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Maß­nah­men gegen Abhän­gig­kei­ten von Social Media

Arbei­ter­kam­mer for­dert Ver­bot von sucht­för­dern­den Funk­tio­nen auf Social Media Platt­for­men nach aktu­el­len Stu­di­en­ergeb­nis­sen zu Addic­tive Design bei Tik­Tok und Insta­gram. Wei­tere For­de­rung betrifft Über­prü­fung Alters­fest­stel­lung und Sam­meln von sen­si­blen Daten.

Eine neue Stu­die des Insti­tuts für Höhere Stu­dien (IHS) im Auf­trag der Arbei­ter­kam­mer (AK) hat kürz­lich Apps der Social Media Platt­for­men Tik­Tok und Insta­gram mit einem wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Ampel-Sys­tem unter­sucht und bewer­tet (eco­nomy berich­tete). Im Ergeb­nis zeigt sich, dass Funk­tio­nen wie „Infi­nite Scroll” (Anm. End­lo­ses Scrol­len), “Auto-Play“, „Streaks“ („Nut­zungs­zwang“), „Pull-to-Refresh“, „Push-Noti­fi­ca­ti­ons“ oder „Likes“ Bestand­teile von gezielt ein­ge­setz­ten mani­pu­la­ti­ven Stra­te­gien sind. Bei den jugend­li­chen Nutzer:innen wird damit ein Kon­troll­ver­lust mit sucht­glei­chen Abhän­gig­kei­ten ausgelöst. 

Sys­te­ma­tisch auf Kon­troll­ver­lust abzie­lende Praktiken

Exper­ten fas­sen das unter dem Begriff „Addic­tive Design“ zusam­men. „Das sind gezielt ein­ge­setzte mani­pu­la­tive Stra­te­gien, die sucht­ähn­li­ches Ver­hal­ten zur Folge haben“, sagte Louise Belt­zung von der Abtei­lung Kon­su­men­ten­po­li­tik der AK. „Erklär­tes Ziel ist, die Auf­merk­sam­keit von Nutzer:innen mit psy­cho­lo­gi­schen Tricks mög­lichst lange an die Platt­form zu bin­den. Diese App-Ele­mente sind kein Zufall, son­dern ein Geschäfts­mo­dell“, unter­strich Belt­zung von der AK bei der Prä­sen­ta­tion der Studie.

„Was auf sozia­len Medien zu beob­ach­ten ist, durch­zieht die gesamte digi­tale Öko­no­mie, von Dating-Apps über Fit­ness-Tra­cker bis zu Online-Shops“, ergänzt Laura Wies­böck, Stu­di­en­au­to­rin vom Insti­tut für Höhere Stu­dien (IHS). „Wo es um die Auf­merk­sam­keit von Nutzer:innen als Geschäfts­mo­dell geht, gibt es Prak­ti­ken, die sys­te­ma­tisch auf Kon­troll­ver­lust abzie­len“, betont Laura Wies­böck vom IHS (eco­nomy brachte die Zitate von Louise Belt­zung und Laura Wies­böck bereits im Bericht zur Studie).

Nut­zung von ID-Aus­tria bedeu­tet Klar­na­men­pflicht und würde staat­li­che Über­wa­chung ermöglichen

Alle Bemü­hun­gen, zumin­dest Kin­der unter einem bestimm­ten Alter vor Addic­tive Design zu schüt­zen, indem man ihnen den Zugang zu bestimm­ten Platt­for­men ver­wei­gert, schei­tern ohne funk­tio­nie­rende Alters­fest­stel­lung. Eine wei­tere neue AK-Stu­die des Insti­tuts für Tech­nik­fol­gen-Abschät­zung (ITA) der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten (ÖAW) beschäf­tigt sich mit dem Thema Alters­fest­stel­lung. Par­al­lel sind auf EU-Ebene Metho­den in Ent­wick­lung, die nicht die völ­lige Auf­gabe der Pri­vat­sphäre erfordern.

„Damit wäre es mög­lich, nur zu tei­len, dass ein:e Nutzer:in über 14 ist – mehr Infor­ma­tion ist nicht nötig”, erklärt Fabian Fischer, Autor der Stu­die. Wenn es hier aber rasch gehen soll, stellt sich ebenso rasch die Frage der tech­ni­schen Umset­zung. „Hier geht es nicht zuletzt auch darum, inwie­weit wir uns einer Über­wa­chung durch den Staat preis­ge­ben. Die Nut­zung etwa von ID-Aus­tria würde eine Klar­na­men­pflicht ein­for­dern und staat­li­che Über­wa­chung ermög­li­chen“, so Fischer vom Insti­tut für Tech­nik­fol­gen-Abschät­zung (ITA).

Jugend­schutz darf nicht zum Daten­schutz­de­ba­kel werden

Eine Mög­lich­keit wäre den Platt­for­men die Alters­fest­stel­lung zu über­las­sen. Damit könn­ten Jugend­li­che aber neuen Risi­ken aus­ge­setzt sein. Bereits jetzt wer­den Metho­den der Alters­fest­stel­lung ein­ge­setzt, wo Platt­for­men ein über­schie­ßen­des Maß an hoch­sen­si­blen Daten sam­meln. Das reicht von bio­me­tri­schen Gesichts­ana­ly­sen über Aus­weis­kon­trol­len bis zu KI-Ana­ly­sen des Online-Verhaltens. 

„Jugend­schutz darf nicht zum Daten­schutz­de­ba­kel wer­den. Solange es keine daten­schutz­kon­forme Lösung gibt, muss sicher­ge­stellt wer­den, dass Platt­for­men hier nicht auf Kos­ten der Pri­vat­sphäre von Kin­dern und jun­gen Men­schen mit eige­nen Lösun­gen expe­ri­men­tie­ren“, warnt Louise Belt­zung von der AK ein­dring­lich vor dem Sam­meln und der Ver­ar­bei­tung die­ser hoch­sen­si­blen Daten von Jugendlichen.

Digi­tal Fair­ness Act der EU muss klare Bestim­mun­gen enthalten

Adres­siert an die Poli­tik for­dert die Arbei­ter­kam­mer stren­gere Regeln für digi­tale Platt­for­men und ein Ver­bot aller Funk­tio­nen in Rich­tung Addic­tive Design. Auch in dem für Ende 2026 avi­sier­ten Digi­tal Fair­ness Act der EU müs­sen ent­spre­chend klare Bestim­mun­gen ent­hal­ten sein. Die Exper­ten der AK haben diese For­de­run­gen auf der wis­sen­schaft­li­chen Basis von bei­den Stu­dien zusammengefasst. 

An ers­ter Stelle steht das Ver­bot von Infi­nite Scroll, Auto­play & Co.. Bestimmte Design­prak­ti­ken müs­sen ver­bo­ten wer­den. Infi­nite Scroll darf nicht die ein­zige Option sein, Feeds brau­chen natür­li­che Stopp­punkte. Like- und Fol­lower-Zah­len müs­sen bei Min­der­jäh­ri­gen ver­steckt wer­den. Pull-to-Refresh und Count­down-Timer sind zumin­dest für Min­der­jäh­rige zu ver­bie­ten. Auto­play muss stan­dard­mä­ßig aus­ge­schal­tet sein.

Die Algo­rith­men müs­sen trans­pa­ren­ter werden

Nächste For­de­rung ist den Nutzer:innen die Zeit­ho­heit zurück­zu­ge­ben. Nie­mand sollte sich gezwun­gen füh­len, täg­lich eine App zu öff­nen, nur um einen vir­tu­el­len „Streak“ nicht zu ver­lie­ren. „Das ist Mani­pu­la­tion, keine Moti­va­tion“, so die AK-Exper­ten. Pau­sen von Social Media dür­fen keine Stra­fen durch die Apps nach sich zie­hen. Ent­spre­chend sol­len Streaks nur mit Pause-Funk­tion erlaubt wer­den. Wei­ters keine Benach­rich­ti­gun­gen, die Druck aus­üben etwas zu ver­pas­sen. „Nutzer:innen müs­sen auf ihre Zeit­nut­zung auf­merk­sam gemacht wer­den und nach einer gewis­sen Zeit aktiv gewarnt oder etwaig auto­ma­tisch unter­bro­chen werden“.

Eine wei­tere For­de­rung der AK betrifft die Algo­rith­men selbst. Diese müss­ten trans­pa­rent wer­den. „Nutzer:innen müs­sen selbst und bewusst ent­schei­den kön­nen, wel­che Inhalte sie sehen wol­len und wel­che nicht“. Das umfasst die Option, The­men dau­er­haft zu blo­ckie­ren, einen ver­pflich­ten­den ‘Warum sehe ich das?’-Button für Trans­pa­renz. Ergänzt wer­den soll das um die Mög­lich­keit, jeg­li­che Per­so­na­li­sie­rung abzu­schal­ten mit der stän­di­gen Ver­füg­bar­keit von chro­no­lo­gi­schen Feeds.

Jugend­li­che sind beson­ders emp­fäng­lich für Addic­tive Design und benö­ti­gen geson­der­ten Schutz

Ein geson­der­ter Appell betrifft den beson­de­ren Schutz von Min­der­jäh­ri­gen. Junge Men­schen sind beson­ders emp­fäng­lich für Addic­tive Design, doch ohne ver­läss­li­che Alters­fest­stel­lung bleibt Schutz von Min­der­jäh­ri­gen eine Illu­sion. Die aktu­el­len Metho­den seien wir­kungs­los oder daten­schutz­recht­lich hoch­pro­ble­ma­tisch. „Solange es keine daten­schutz­kon­forme euro­päi­sche Lösung gibt, müs­sen die ris­kan­tes­ten Prak­ti­ken für alle Nutzer:innen ver­bo­ten wer­den“, unter­strei­chen die Expert:innen der Arbei­ter­kam­mer (AK). 

Ein abschlie­ßen­der Punkt im For­de­rungs­ka­ta­log der AK adres­siert dann noch die The­men Haf­tung und wirk­same Kon­trol­len. „Konsument:innen müs­sen Scha­dens­er­satz ein­for­dern kön­nen. Platt­for­men müs­sen für ent­ste­hende Schä­den durch Addic­tive Design etwa in den Berei­chen Gesund­heit oder Geld finan­zi­ell ver­ant­wort­lich gemacht wer­den“, so die Arbei­ter­kam­mer (AK). (red/​czaak)

Autor: red/czaak
23.02.2026

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