
Elektrizitätsabgabe als Sprungbrett für Inflation
Österreichische Elektrizitätsabgabe 30-mal höher als von EU empfohlene Mindestbesteuerung von Strom bei betrieblicher Nutzung. Energiepreise für Statistik Austria zentraler Faktor für hohe Inflation und Teuerungen.
Die enorm hohe und entsprechend teure Elektrizitätsabgabe kostet Österreichischen Firmen und den privaten Haushalten Millionen Euro und final ist diese auch einer der Hauptgründe für die angespannte wirtschaftliche Situation. Im Rahmen ihrer laufenden Analysen hat auch die Statistik Austria den enormen Anstieg der Energiepreise als einen der zentralen Faktoren für die aktuelle Inflationsrate von vier Prozent angegeben.
Das Auslaufen der Energiepreisbremse
Für diese Steigerung mitverantwortlich ist insbesondere das Auslaufen der Energiepreisbremse (Anm. 30. April 2022 bis 31. Dezember 2024), im Zuge derer die Elektrizitätsabgabe für Strom vorübergehend auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde gesenkt wurde. Seit 1. Jänner 2025 beträgt die Elektrizitätsabgabe in Österreich wieder 1,5 Cent pro Kilowattstunde und dazu kommen dann noch 20 Prozent Umsatzsteuer.
Während gerade energieintensive Großverbraucher diese Elektrizitätsabgabe unter bestimmten Bedingungen und nach einer komplexen Berechnung vom Finanzamt zurückfordern können, müssen alle anderen Betriebe sie bezahlen. Und da Haushalte nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bezahlen diese auch noch die 20-prozentige Umsatzsteuer auf die Abgabe. Das macht dann hier in der Folge 1,8 Cent pro kWh.
Die politische Verantwortung von Bundesregierung und Nationalrat
Die Österreichische Politik nennt im Kontext mit den Themen Inflation und Preissteigerungen primär immer Lebensmittelhandel, Gastronomie oder Mieten – und eher nicht oder selten den Umstand mit der Elektrizitätsabgabe. Entsprechend kaum bekannt ist die Tatsache, dass Österreich mit einer Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent genau 30-mal höher liegt als die von der EU empfohlene Mindestbesteuerung von Strom bei betrieblicher Nutzung, so eine Analyse des niederösterreichischen Wirtschaftspressedienstes.
Die EU hat in ihrer Energiesteuerrichtlinie (Anm. 2003/96/EG) nämlich eine Mindestbesteuerung von 0,05 Cent pro kWh Strom bei betrieblicher Nutzung angeraten – und 0,1 Cent für nichtbetriebliche Nutzung. „Die alleinige Verantwortung für die Höhe dieser Abgabe und dieses sogenannte „Gold Plating“ liegt also nicht in Washington, Moskau oder Peking, sondern bei jenen politischen Parteien im österreichischen Nationalrat, die dem zugestimmt haben“, so der Niederösterreichische Wirtschaftspressedienst in einer Aussendung. Dem ist auch aus Sicht von economy nichts hinzuzufügen. (Niederösterreichischer Wirtschaftspressedienst/red/czaak)