
Gelbe Karte für Budgetentwicklung
Fiskalrat kritisiert Budgetsituation. Konsolidierungspfad klar verfehlt. Defizit bis 2030 weiter über drei Prozentgrenze des BIP. Keine Strukturreformen. Ergebnislose Reformpartnerschaft mit Ländern und Gemeinden. Keine Krisenresilienz und wachstumsorientierte Maßnahmen.
Die österreichische Bundesregierung in Person von Finanzminister Markus Marterbauer hat kürzlich ihr Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 veröffentlicht. Nun hat der österreichische Fiskalrat seine entsprechende Budget-Analyse erstellt und veröffentlicht. Für die Jahre 2026 und 2027 wird demnach ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9 bzw. 3,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet. Die Experten gehen aber auch mittelfristig von keiner Verbesserung des Budgetsaldos aus, sodass im Jahr 2028 mit einem prognostizierten Defizit in Höhe von 3,8 Prozent des BIP die 3 Prozent-Obergrenze deutlich verfehlt wird.
Außer Verlängerung keine Konsequenzen im EU-Defizitverfahren für Österreich
„Dennoch wird es keine Konsequenzen im Defizitverfahren für Österreich – außer einer Verlängerung – geben, weil der Nettoausgabenpfad eingehalten wird und nur dieser für die Beurteilung weiterer Schritte relevant ist“, sagt Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Die hohen Defizite seien auf die hohe Ausgabendynamik bei Gesundheit, Pflege und Pensionen, steigende Zinszahlungen sowie hohe Investitionen für Landesverteidigung und Schienenverkehr zurückzuführen.
Ebenso tragen Mindereinnahmen aufgrund der Wachstumsschwäche sowie der einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (z. B. ökosoziale Steuerreform) bzw. der Lohnnebenkostensenkung im Rahmen des Doppelbudgets 2027⁄28 zu den anhaltend hohen Defiziten bei. Insgesamt reichen die Konsolidierungsmaßnahmen laut Fiskalrat nicht aus, um die Staatsschuldenquote zu stabilisieren. Eine Stabilisierung der Schuldenquote anstelle des Anstiegs auf knapp 88 Prozent des BIP bis zum Jahr 2030 erfordert jährliche Budgetdefizite von maximal 2,5 Prozent des BIP ; maximal 2 Prozent des BIP für eine Rückführung im Sinne der EU-Fiskalregeln nach dem Defizitverfahren.
Zusätzliche Konsolidierung von 5,7 Mrd. Euro zur Beendigung des Defizitverfahrens 2028 nötig
Trotz Einhaltung des Nettoausgabenpfades bleiben Maastricht-Defizite laut FISK-Prognose bis 2030 deutlich über der Obergrenze von 3 Prozent des BIP. Um das Defizitverfahren 2028 zu beenden, müssen aus der Sicht des Fiskalrates noch zusätzlich 5,7 Mrd. Euro (unter Berücksichtigung negativer makroökonomischer Rückkopplungseffekte) konsolidiert werden. Die Abweichung der FISK-Prognose zum Zielwert der Regierung von 3 Prozent Defizit entsteht einerseits durch eine geringere als erwartete Konsolidierungswirkung des Doppelbudgets 2027/2028 (FISK sieht gegenwärtig eine „Lücke“ von 0,4 Mrd. Euro)
Dazu kommt eine von der Regierung im Budget nicht berücksichtigte statistische Verbuchungsänderung des Einnahmenausfalls 2028 aufgrund der Einführung des Europäischen Emissionshandels II (1,6 Mrd. Euro). Andererseits geht der FISK nach gegenwärtigem Wissensstand davon aus, dass Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger einen niedrigeren Konsolidierungsbeitrag leisten und Transfers an die EU deutlich höher ausfallen als von der Bundesregierung erwartet.
Staatsschuldenquote muss stabilisiert und mittelfristig rückgeführt werden
Der Fiskalrat weist darauf hin, dass die Schuldenquote durch ein maximales Budgetdefizit von 2,5 Prozent stabilisiert und mittelfristig durch ein maximales Budgetdefizit von 2 Prozent des BIP reduziert werden muss. Nur so können budgetäre Spielräume sowie die Handlungsfähigkeit und Krisenresilienz Österreichs zurückgewonnen werden.
Eine nachhaltige Senkung des Budgetdefizits sollte durch möglichst konjunkturschonende Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen. Dabei sind Konsolidierungsbeiträge aller Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten nötig. Strukturelle Reformen sind umzusetzen, um den zunehmenden Ausgabendruck durch steigende Zins‑, Gesundheits‑, Pflege- und Pensionsausgaben sowie zusätzlichem Investitionsbedarf zu begegnen.
Wachstumsorientierte Konsolidierungsstrategie umsetzen und Fördersysteme grundlegend reformieren
Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum stärken und gleichzeitig das Budget entlasten, müssen vor allem bei der Erhöhung des verfügbaren, aber ungenutzten Arbeitskräftepotenzials ansetzen. Dafür sind Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt (z. B. Verbesserung der Arbeitsfähigkeit durch Gesundheitsförderung und ausreichende Kinder- und Pflegebetreuung), Gesundheit (z. B. Prävention, Gesundheitsförderung) und Pensionen (z. B. Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters) umzusetzen und Bürokratieabbau voranzutreiben.
Förderungen sollen gezielter eingesetzt, regelmäßig evaluiert und auf Zukunftsbereiche wie Forschung, Innovation und Klimaschutz fokussiert werden. Wesentlich ist der Abbau unwirksamer und überschneidender Maßnahmen sowie die stärkere Nutzung der Transparenzdatenbank. Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit von zukünftigen Krisenhilfen gilt es, eine umfassende Datenbasis zum Haushaltseinkommen zu schaffen.
Reformen im Gesundheitssystem mit kurzfristiger und struktureller Wirkung
Im Gesundheitssystem sollen kurzfristig budgetwirksame Effizienzmaßnahmen umgehend umgesetzt und gleichzeitig strukturelle Reformen eingeleitet werden. Beispielhaft kommt kurzfristig der gemeinsamen Beschaffung bzw. dem Ausbau des gebündelten Einkaufs, der stärkeren Nutzung von Generika, der verbesserten Patientensteuerung und dem weiteren Ausbau der Tele- und Digitalmedizin große Bedeutung zu.
Entscheidend für die nachhaltige Dämpfung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen sind Strukturreformen. Planung und Finanzierung aus einer Hand, überregionale Planung der Krankenanstalten-Versorgung sowie der Auf- und Ausbau von Tagesmedizin und Tageskliniken sind neben einer Vielzahl anderer Maßnahmen umzusetzen.
Länder und Gemeinden stärker in Konsolidierung einbinden und das Thema Zukunftsinvestitionen
Die verstärkte Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, die konsequente Aufgaben- und Ausgabenprüfung und die erhöhte Transparenz bezüglich außerbudgetärer Einheiten sind erforderlich, um öffentlichen Nutzen, budgetäre Risiken und Verpflichtungen sichtbarer zu machen und darauf rechtzeitig reagieren zu können.
Zudem muss Konsolidierung so ausgestaltet werden, dass ineffiziente Ausgaben reduziert und finanzielle Spielräume für produktive Investitionen geschaffen werden. Folglich darf eine nachhaltige Budgetpolitik notwendige Investitionen in Standort- und Wohnqualität, Klimaschutz und ‑resilienz, Bildung, Forschung, Digitalisierung, Energieinfrastruktur und militärische Verteidigung nicht verdrängen, sondern muss diese priorisieren. (red/czaak)