
Gesundheit absetzbar
Die steuerliche Absetzbarkeit präventiver Gesundheitsmaßnahmen gibt den Fitnessstudios Aufwind.
Die Branche der Fitnessstudios kann erleichtert aufatmen. „Nunmehr ist ganz klar im Einkommensteuergesetz geregelt, dass eine zielgerichtete, präventive Gesundheitsmaßnahme in der Einkommenssteuererklärung als einkommensmindernd geltend gemacht werden kann“, sagt Werner Weissenböck, stellvertretender Branchenobmann der Fitnessbetriebe in der NÖ Wirtschaftskammer.
Das ist vor allem für Betriebe interessant. Zum Beispiel werde ein Unternehmen, in dem mehrere Mitarbeiter über Rückenschmerzen klagen und wofür ein Fitnessstudio Maßnahmen vorschlägt, die über acht Wochen gehen, den Aufwand steuerlich absetzen können.
Präventive Maßnahmen nötig
Es war zwar schon bisher möglich, solche Kosten geltend zu machen, allerdings war es „aufgrund der schwammigen Formulierung vom Good Will des einzelnen Steuerprüfers abhängig, ob er diesen Posten akzeptiert oder nicht.“ Als nächsten Schritt kündigt Weissenböck an, dass auch Fitnessabos von privaten Personen von der Steuer abgesetzt werden können.
„Da nehmen wir uns Deutschland als Vorbild, wo das bereits möglich ist.“ Dabei merkt Weissenböck an, dass auch der neue Sportminister Hans-Peter Doskozil sich für die Notwendigkeit der Prävention ausgesprochen hat.
Fitnessstudio stark im Trend
Absetzbar sind bereits Therapieeinheiten, die vom Arzt verordnet worden sind. „Das ist leider zu wenig bekannt“, sagt der Branchensprecher. Unabhängig von der steuerlichen Absetzbarkeit gehen immer mehr Menschen ins Fitnessstudio.
2014 sind es in Niederösterreich 136.000 Personen gewesen, 2015 bereits 142.000 Personen. „Der Andrang steigt“, so Weissenböck. „Schließlich ist Fitness nicht mehr etwas, das nur den Bodybuildern nützt. Sie dient auch der Gesundheit und Prävention.“