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Ein Regu­lie­rungs­chaos ist programmiert

Zwi­schen der Wirt­schaft und EU-Kom­mis­sar Gün­ter Ver­heu­gen bahnt sich Streit um die Öko­de­sign-Richt­li­nie an. Diese warnt die Kom­mis­sion vor einer Über­re­gu­lie­rung und kri­ti­siert man­gelnde Planungssicherheit.

Über 12.000 Ver­ord­nun­gen aus Brüs­sel regeln unser Leben – jähr­lich kom­men 2500 dazu. Das Cor­pus Delicti nennt sich „Richt­li­nie 2005/32/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaf­fung eines Rah­mens für die Fest­le­gung von Anfor­de­run­gen an die umwelt­ge­rechte Gestal­tung ener­gie­be­trie­be­ner Pro­dukte und zur Ände­rung der Richt­li­nie 92/42/EWG des Rates sowie der Richt­li­nien 96/57/EG und 2000/55/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates“. Sie ist auch unter der Kurz­be­zeich­nung „Öko­de­sign-Richt­li­nie“ oder „EUP-Richt­li­nie“ (Energy Using Pro­ducts) bekannt.
In Öster­reich wurde sie durch die Öko­de­sign-Ver­ord­nung 2007 (ODV 2007) umge­setzt, die seit 10. August 2007 in Kraft ist. Der Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion, dem in ers­ter Lesung im Euro­pa­par­la­ment bereits zuge­stimmt wurde, sieht vor, neue Ener­gie­spar­nor­men nicht nur für elek­trisch betrie­bene Geräte wie Kühl­schränke, Fern­se­her und Wasch­ma­schi­nen zu erlas­sen, son­dern auch andere Pro­dukte wie Dämm­stoffe oder Warm­was­ser­lei­tun­gen ein­zu­be­zie­hen. Die Aus­wei­tung ist aus der Not gebo­ren, denn Europa ver­fehlt seine Kli­ma­schutz­ziele deut­lich. Des­halb sol­len die Bür­ger nun mit weni­ger Ener­gie aus­kom­men. Laut Kyoto-Pro­to­koll muss die EU ihre Emis­sio­nen bis zum Jahr 2012 um acht Pro­zent gegen­über 1990 redu­zie­ren ; geschafft ist bis­her nur ein mage­res Minus von 1,4 Prozent.

Vor­schläge ex cathedra
Auto­fah­rer, Haus­be­sit­zer, Unter­neh­mer : Ab jetzt soll jeder sei­nen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten. Wäh­rend die gel­tende Richt­li­nie nur ener­gie­be­trie­bene Pro­dukte (Energy Using Pro­ducts) erfasst, soll die vor­ge­schla­gene Revi­sion den Gel­tungs­be­reich auf ener­gie­ver­brauchs­re­le­vante Pro­dukte (Energy Rela­ted Pro­ducts) aus­deh­nen. Der­zeit wer­den 25 Pro­dukt­grup­pen in soge­nann­ten Durch­füh­rungs­maß­nah­men unter die Lupe genom­men, wie Heiz­kes­sel, PC, TV, Bat­te­rie­la­de­ge­räte, Büro­be­leuch­tung, Wäsche­trock­ner, Staub­sauger und Settop-Boxen.
Auf­grund der mög­li­chen Anfor­de­rung, eine kom­plette Life­cy­cle-Ana­lyse für jeg­li­ches von einer Durch­füh­rungs­maß­nahme betrof­fene Pro­dukt unab­hän­gig von des­sen tat­säch­li­cher Pro­duk­ti­ons­menge durch­füh­ren zu müs­sen, ist damit zu rech­nen, dass ein erheb­li­cher Auf­wand an Büro­kra­tie und unnö­tige Hin­der­nisse beson­ders für kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ent­ste­hen wer­den. Die EU-Kom­mis­sion setze zunächst auf frei­wil­lige Ver­ein­ba­run­gen mit der Indus­trie, aber auch schär­fere EU-Gesetze seien denk­bar, ließ man in Brüs­sel ver­lau­ten. Dort bedarf es wohl Engels­zun­gen, um den Euro­pä­ern zu ver­deut­li­chen, vom Stand-by-Modus, so die ver­nied­li­chende Bezeich­nung für die Strom­ver­schleu­de­rung, mit dem allein in Deutsch­land tag­täg­lich zwei Groß­kraft­werke beschäf­tigt sind, abzurücken.
Die geplante Aus­wei­tung der Richt­li­nie könne in ein Regu­lie­rungs­chaos füh­ren, fürch­ten die Kri­ti­ker, die sich vor allem an der vagen For­mu­lie­rung sto­ßen : Ein „Gegen­stand, des­sen Nut­zung den Ver­brauch von Ener­gie in irgend­ei­ner Weise beein­flusst“ könne vie­les sein – von Fens­tern über Dusch­köpfe bis zu Tief­kühl­piz­zen. So mahnt Mar­tin Wans­le­ben, der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Deut­schen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­ta­ges (DIHK), die Kom­mis­sion müsse den Gel­tungs­be­reich der neuen Ver­ord­nun­gen schnell klar­stel­len, um Pla­nungs­si­cher­heit zu schaf­fen. „Wenn es zukünf­tig auch Öko­de­sign-Vor­schrif­ten für Sofas, Turn­schuhe und Kau­gum­mis gibt, ver­zet­teln wir uns heillos.“

Wirt­schaft bezieht Stellung
Die EU-Kom­mis­sion wies den Vor­wurf zurück : Die geplante Neu­re­ge­lung komme nicht nur Umwelt und Ver­brau­chern, son­dern auch der Wirt­schaft zugute. Noch unge­klärt ist aller­dings, wie die Ein­hal­tung der Durch­füh­rungs­maß­nah­men über­prüft wer­den soll, spe­zi­ell im Falle von Her­stel­lern außer­halb der EU. Auch die hei­mi­sche Wirt­schaft bezieht Stel­lung : „Klar ist, dass pro­dukt­spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten nur auf EU-Ebene getrof­fen wer­den kön­nen.“ Aller­dings solle man „die Her­stel­ler in die Erar­bei­tung der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen umfas­send ein­bin­den“ und der Indus­trie „aus­rei­chend Zeit“ geben, „sich auf neue Pro­dukt­an­for­de­run­gen ein­zu­stel­len“, so die Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich (WKÖ).

You-Rope braucht anderes
Eine Öko­de­sign-Richt­li­nie 2.0 bewirkt keine Ver­rin­ge­rung von CO2-Emis­sio­nen durch einen gerin­ge­ren Strom­ver­brauch. Schließ­lich ist durch den Emis­si­ons­han­del eine Ober­grenze beto­niert, die in jedem Fall auch aus­ge­schöpft wer­den wird (siehe Seite 19). Richt­li­nien aus Brüs­sel, also de facto ver­puppte Län­der­ge­setze, die das Licht eines moder­nen You-Rope künf­tig in Form einer 15 Watt-Spar­glüh­lampe erbli­cken, sind der fal­sche Weg.
Umwelt­schutz­ge­setze und der Wett­be­werb zwin­gen Unter­neh­men heute schon zu kos­ten­spa­ren­dem Umgang mit Res­sour­cen. Der Ver­brau­cher benö­tigt bei sei­ner Kon­sum­entschei­dung hin­sicht­lich der Pro­duk­tei­gen­schaf­ten mehr Trans­pa­renz statt einer Bevormundung.

Autor:
26.06.2009

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