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Grund­be­dürf­nisse geziel­ter absichern

Die von Regie­rung beschlos­sene Sen­kung der Mehr­wert­steuer auf Lebens­mit­tel reicht nicht. Grund­be­dürf­nisse der Men­schen müs­sen ziel­ge­rich­te­ter abge­si­chert wer­den. Bei Han­dels­rie­sen braucht es mehr Preis­kon­trolle plus Zurück­hal­tung bei Gewinn­ma­xi­mie­rung, so Ana­lyse des Momentum-Instituts.

Die öster­rei­chi­sche Bun­des­re­gie­rung und der Natio­nal­rat haben die Sen­kung der Mehr­wert­steuer auf aus­ge­wählte Lebens­mit­tel final abge­han­delt bzw. ver­ab­schie­det und kürz­lich hat auch der Bun­des­rat zuge­stimmt. Damit wird nun mit 1. Juli des heu­ri­gen Jah­res die Mehr­wert- bzw. Umsatz­steuer bei Pro­duk­ten wie Brot, Eier, Milch Joghurt und vie­len Gemü­se­sor­ten auf 4,9 Pro­zent gesenkt, anstatt den bis­he­ri­gen zehn (10) Pro­zent. Pri­vate Haus­halte sol­len sich dadurch ca. 100 Euro pro Jahr ersparen.

Zumin­dest aus der Sicht eines fami­li­en­er­hal­ten­den Klein­un­ter­neh­mers ist diese Ent­las­tung drin­gend nötig – und in aus­ge­wei­te­ter Blick­rich­tung auf wei­tere Bevöl­ke­rungs­schich­ten sieht das auch das Momen­tum-Insti­tut so. „Erhöhte Lebens­mit­tel­preise tref­fen nicht alle gleich, daher sollte die Regie­rung einer­seits die Liste der aus­ge­wähl­ten Lebens­mit­tel stär­ker auf die Kon­sum­mus­ter von ein­kom­mens­är­me­ren Haus­hal­ten aus­rich­ten und wei­ters Han­dels­rie­sen mit Kon­trol­len und Preis­de­ckeln zur Gewinn­zu­rück­hal­tung bewe­gen“, so das Momentum-Institut. 

Kurz nach Ankün­di­gung ver­teu­ern sich plötz­lich meh­rere Nahrungsmittel

Das mit den Kon­trol­len unter­streicht der schrei­bende und im Schnitt zwei Mal wöchent­lich Lebens­mit­tel ein­kau­fende Klein­un­ter­neh­mer ebenso. Kurz nach Ankün­di­gung der Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf Grund­nah­rungs­mit­tel Ende Jän­ner ver­teu­er­ten sich plötz­lich meh­rere Nah­rungs­mit­tel um rd. 20 (!) Pro­zent. Das war aber, ers­tens, sicher nur ein Zufall, und zwei­tens sind da, wie gewohnt und ebenso sicher, die phösen Lie­fe­ran­ten und Pro­du­zen­ten verantwortlich.

Genau. „Die Preis­bil­dung bei Nah­rungs­mit­teln beginnt bereits in den vor­ge­la­ger­ten Stu­fen der Wert­schöp­fungs­kette wie Land­wirt­schaft, Ver­ar­bei­tung und auf den inter­na­tio­na­len Roh­stoff­märk­ten. Über­all hier gab es zuletzt exor­bi­tante Kos­ten­stei­ge­run­gen. Der Lebens­mit­tel­han­del hat auf diese Erzeu­gungs­kos­ten kei­ner­lei Ein­fluss, muss die mas­si­ven Kos­ten­stei­ge­run­gen aller­dings in seine Kal­ku­la­tion ent­spre­chend ein­prei­sen“, so der Han­dels­ver­band in einer Stel­lung­nahme. Genau. 

Kleine Ent­las­tung kann spür­ba­ren Unter­schied machen 

Eine aktu­elle Berech­nung des Momen­tum Insti­tuts zeigt, dass eine Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf Grund­nah­rungs­mit­tel ärmere Haus­halte rela­tiv am stärks­ten ent­las­tet. Das ein­kom­mens­ärmste Fünf­tel spart dadurch etwa 77 Euro im Jahr (Anm.: das sind rund 0,43 Pro­zent sei­nes Jah­res-Ein­kom­mens ; was dar­aus errech­net dann nur rund 16.000 Euro aus­macht). Beim reichs­ten Fünf­tel beträgt die Ent­las­tung 108 Euro im Jahr ; das sind hier nur 0,11 Pro­zent des Ein­kom­mens, was dann vglw. ein Jah­res­ein­kom­men von rd. 108.000 Euro ergibt. Die Maß­nahme nützt aber ein­deu­tig jenen am meis­ten, die jeden Euro beim Ein­kauf zwei­mal umdre­hen müs­sen, weil sie antei­lig mehr für ihre Grund­be­dürf­nisse aus­ge­ben müsse. 

Für Haus­halte mit wenig Ein­kom­men kann schon eine kleine Ent­las­tung einen spür­ba­ren Unter­schied machen. „Aber genau des­halb muss die Maß­nahme so gestal­tet wer­den, dass sie dort wirk­lich aus­rei­chend ankommt, und da sehen wir aktu­ell noch Luft nach oben“ so die Öko­no­men vom Momen­tum-Insti­tut. „Nur 18 Pro­zent der Lebens­mit­tel­aus­ga­ben ärme­rer Haus­halte ent­fal­len auf Pro­dukte, die sowohl auf der Regie­rungs­liste ste­hen als auch über­durch­schnitt­lich von ärme­ren Haus­hal­ten gekauft werden.“

Die Liste stär­ker an den Lebens­mit­tel­ein­käu­fen von ärme­ren Haus­hal­ten ausrichten

Beson­ders pro­ble­ma­tisch sei, dass 26 Pro­zent der Lebens­mit­tel­aus­ga­ben von ärme­ren Haus­hal­ten auf Pro­dukte ent­fal­len, die von bedürf­ti­ge­ren Men­schen über­durch­schnitt­lich gekauft wer­den, laut Regie­rungs­plan aber nicht von der Mehr­wert­steu­er­sen­kung erfasst wären. 38 Pro­zent ent­fal­len auf andere Lebens­mit­tel. Wenn die Regie­rung die ein­kom­mens­ärms­ten Haus­halte schüt­zen will, muss sie die Liste stär­ker an deren tat­säch­li­chem Ein­kauf aus­rich­ten. Es mache einen Unter­schied, ob die Maß­nahme am Ende wirk­lich bei jenen Lebens­mit­teln greift, die arme Haus­halte beson­ders häu­fig kaufen.

„Rich­tet die Regie­rung die Liste stär­ker an den Lebens­mit­tel­ein­käu­fen von ärme­ren Haus­hal­ten aus, kann die Maß­nahme das ärmste Ein­kom­mens­fünf­tel mit 0,7 Pro­zent Erspar­nis antei­lig am Ein­kom­men fast dop­pelt so stark wie in der aktu­ell ange­dach­ten Aus­ge­stal­tung ent­las­ten. In Euro­be­trä­gen bedeu­tet das in die­sem Ein­kom­mens­fünf­tel eine Ent­las­tung um 40 Euro mehr“, so die Momen­tum-Exper­ten. Das Momen­tum Insti­tut emp­fiehlt daher, die Liste zu über­ar­bei­ten. Ent­schei­dend sei, wel­che Pro­dukte im All­tag ein­kom­mens­ar­mer Haus­halte tat­säch­lich eine große Rolle spielen.

Gewinn­zu­rück­hal­tung statt Mit­nah­me­ef­fekte im Handel

Eine Mehr­wert­steu­er­sen­kung reicht allein aus Sicht des Momen­tum Insti­tuts nicht aus. Denn diese helfe nur dann, wenn sie voll­stän­dig an die Kon­su­men­ten wei­ter­ge­ge­ben wird. Bleibt ein Teil der Sen­kung in den Mar­gen des Han­dels hän­gen, wird aus einer Ent­las­tungs­maß­nahme für Haus­halte ein Geschenk an Unter­neh­men. Die Regie­rung sollte nicht nur sen­ken und dann hof­fen, dass der Han­del die Ent­las­tung wei­ter­gibt. Es brau­che „Kon­trolle, Trans­pa­renz und vor allem eine Decke­lung von Gewinn­mar­gen bei aus­ge­wähl­ten Grund­pro­duk­ten bei Handelsriesen“.

Beson­ders große Han­dels­kon­zerne, wie etwa REWE (u.a. Billa) oder Spar pro­fi­tie­ren stark von der geplan­ten Kür­zung der Lohn­ne­ben­kos­ten. Umso mehr sei jetzt Gewinn­zu­rück­hal­tung gefragt. Wer durch die Lohn­ne­ben­kos­ten-Kür­zung ohne­hin ent­las­tet wird, sollte Gewinn­zu­rück­hal­tung üben. „Neben Preis­de­ckeln auf bestimmte Grund­nah­rungs­mit­tel soll die Mehr­wert­steuer-Ent­las­tung kom­plett an die Kun­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den und nicht zur Mar­gen­auf­bes­se­rung die­nen. „Gerade ange­sichts der vie­len aktu­el­len Risi­ken und Kri­sen ist es ent­schei­dend, dass die Deckung der Grund­be­dürf­nisse leist­bar bleibt“, so das Momen­tum Insti­tut. (red/​czaak)

Autor: red/czaak
09.06.2026

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