
Maßnahmen gegen Abhängigkeiten von Social Media
Arbeiterkammer fordert Verbot von suchtfördernden Funktionen auf Social Media Plattformen nach aktuellen Studienergebnissen zu Addictive Design bei TikTok und Instagram. Weitere Forderung betrifft Überprüfung Altersfeststellung und Sammeln von sensiblen Daten.
Eine neue Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) hat kürzlich Apps der Social Media Plattformen TikTok und Instagram mit einem wissenschaftlich fundierten Ampel-System untersucht und bewertet (economy berichtete). Im Ergebnis zeigt sich, dass Funktionen wie „Infinite Scroll” (Anm. Endloses Scrollen), “Auto-Play“, „Streaks“ („Nutzungszwang“), „Pull-to-Refresh“, „Push-Notifications“ oder „Likes“ Bestandteile von gezielt eingesetzten manipulativen Strategien sind. Bei den jugendlichen Nutzer:innen wird damit ein Kontrollverlust mit suchtgleichen Abhängigkeiten ausgelöst.
Systematisch auf Kontrollverlust abzielende Praktiken
Experten fassen das unter dem Begriff „Addictive Design“ zusammen. „Das sind gezielt eingesetzte manipulative Strategien, die suchtähnliches Verhalten zur Folge haben“, sagte Louise Beltzung von der Abteilung Konsumentenpolitik der AK. „Erklärtes Ziel ist, die Aufmerksamkeit von Nutzer:innen mit psychologischen Tricks möglichst lange an die Plattform zu binden. Diese App-Elemente sind kein Zufall, sondern ein Geschäftsmodell“, unterstrich Beltzung von der AK bei der Präsentation der Studie.
„Was auf sozialen Medien zu beobachten ist, durchzieht die gesamte digitale Ökonomie, von Dating-Apps über Fitness-Tracker bis zu Online-Shops“, ergänzt Laura Wiesböck, Studienautorin vom Institut für Höhere Studien (IHS). „Wo es um die Aufmerksamkeit von Nutzer:innen als Geschäftsmodell geht, gibt es Praktiken, die systematisch auf Kontrollverlust abzielen“, betont Laura Wiesböck vom IHS (economy brachte die Zitate von Louise Beltzung und Laura Wiesböck bereits im Bericht zur Studie).
Nutzung von ID-Austria bedeutet Klarnamenpflicht und würde staatliche Überwachung ermöglichen
Alle Bemühungen, zumindest Kinder unter einem bestimmten Alter vor Addictive Design zu schützen, indem man ihnen den Zugang zu bestimmten Plattformen verweigert, scheitern ohne funktionierende Altersfeststellung. Eine weitere neue AK-Studie des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) beschäftigt sich mit dem Thema Altersfeststellung. Parallel sind auf EU-Ebene Methoden in Entwicklung, die nicht die völlige Aufgabe der Privatsphäre erfordern.
„Damit wäre es möglich, nur zu teilen, dass ein:e Nutzer:in über 14 ist – mehr Information ist nicht nötig”, erklärt Fabian Fischer, Autor der Studie. Wenn es hier aber rasch gehen soll, stellt sich ebenso rasch die Frage der technischen Umsetzung. „Hier geht es nicht zuletzt auch darum, inwieweit wir uns einer Überwachung durch den Staat preisgeben. Die Nutzung etwa von ID-Austria würde eine Klarnamenpflicht einfordern und staatliche Überwachung ermöglichen“, so Fischer vom Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA).
Jugendschutz darf nicht zum Datenschutzdebakel werden
Eine Möglichkeit wäre den Plattformen die Altersfeststellung zu überlassen. Damit könnten Jugendliche aber neuen Risiken ausgesetzt sein. Bereits jetzt werden Methoden der Altersfeststellung eingesetzt, wo Plattformen ein überschießendes Maß an hochsensiblen Daten sammeln. Das reicht von biometrischen Gesichtsanalysen über Ausweiskontrollen bis zu KI-Analysen des Online-Verhaltens.
„Jugendschutz darf nicht zum Datenschutzdebakel werden. Solange es keine datenschutzkonforme Lösung gibt, muss sichergestellt werden, dass Plattformen hier nicht auf Kosten der Privatsphäre von Kindern und jungen Menschen mit eigenen Lösungen experimentieren“, warnt Louise Beltzung von der AK eindringlich vor dem Sammeln und der Verarbeitung dieser hochsensiblen Daten von Jugendlichen.
Digital Fairness Act der EU muss klare Bestimmungen enthalten
Adressiert an die Politik fordert die Arbeiterkammer strengere Regeln für digitale Plattformen und ein Verbot aller Funktionen in Richtung Addictive Design. Auch in dem für Ende 2026 avisierten Digital Fairness Act der EU müssen entsprechend klare Bestimmungen enthalten sein. Die Experten der AK haben diese Forderungen auf der wissenschaftlichen Basis von beiden Studien zusammengefasst.
An erster Stelle steht das Verbot von Infinite Scroll, Autoplay & Co.. Bestimmte Designpraktiken müssen verboten werden. Infinite Scroll darf nicht die einzige Option sein, Feeds brauchen natürliche Stopppunkte. Like- und Follower-Zahlen müssen bei Minderjährigen versteckt werden. Pull-to-Refresh und Countdown-Timer sind zumindest für Minderjährige zu verbieten. Autoplay muss standardmäßig ausgeschaltet sein.
Die Algorithmen müssen transparenter werden
Nächste Forderung ist den Nutzer:innen die Zeithoheit zurückzugeben. Niemand sollte sich gezwungen fühlen, täglich eine App zu öffnen, nur um einen virtuellen „Streak“ nicht zu verlieren. „Das ist Manipulation, keine Motivation“, so die AK-Experten. Pausen von Social Media dürfen keine Strafen durch die Apps nach sich ziehen. Entsprechend sollen Streaks nur mit Pause-Funktion erlaubt werden. Weiters keine Benachrichtigungen, die Druck ausüben etwas zu verpassen. „Nutzer:innen müssen auf ihre Zeitnutzung aufmerksam gemacht werden und nach einer gewissen Zeit aktiv gewarnt oder etwaig automatisch unterbrochen werden“.
Eine weitere Forderung der AK betrifft die Algorithmen selbst. Diese müssten transparent werden. „Nutzer:innen müssen selbst und bewusst entscheiden können, welche Inhalte sie sehen wollen und welche nicht“. Das umfasst die Option, Themen dauerhaft zu blockieren, einen verpflichtenden ‘Warum sehe ich das?’-Button für Transparenz. Ergänzt werden soll das um die Möglichkeit, jegliche Personalisierung abzuschalten mit der ständigen Verfügbarkeit von chronologischen Feeds.
Jugendliche sind besonders empfänglich für Addictive Design und benötigen gesonderten Schutz
Ein gesonderter Appell betrifft den besonderen Schutz von Minderjährigen. Junge Menschen sind besonders empfänglich für Addictive Design, doch ohne verlässliche Altersfeststellung bleibt Schutz von Minderjährigen eine Illusion. Die aktuellen Methoden seien wirkungslos oder datenschutzrechtlich hochproblematisch. „Solange es keine datenschutzkonforme europäische Lösung gibt, müssen die riskantesten Praktiken für alle Nutzer:innen verboten werden“, unterstreichen die Expert:innen der Arbeiterkammer (AK).
Ein abschließender Punkt im Forderungskatalog der AK adressiert dann noch die Themen Haftung und wirksame Kontrollen. „Konsument:innen müssen Schadensersatz einfordern können. Plattformen müssen für entstehende Schäden durch Addictive Design etwa in den Bereichen Gesundheit oder Geld finanziell verantwortlich gemacht werden“, so die Arbeiterkammer (AK). (red/czaak)