
Ein Regulierungschaos ist programmiert
Zwischen der Wirtschaft und EU-Kommissar Günter Verheugen bahnt sich Streit um die Ökodesign-Richtlinie an. Diese warnt die Kommission vor einer Überregulierung und kritisiert mangelnde Planungssicherheit.
Über 12.000 Verordnungen aus Brüssel regeln unser Leben – jährlich kommen 2500 dazu. Das Corpus Delicti nennt sich „Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“. Sie ist auch unter der Kurzbezeichnung „Ökodesign-Richtlinie“ oder „EUP-Richtlinie“ (Energy Using Products) bekannt.
In Österreich wurde sie durch die Ökodesign-Verordnung 2007 (ODV 2007) umgesetzt, die seit 10. August 2007 in Kraft ist. Der Vorschlag der EU-Kommission, dem in erster Lesung im Europaparlament bereits zugestimmt wurde, sieht vor, neue Energiesparnormen nicht nur für elektrisch betriebene Geräte wie Kühlschränke, Fernseher und Waschmaschinen zu erlassen, sondern auch andere Produkte wie Dämmstoffe oder Warmwasserleitungen einzubeziehen. Die Ausweitung ist aus der Not geboren, denn Europa verfehlt seine Klimaschutzziele deutlich. Deshalb sollen die Bürger nun mit weniger Energie auskommen. Laut Kyoto-Protokoll muss die EU ihre Emissionen bis zum Jahr 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 reduzieren ; geschafft ist bisher nur ein mageres Minus von 1,4 Prozent.
Vorschläge ex cathedra
Autofahrer, Hausbesitzer, Unternehmer : Ab jetzt soll jeder seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Während die geltende Richtlinie nur energiebetriebene Produkte (Energy Using Products) erfasst, soll die vorgeschlagene Revision den Geltungsbereich auf energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy Related Products) ausdehnen. Derzeit werden 25 Produktgruppen in sogenannten Durchführungsmaßnahmen unter die Lupe genommen, wie Heizkessel, PC, TV, Batterieladegeräte, Bürobeleuchtung, Wäschetrockner, Staubsauger und Settop-Boxen.
Aufgrund der möglichen Anforderung, eine komplette Lifecycle-Analyse für jegliches von einer Durchführungsmaßnahme betroffene Produkt unabhängig von dessen tatsächlicher Produktionsmenge durchführen zu müssen, ist damit zu rechnen, dass ein erheblicher Aufwand an Bürokratie und unnötige Hindernisse besonders für kleine und mittelständische Unternehmen entstehen werden. Die EU-Kommission setze zunächst auf freiwillige Vereinbarungen mit der Industrie, aber auch schärfere EU-Gesetze seien denkbar, ließ man in Brüssel verlauten. Dort bedarf es wohl Engelszungen, um den Europäern zu verdeutlichen, vom Stand-by-Modus, so die verniedlichende Bezeichnung für die Stromverschleuderung, mit dem allein in Deutschland tagtäglich zwei Großkraftwerke beschäftigt sind, abzurücken.
Die geplante Ausweitung der Richtlinie könne in ein Regulierungschaos führen, fürchten die Kritiker, die sich vor allem an der vagen Formulierung stoßen : Ein „Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst“ könne vieles sein – von Fenstern über Duschköpfe bis zu Tiefkühlpizzen. So mahnt Martin Wansleben, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die Kommission müsse den Geltungsbereich der neuen Verordnungen schnell klarstellen, um Planungssicherheit zu schaffen. „Wenn es zukünftig auch Ökodesign-Vorschriften für Sofas, Turnschuhe und Kaugummis gibt, verzetteln wir uns heillos.“
Wirtschaft bezieht Stellung
Die EU-Kommission wies den Vorwurf zurück : Die geplante Neuregelung komme nicht nur Umwelt und Verbrauchern, sondern auch der Wirtschaft zugute. Noch ungeklärt ist allerdings, wie die Einhaltung der Durchführungsmaßnahmen überprüft werden soll, speziell im Falle von Herstellern außerhalb der EU. Auch die heimische Wirtschaft bezieht Stellung : „Klar ist, dass produktspezifische Vorschriften nur auf EU-Ebene getroffen werden können.“ Allerdings solle man „die Hersteller in die Erarbeitung der technischen Spezifikationen umfassend einbinden“ und der Industrie „ausreichend Zeit“ geben, „sich auf neue Produktanforderungen einzustellen“, so die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
You-Rope braucht anderes
Eine Ökodesign-Richtlinie 2.0 bewirkt keine Verringerung von CO2-Emissionen durch einen geringeren Stromverbrauch. Schließlich ist durch den Emissionshandel eine Obergrenze betoniert, die in jedem Fall auch ausgeschöpft werden wird (siehe Seite 19). Richtlinien aus Brüssel, also de facto verpuppte Ländergesetze, die das Licht eines modernen You-Rope künftig in Form einer 15 Watt-Sparglühlampe erblicken, sind der falsche Weg.
Umweltschutzgesetze und der Wettbewerb zwingen Unternehmen heute schon zu kostensparendem Umgang mit Ressourcen. Der Verbraucher benötigt bei seiner Konsumentscheidung hinsichtlich der Produkteigenschaften mehr Transparenz statt einer Bevormundung.