
Heimischer Schulterschluss für Cybersicherheit
Neue Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS‑2). BM für Inneres (BMI), Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (OeNB) vertiefen umfassende Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Cybersicherheit in Österreich.
Die gesetzlichen Regularien zur Netz- und Informationssicherheit (NIS‑2) haben neue Richtlinien und das betrifft insbesondere Art. 13 Abs. 4 und 5. Die bereits bestehende enge Kooperation zwischen der im BM für Inneres (BMI) angesiedelten NIS-Behörde, der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) mit den hier zuständigen Behörden für die Umsetzung der EU-Regularien zum Digital Operational Resilience Act (DORA) wird durch die neue Vereinbarung nun offiziell institutionalisiert und auf eine dauerhaft verbindliche Grundlage gestellt.
„Eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden ist von zentraler Bedeutung, um die Cybersicherheit in Österreich nachhaltig zu stärken. Die koordinierte Kooperation zwischen der NIS-Behörde, der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht ist ein weiterer wichtiger Schritt, um ein gemeinsames, wirkungsvolles Sicherheitsniveau im digitalen Raum sicherzustellen“, erläutert Gerhard Karner (ÖVP), Bundesminister für Inneres. Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte der Kooperation dienen der Unterstützung aller Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit.
Die umfassenden Themenbereiche der Kooperation
Weitere relevante Themen der neuen vertieften Zusammenarbeit liegen auch auf nationalen und europäischen Programmen und Projekten, auf der Entwicklung von operativ abgestimmten Vorhaben sowie auf Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Cybersicherheit. Durch die Partnerschaft sollen die effektive Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Behörden und dem Finanzsektor gewährleistet und die Cybersicherheit gestärkt werden.
Ergänzend werden themenspezifische Kooperationen den Informationsaustausch über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und Cyberbedrohungen unterstützen und vor allem auch den gesamten Finanzsektor in die Cybersicherheitsstrategie miteinbeziehen. Durch Know-how-Transfer und den Austausch von Expertise und Projektpartnerschaften sollen entsprechende Synergien entstehen.
Neue Qualität der Zusammenarbeit über Organisationsgrenzen hinweg
„Die heutige Kooperationsvereinbarung zwischen BMI, OeNB und FMA ist weit mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein klares Bekenntnis zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit – über Organisationsgrenzen hinweg, mit dem Ziel, die Cyberresilienz des gesamten Finanzmarkts und kritischer Infrastrukturen nachhaltig zu stärken“, unterstreicht Mariana Kühnel, Vorständin bei der FMA.
„In einem Umfeld, in dem Cyberbedrohungen dynamisch wachsen und Finanzsysteme zunehmend vernetzt sind, braucht es abgestimmte, institutionenübergreifende Antworten. Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu begrenzen“, betont auch Thomas Steiner, Direktor der OeNB. (red/cc)