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EU schafft neuen Leis­tungs­schutz bei Urheberrecht

Neue Ver­ord­nung stärkt klas­si­sche Medi­en­häu­ser gegen­über Such­ma­schi­nen wie Google-News, die für Publi­ka­tion redak­tio­nel­ler Berichts­teile künf­tig Geld an Ver­lage zah­len sol­len. Öster­rei­chi­scher Zei­tungs­ver­band sieht neue Regu­la­rien posi­tiv, Deut­scher Inter­net­ver­band eco lehnt sie ent­schie­den ab.

Nach lan­gen Ver­hand­lun­gen hat die EU nun aktu­ell eine Reform der Urhe­ber­rechts­li­nie beschlos­sen. Der Leis­tungs­schutz klas­si­scher Ver­lags- und Medi­en­häu­ser wird dabei nun gegen­über Nach­rich­ten-Such­ma­schi­nen wie Google News ver­stärkt und die Medi­en­häu­ser bekom­men für die Ver­öf­fent­li­chung von Aus­schnit­ten ihrer redak­tio­nel­len Arti­kel ab nun auch Geld (Anm. neben Wei­ter­lei­tung von Nut­zern). Ein­zelne Hyper­links oder Worte sowie kurze Text­pas­sa­gen dür­fen wei­ter­hin in der bis­he­ri­gen Form publi­ziert wer­den, ver­bo­ten sind Über­schrif­ten und/​oder kom­plette Sätze.

Kon­tro­verse Sicht­wei­sen mit Gefahr des fina­len Scheiterns
Die erzielte Eini­gung muss nun noch von EU-Par­la­ment und EU-Staa­ten for­mal bestä­tigt wer­den. Auf Grund immer noch vor­herr­schen­der unter­schied­li­cher und teil­weise über­aus kon­tro­vers dis­ku­tiert Betrach­tungs­wei­sen, sehen Beob­ach­ter hier noch die Gefahr eines fina­len Schei­terns. Klei­nere Medi­en­ver­lage fürch­ten etwa durch die neue Rege­lung eine Ein­schrän­kung der über diese Google-Ver­öf­fent­li­chung kom­men­den Nut­zer ihrer Web­site mit ent­spre­chen nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen beim Wer­be­ge­schäft. Pas­siert die Eini­gung, dann müs­sen die EU-Staa­ten die neuen Regu­la­rien innert zwei Jah­ren in die jewei­lige natio­nale Judi­ka­tur überführen.
Eine wei­tere Regu­lie­rung betrifft auch Platt­for­men wie You Tube, die ab nun auch Ver­let­zun­gen des Urhe­ber­rechts ver­hin­dern und geschützte Werke vor Ver­öf­fent­li­chung (Upload) ent­spre­chend geson­dert lizen­sie­ren müs­sen. Exper­ten sehen hier dann die Gefahr soge­nann­ter Upload­fil­ter, die etwaig Inhalte oder legale Teile davon falsch blo­ckie­ren und war­nen zudem vor Zen­su­rie­rung. Aus­ge­nom­men bei die­sen Regu­la­rien sind Medien bzw. medi­en­ähn­li­che Betriebe mit einem Jah­res­um­satz unter zehn Mil­lio­nen Euro und weni­ger als fünf Mil­lio­nen Nut­zer, die nicht län­ger als drei Jahre am Markt sind. 

Posi­tive Beur­tei­lung durch Zei­tungs­her­aus­ge­ber­ver­band VOeZ ver­sus Ableh­nung durch eco Deutschland
„Die EU-Eini­gung zum Urhe­ber­recht ist eine über­aus wich­tige Wei­chen­stel­lung für die nach­hal­tige Ent­wick­lung der freien und unab­hän­gi­gen Presse in Europa. Eine viel­fäl­tige Medi­en­land­schaft kann es im digi­ta­len Zeit­al­ter nur geben, wenn jour­na­lis­ti­sche Inhalte vor kom­mer­zi­el­ler Aus­beu­tung geschützt wer­den“, erklärte Mar­kus Mair, VÖZ-Prä­si­dent und Boss der Sty­ria Medi­en­gruppe. Aller­dings : „Die gene­relle Aus­nahme von Ver­lin­kun­gen kann einen Stol­per­stein für faire Ver­hand­lun­gen mit gro­ßen Tech-Platt­for­men dar­stel­len“, so Mair weiter.

Die ver­gleichs­weise ent­schie­den ableh­nende Reak­tion des Ver­ban­des der Deut­schen Inter­net­wirt­schaft lesen Sie im par­al­lel publi­zier­ten Gast­kom­men­tar „Euro­pas Nein zu Inno­va­tion“ von Oli­ver Süme, Vor­stands­vor­sit­zen­der von eco, Ver­band der Deut­schen Internetwirtschaft. 

hello world!
Autor: red/czaak
15.02.2019

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