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Elek­tri­zi­täts­ab­gabe als Sprung­brett für Inflation

Öster­rei­chi­sche Elek­tri­zi­täts­ab­gabe 30-mal höher als von EU emp­foh­lene Min­dest­be­steue­rung von Strom bei betrieb­li­cher Nut­zung. Ener­gie­preise für Sta­tis­tik Aus­tria zen­tra­ler Fak­tor für hohe Infla­tion und Teuerungen.

Die enorm hohe und ent­spre­chend teure Elek­tri­zi­täts­ab­gabe kos­tet Öster­rei­chi­schen Fir­men und den pri­va­ten Haus­hal­ten Mil­lio­nen Euro und final ist diese auch einer der Haupt­gründe für die ange­spannte wirt­schaft­li­che Situa­tion. Im Rah­men ihrer lau­fen­den Ana­ly­sen hat auch die Sta­tis­tik Aus­tria den enor­men Anstieg der Ener­gie­preise als einen der zen­tra­len Fak­to­ren für die aktu­elle Infla­ti­ons­rate von vier Pro­zent angegeben. 

Das Aus­lau­fen der Energiepreisbremse

Für diese Stei­ge­rung mit­ver­ant­wort­lich ist ins­be­son­dere das Aus­lau­fen der Ener­gie­preis­bremse (Anm. 30. April 2022 bis 31. Dezem­ber 2024), im Zuge derer die Elek­tri­zi­täts­ab­gabe für Strom vor­über­ge­hend auf 0,1 Cent pro Kilo­watt­stunde gesenkt wurde. Seit 1. Jän­ner 2025 beträgt die Elek­tri­zi­täts­ab­gabe in Öster­reich wie­der 1,5 Cent pro Kilo­watt­stunde und dazu kom­men dann noch 20 Pro­zent Umsatzsteuer.

Wäh­rend gerade ener­gie­in­ten­sive Groß­ver­brau­cher diese Elek­tri­zi­täts­ab­gabe unter bestimm­ten Bedin­gun­gen und nach einer kom­ple­xen Berech­nung vom Finanz­amt zurück­for­dern kön­nen, müs­sen alle ande­ren Betriebe sie bezah­len. Und da Haus­halte nicht vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­tigt sind, bezah­len diese auch noch die 20-pro­zen­tige Umsatz­steuer auf die Abgabe. Das macht dann hier in der Folge 1,8 Cent pro kWh.

Die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung von Bun­des­re­gie­rung und Nationalrat

Die Öster­rei­chi­sche Poli­tik nennt im Kon­text mit den The­men Infla­tion und Preis­stei­ge­run­gen pri­mär immer Lebens­mit­tel­han­del, Gas­tro­no­mie oder Mie­ten – und eher nicht oder sel­ten den Umstand mit der Elek­tri­zi­täts­ab­gabe. Ent­spre­chend kaum bekannt ist die Tat­sa­che, dass Öster­reich mit einer Elek­tri­zi­täts­ab­gabe von 1,5 Cent genau 30-mal höher liegt als die von der EU emp­foh­lene Min­dest­be­steue­rung von Strom bei betrieb­li­cher Nut­zung, so eine Ana­lyse des nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Wirtschaftspressedienstes.

Die EU hat in ihrer Ener­gie­steu­er­richt­li­nie (Anm. 2003/96/EG) näm­lich eine Min­dest­be­steue­rung von 0,05 Cent pro kWh Strom bei betrieb­li­cher Nut­zung ange­ra­ten – und 0,1 Cent für nicht­be­trieb­li­che Nut­zung. „Die allei­nige Ver­ant­wor­tung für die Höhe die­ser Abgabe und die­ses soge­nannte „Gold Pla­ting“ liegt also nicht in Washing­ton, Mos­kau oder Peking, son­dern bei jenen poli­ti­schen Par­teien im öster­rei­chi­schen Natio­nal­rat, die dem zuge­stimmt haben“, so der Nie­der­ös­ter­rei­chi­sche Wirt­schafts­pres­se­dienst in einer Aus­sendung. Dem ist auch aus Sicht von eco­nomy nichts hin­zu­zu­fü­gen. (Nie­der­ös­ter­rei­chi­scher Wirtschaftspressedienst/​red/​czaak)

Autor: NOeWP/red/czaak
30.10.2025

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