­ten im Bereich der Finanz­bil­dung wei­ter inten­si­viert und emp­fiehlt eine ver­stärkte Ver­an­ke­rung des The­mas in den Lehr­plä­nen. „Junge Men­schen vor Ver­schul­dung zu schüt­zen, liegt uns beson­ders am Her­zen. Nicht umsonst haben wir die­ses Thema fest in unse­rer CSR-Stra­te­gie ver­an­kert“, so Götze. Seit Jahr­zehn­ten infor­mie­ren KSV-Exper­ten über Risi­ken und klä­ren über Fol­gen der Ver­schul­dung auf.

Jede vierte Pleite wegen ehe­ma­li­ger Selb­stän­dig­keit und die Corona-Krise
Als zweit­häu­figste Ursa­che (27 Pro­zent) gilt wei­ter eine ehe­ma­lige Selb­stän­dig­keit. Wäh­rend Kon­sum­schul­den ins­be­son­dere bei Jün­ge­ren mas­siv ins Gewicht fal­len, wird eine ehe­ma­lige Selb­stän­dig­keit vor allem bei der Alters­gruppe ab 40 Jah­ren deut­lich häu­fi­ger als haupt­säch­li­cher Insol­venz­grund genannt. Die Reduk­tion des Ein­kom­mens ist in 14 Pro­zent der Fälle die ent­schei­dende Insolvenzursache. 

Die finan­zi­el­len Fol­gen der Corona-Krise waren im Vor­jahr ledig­lich bei 0,7 Pro­zent Kon­kurs-Ursa­che. Laut KSV ist also die Pan­de­mie „kein rele­van­ter Fak­tor mehr für einen Pri­vat­kon­kurs“. Im Jahr 2021 war dies aber zen­tra­ler Grund für eine neu­er­li­che Ände­rung des an sich gut funk­tio­nie­ren­den Insol­venz­we­sens. Und so wurde es „vie­len Pri­vat­per­so­nen ermög­licht, sich bereits nach drei, statt bis zu die­sem Zeit­punkt nach fünf Jah­ren zu ent­schul­den“, so der KSV, der nun wie­der die Rück­kehr zur 5‑jährigen Ent­schul­dungs­dauer empfiehlt.

Til­gungs­plan für ehe­ma­lige Unter­neh­mer gedacht
Der KSV1870 setzt sich seit Jahr­zehn­ten für die zweite Chance bei (red­li­chen) Unter­neh­mern ein. Denn im Gegen­satz zu „ech­ten“ Kon­sum­schuld­nern sor­gen red­li­che Unter­neh­mer für Wert­schöp­fung, schaf­fen Arbeits­plätze und tra­gen damit ein ungleich höhe­res Risiko sowie eine deut­lich höhere Ver­ant­wor­tung als Kon­su­men­ten. „Dass die EU die­ses Thema adres­siert hat, war sehr posi­tiv und so war der Til­gungs­plan von der EU vor­ran­gig zur Ent­schul­dung von ehe­ma­li­gen Unter­neh­mern gedacht“, sagt Götze. 

In Öster­reich wurde im Rah­men der Umset­zung auch Pri­vat­per­so­nen (befris­tet) Zugang gewährt. „Nach­dem sich aber Pri­vat­kon­kurse von ehe­ma­li­gen Unter­neh­mern fun­da­men­tal unter­schei­den — sowohl hin­sicht­lich der Schul­den als auch der Insol­venz­ur­sa­chen — sollte die­ses Ver­fah­ren, so wie ursprüng­lich gedacht, nur ehe­ma­li­gen Unter­neh­mern offen­ste­hen“, unter­streicht Karl-Heinz Götze vom KSV 1870. 

Autor: red/czaak
30.05.2025

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