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Kli­ma­schutz ver­sus Kosteneffektivität

Große Emis­si­ons­re­duk­tion nötig für Kli­ma­ziele 2030. Fis­kal­rat for­dert Kos­ten-Nut­zen-Ana­lyse im Natio­na­len Ener­gie- und Kli­ma­plan mit Fokus auf Rela­tio­nen Gebäu­de­be­reich und Verkehrsmaßnahmen.

Das Büro des Fis­kal­ra­tes hat die staat­li­chen Kli­ma­schutz­maß­nah­men hin­sicht­lich ihrer Kos­ten­ef­fek­ti­vi­tät eva­lu­iert, indem die Kos­ten der Maß­nah­men ihrem Poten­zial zur Ver­mei­dung von Treib­haus­ga­sen gegen­über­ge­stellt wur­den. Im Ergeb­nis wird Kri­tik geübt, etwa, dass die aktu­elle kli­ma­po­li­ti­sche Stra­te­gie Öster­reichs dem
Ziel der Kos­ten­ef­fek­ti­vi­tät kli­ma­po­li­ti­scher Maß­nah­men nur eine geringe Bedeu­tung zukom­men lässt. 

Geplante Umset­zung der Emis­si­ons­ziele führt zu hoher Budgetbelastung
Oder : Teure Maß­nah­men wie das Kli­ma­ti­cket wer­den umge­setzt, kos­ten­ef­fek­tive regu­la­to­ri­sche Maß­nah­men wie die Reduk­tion des Tem­po­li­mits auf Öster­reichs Stra­ßen blei­ben hin­ge­gen unberücksichtigt. 

Und : Durch die stär­kere Nut­zung von regu­la­to­ri­schen Maß­nah­men und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen könnte die Rück­füh­rung der CO2-Emis­sio­nen bei gerin­ge­ren gesamt­wirt­schaft­li­chen und bud­ge­tä­ren Kos­ten erreicht wer­den, so ein wei­te­rer Ansatzpunkt.

Öster­reich ist ver­pflich­tet, bis 2030 seine Treib­haus­gas­emis­sio­nen außer­halb des EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tems gegen­über 2005 um 48 Pro­zent zu redu­zie­ren. Trotz Über­erfül­lung des Ziel­pfads in den letz­ten drei Jah­ren müs­sen bis 2030 noch über 13 Mio Ton­nen CO2-Äqui­va­lente pro Jahr oder 24 Pro­zent der Emis­sio­nen des Jah­res 2005 ein­ge­spart wer­den, was große zusätz­li­che Anstren­gun­gen not­wen­dig macht. Seit 2019 umge­setzte Kli­ma­schutz­maß­nah­men belas­ten das gegen­wär­tige jähr­li­che Bud­get mit knapp fünf Mrd. Euro.

Bud­ge­tär güns­tige Kli­ma­schutz­maß­nah­men schei­tern an poli­ti­scher Umsetzbarkeit
Kli­ma­po­li­ti­sche Maß­nah­men haben neben ihrer Wir­kung auf das Klima umfas­sende bud­ge­täre Effekte und wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen für Unter­neh­men und Haus­halte. Regu­la­to­ri­sche Maß­nah­men sind meist mit gerin­gen bud­ge­tä­ren Belas­tun­gen ver­bun­den. Sie sind aber gleich­zei­tig unpo­pu­lär und fin­den daher poli­tisch schwer Umset­zung. Das Erneu­er­ba­ren-Wärme-Gesetz (in sei­ner ursprüng­li­chen Fas­sung mit einem ver­pflich­ten­den Aus­stieg aus fos­si­len Heiz­sys­te­men) oder die Reduk­tion von Tem­po­li­mits auf Öster­reichs Stra­ßen sind ent­spre­chende Beispiele. 

Aus bud­ge­tä­rer Sicht gilt es, bei der Wahl des opti­ma­len kli­ma­po­li­ti­schen Maß­nah­men­bün­dels eine Kos­ten-Nut­zen-Betrach­tung der Ein­zel­maß­nah­men in den Mit­tel­punkt zu stel­len. Gerade in der der­zei­ti­gen Bud­get­si­tua­tion mit hohen Bud­get­de­fi­zi­ten habe der Fokus auf Kos­ten­ef­fek­ti­vi­tät von Kli­ma­po­li­tik eine beson­dere Bedeu­tung, so der Fiskalrat.

Kos­ten-Nut­zen-Über­le­gun­gen spie­len bei Aus­wahl kli­ma­po­li­ti­scher Maß­nah­men unter­ge­ord­nete Rolle
Der Natio­nale Ener­gie- und Kli­ma­plan (NEKP) beschreibt die in Öster­reich geplan­ten Maß­nah­men zur Errei­chung der EU-Kli­ma­ziele. Die Aus­wahl die­ser Maß­nah­men ist das Ergeb­nis poli­ti­scher Ver­hand­lun­gen. Kos­ten-Nut­zen-Über­le­gun­gen spie­len nur eine unter­ge­ord­nete Rolle. Dies zeigt sich etwa daran, dass die gesamt­wirt­schaft­li­chen bzw. bud­ge­tä­ren Kos­ten der ein­zel­nen Kli­ma­schutz­maß­nah­men nicht ange­führt wer­den, so der Fis­kal­rat wei­ter. Detail­in­for­ma­tio­nen zu Kos­ten und Nut­zen der Sanie­rungs­of­fen­sive bei Gebäu­den wur­den in einer Koope­ra­tion mit dem Umwelt­bun­des­amt erhoben. 

Im Fall des Heiz­kes­sel­tau­sches über­stei­gen die ent­ste­hen­den Ener­gie­ein­spa­run­gen über die Lebens­dauer der neuen Heiz­kes­sel die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für nahezu alle Gebäu­de­ty­pen und Heiz­sys­teme. Damit gäbe es hohe Anreize zum Hei­zungs­tausch, auch ohne För­de­run­gen. Gesetz­li­che Ände­run­gen für die Sanie­rung von Gebäu­den mit Miet­woh­nun­gen und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen zur Ver­mitt­lung der Kos­ten­ein­spa­run­gen könn­ten hier alter­na­tiv und bud­get­scho­nend genutzt wer­den. Auch För­de­run­gen zur Sanie­rung der Gebäu­de­hülle schei­nen sinn­voll und wür­den Vor­teile aus der Anpas­sung der Heiz­sys­teme noch verstärken.

Teure Maß­nah­men im Ver­kehrs­be­reich bewir­ken nur geringe Emissionseinsparung
Ein wei­te­res Thema ist der Ver­kehr. Die Abschät­zung des Fis­kal­rats zeigt bei allen betrach­te­ten NEKP-Maß­nah­men im Ver­kehrs­be­reich eine gerin­gere Kos­ten­ef­fek­ti­vi­tät als bei Maß­nah­men im Gebäu­de­be­reich. Der Aus­bau der Schie­nen­in­fra­struk­tur führt zu hohen Kos­ten und bewirkt für sich genom­men nur geringe Emis­si­ons­ein­spa­run­gen. Eine aus­schließ­lich emis­si­ons­ori­en­tierte Betrach­tung des Aus­baus der Schie­nen­in­fra­struk­tur wäre aber nicht sinn­voll, da die Ver­bes­se­rung der Infra­struk­tur näm­lich auch ande­ren wirt­schafts­po­li­ti­schen Zie­len dient, die mit­ge­dacht wer­den müssen. 

Im Fall des Kli­ma­ti­ckets ste­hen hohe bud­ge­täre Kos­ten (2024 : 540 Mio Euro) gerin­gen Emis­si­ons­ein­spa­run­gen von ledig­lich 0,2 Mio Ton­nen CO2 pro Jahr gegen­über, so die Exper­ten des Fis­kal­rats. Damit zählt das Kli­ma­ti­cket zu den Maß­nah­men mit der gerings­ten Kos­ten­ef­fek­ti­vi­tät. Die Maß­nahme müsste daher durch andere umwelt­po­li­ti­sche oder gesell­schafts­po­li­ti­sche Ziele gerecht­fer­tigt werden.

Autor: red/czaak
25.02.2025

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