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Gelbe Karte für Budgetentwicklung

Fis­kal­rat kri­ti­siert Bud­get­si­tua­tion. Kon­so­li­die­rungs­pfad klar ver­fehlt. Defi­zit bis 2030 wei­ter über drei Pro­zent­grenze des BIP. Keine Struk­tur­re­for­men. Ergeb­nis­lose Reform­part­ner­schaft mit Län­dern und Gemein­den. Keine Kri­sen­re­si­li­enz und wachs­tums­ori­en­tierte Maßnahmen.

Die öster­rei­chi­sche Bun­des­re­gie­rung in Per­son von Finanz­mi­nis­ter Mar­kus Mar­ter­bauer hat kürz­lich ihr Dop­pel­bud­get für die Jahre 2027 und 2028 ver­öf­fent­licht. Nun hat der öster­rei­chi­sche Fis­kal­rat seine ent­spre­chende Bud­get-Ana­lyse erstellt und ver­öf­fent­licht. Für die Jahre 2026 und 2027 wird dem­nach ein gesamt­staat­li­ches Bud­get­de­fi­zit von 3,9 bzw. 3,6 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) erwar­tet. Die Exper­ten gehen aber auch mit­tel­fris­tig von kei­ner Ver­bes­se­rung des Bud­get­sal­dos aus, sodass im Jahr 2028 mit einem pro­gnos­ti­zier­ten Defi­zit in Höhe von 3,8 Pro­zent des BIP die 3 Pro­zent-Ober­grenze deut­lich ver­fehlt wird. 

Außer Ver­län­ge­rung keine Kon­se­quen­zen im EU-Defi­zit­ver­fah­ren für Österreich

„Den­noch wird es keine Kon­se­quen­zen im Defi­zit­ver­fah­ren für Öster­reich – außer einer Ver­län­ge­rung – geben, weil der Net­to­aus­ga­ben­pfad ein­ge­hal­ten wird und nur die­ser für die Beur­tei­lung wei­te­rer Schritte rele­vant ist“, sagt Chris­toph Badelt, Prä­si­dent des Fis­kal­ra­tes. Die hohen Defi­zite seien auf die hohe Aus­ga­ben­dy­na­mik bei Gesund­heit, Pflege und Pen­sio­nen, stei­gende Zins­zah­lun­gen sowie hohe Inves­ti­tio­nen für Lan­des­ver­tei­di­gung und Schie­nen­ver­kehr zurückzuführen. 

Ebenso tra­gen Min­der­ein­nah­men auf­grund der Wachs­tums­schwä­che sowie der ein­nah­men­sen­ken­den Maß­nah­men der Ver­gan­gen­heit (z. B. öko­so­ziale Steu­er­re­form) bzw. der Lohn­ne­ben­kos­ten­sen­kung im Rah­men des Dop­pel­bud­gets 2027/28 zu den anhal­tend hohen Defi­zi­ten bei. Ins­ge­samt rei­chen die Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men laut Fis­kal­rat nicht aus, um die Staats­schul­den­quote zu sta­bi­li­sie­ren. Eine Sta­bi­li­sie­rung der Schul­den­quote anstelle des Anstiegs auf knapp 88 Pro­zent des BIP bis zum Jahr 2030 erfor­dert jähr­li­che Bud­get­de­fi­zite von maxi­mal 2,5 Pro­zent des BIP; maxi­mal 2 Pro­zent des BIP für eine Rück­füh­rung im Sinne der EU-Fis­kal­re­geln nach dem Defizitverfahren.

Zusätz­li­che Kon­so­li­die­rung von 5,7 Mrd. Euro zur Been­di­gung des Defi­zit­ver­fah­rens 2028 nötig

Trotz Ein­hal­tung des Net­to­aus­ga­ben­pfa­des blei­ben Maas­tricht-Defi­zite laut FISK-Pro­gnose bis 2030 deut­lich über der Ober­grenze von 3 Pro­zent des BIP. Um das Defi­zit­ver­fah­ren 2028 zu been­den, müs­sen aus der Sicht des Fis­kal­ra­tes noch zusätz­lich 5,7 Mrd. Euro (unter Berück­sich­ti­gung nega­ti­ver makro­öko­no­mi­scher Rück­kopp­lungs­ef­fekte) kon­so­li­diert wer­den. Die Abwei­chung der FISK-Pro­gnose zum Ziel­wert der Regie­rung von 3 Pro­zent Defi­zit ent­steht einer­seits durch eine gerin­gere als erwar­tete Kon­so­li­die­rungs­wir­kung des Dop­pel­bud­gets 2027/2028 (FISK sieht gegen­wär­tig eine „Lücke“ von 0,4 Mrd. Euro) 

Dazu kommt eine von der Regie­rung im Bud­get nicht berück­sich­tigte sta­tis­ti­sche Ver­bu­chungs­än­de­rung des Ein­nah­men­aus­falls 2028 auf­grund der Ein­füh­rung des Euro­päi­schen Emis­si­ons­han­dels II (1,6 Mrd. Euro). Ande­rer­seits geht der FISK nach gegen­wär­ti­gem Wis­sens­stand davon aus, dass Län­der, Gemein­den und Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger einen nied­ri­ge­ren Kon­so­li­die­rungs­bei­trag leis­ten und Trans­fers an die EU deut­lich höher aus­fal­len als von der Bun­des­re­gie­rung erwartet.

Staats­schul­den­quote muss sta­bi­li­siert und mit­tel­fris­tig rück­ge­führt werden

Der Fis­kal­rat weist dar­auf hin, dass die Schul­den­quote durch ein maxi­ma­les Bud­get­de­fi­zit von 2,5 Pro­zent sta­bi­li­siert und mit­tel­fris­tig durch ein maxi­ma­les Bud­get­de­fi­zit von 2 Pro­zent des BIP redu­ziert wer­den muss. Nur so kön­nen bud­ge­täre Spiel­räume sowie die Hand­lungs­fä­hig­keit und Kri­sen­re­si­li­enz Öster­reichs zurück­ge­won­nen werden. 

Eine nach­hal­tige Sen­kung des Bud­get­de­fi­zits sollte durch mög­lichst kon­junk­tur­scho­nende Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men erfol­gen. Dabei sind Kon­so­li­die­rungs­bei­träge aller Gebiets­kör­per­schaf­ten und außer­bud­ge­tä­ren Ein­hei­ten nötig. Struk­tu­relle Refor­men sind umzu­set­zen, um den zuneh­men­den Aus­ga­ben­druck durch stei­gende Zins‑, Gesundheits‑, Pflege- und Pen­si­ons­aus­ga­ben sowie zusätz­li­chem Inves­ti­ti­ons­be­darf zu begegnen.

Wachs­tums­ori­en­tierte Kon­so­li­die­rungs­stra­te­gie umset­zen und För­der­sys­teme grund­le­gend reformieren

Maß­nah­men, die das Wirt­schafts­wachs­tum stär­ken und gleich­zei­tig das Bud­get ent­las­ten, müs­sen vor allem bei der Erhö­hung des ver­füg­ba­ren, aber unge­nutz­ten Arbeits­kräf­te­po­ten­zi­als anset­zen. Dafür sind Refor­men in den Berei­chen Arbeits­markt (z. B. Ver­bes­se­rung der Arbeits­fä­hig­keit durch Gesund­heits­för­de­rung und aus­rei­chende Kin­der- und Pfle­ge­be­treu­ung), Gesund­heit (z. B. Prä­ven­tion, Gesund­heits­för­de­rung) und Pen­sio­nen (z. B. Maß­nah­men zur Erhö­hung des fak­ti­schen Pen­si­ons­an­tritts­al­ters) umzu­set­zen und Büro­kra­tie­ab­bau voranzutreiben.

För­de­run­gen sol­len geziel­ter ein­ge­setzt, regel­mä­ßig eva­lu­iert und auf Zukunfts­be­rei­che wie For­schung, Inno­va­tion und Kli­ma­schutz fokus­siert wer­den. Wesent­lich ist der Abbau unwirk­sa­mer und über­schnei­den­der Maß­nah­men sowie die stär­kere Nut­zung der Trans­pa­renz­da­ten­bank. Zur Erhö­hung der Ziel­ge­nau­ig­keit von zukünf­ti­gen Kri­sen­hil­fen gilt es, eine umfas­sende Daten­ba­sis zum Haus­halts­ein­kom­men zu schaffen.

Refor­men im Gesund­heits­sys­tem mit kurz­fris­ti­ger und struk­tu­rel­ler Wirkung

Im Gesund­heits­sys­tem sol­len kurz­fris­tig bud­get­wirk­same Effi­zi­enz­maß­nah­men umge­hend umge­setzt und gleich­zei­tig struk­tu­relle Refor­men ein­ge­lei­tet wer­den. Bei­spiel­haft kommt kurz­fris­tig der gemein­sa­men Beschaf­fung bzw. dem Aus­bau des gebün­del­ten Ein­kaufs, der stär­ke­ren Nut­zung von Gene­rika, der ver­bes­ser­ten Pati­en­ten­steue­rung und dem wei­te­ren Aus­bau der Tele- und Digi­tal­me­di­zin große Bedeu­tung zu. 

Ent­schei­dend für die nach­hal­tige Dämp­fung der Aus­ga­ben­dy­na­mik im Gesund­heits­we­sen sind Struk­tur­re­for­men. Pla­nung und Finan­zie­rung aus einer Hand, über­re­gio­nale Pla­nung der Kran­ken­an­stal­ten-Ver­sor­gung sowie der Auf- und Aus­bau von Tages­me­di­zin und Tages­kli­ni­ken sind neben einer Viel­zahl ande­rer Maß­nah­men umzusetzen.

Län­der und Gemein­den stär­ker in Kon­so­li­die­rung ein­bin­den und das Thema Zukunftsinvestitionen

Die ver­stärkte Koope­ra­tion von Bund, Län­dern und Gemein­den, die kon­se­quente Auf­ga­ben- und Aus­ga­ben­prü­fung und die erhöhte Trans­pa­renz bezüg­lich außer­bud­ge­tä­rer Ein­hei­ten sind erfor­der­lich, um öffent­li­chen Nut­zen, bud­ge­täre Risi­ken und Ver­pflich­tun­gen sicht­ba­rer zu machen und dar­auf recht­zei­tig reagie­ren zu können.

Zudem muss Kon­so­li­die­rung so aus­ge­stal­tet wer­den, dass inef­fi­zi­ente Aus­ga­ben redu­ziert und finan­zi­elle Spiel­räume für pro­duk­tive Inves­ti­tio­nen geschaf­fen wer­den. Folg­lich darf eine nach­hal­tige Bud­get­po­li­tik not­wen­dige Inves­ti­tio­nen in Stand­ort- und Wohn­qua­li­tät, Kli­ma­schutz und ‑resi­li­enz, Bil­dung, For­schung, Digi­ta­li­sie­rung, Ener­gie­infra­struk­tur und mili­tä­ri­sche Ver­tei­di­gung nicht ver­drän­gen, son­dern muss diese prio­ri­sie­ren. (red/​czaak)

Autor: red/czaak
21.06.2026

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