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„Mit­mach-Labors“ zur Stär­kung regio­na­ler Wirtschaftsstandorte

Ein neues Pro­gramm für „Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten“ des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums soll die Inno­va­ti­ons­kraft von Regio­nen erhö­hen. För­de­run­gen bis zu einer Mio. Euro sind möglich.

Neue Ideen tes­ten, Pro­to­ty­pen bauen, Inno­va­tio­nen gemein­sam ent­wi­ckeln : Das ist das Ziel der neuen Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten, deren Errich­tung jetzt mit einem neuen Pro­gramm des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums geför­dert wird. „Wir stel­len drei Mil­lio­nen Euro in der ers­ten Aus­schrei­bung zur Ver­fü­gung. Damit erleich­tern wir klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men und Unter­neh­mens­grün­dern den Zugang zu moder­nen Gerä­ten. Zusätz­lich wol­len wir neue Ziel­grup­pen für die Ent­wick­lung von Inno­va­tio­nen gewin­nen, dar­un­ter Gewer­be­trei­bende, Schu­len oder Ver­eine“, sagt Wirt­schafts­mi­nis­ter Rein­hold Mitterlehner.

Offene Werk­stät­ten
Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten sind offene Werk­stät­ten, die sowohl über eine Aus­stat­tung an moder­nen Gerä­ten ver­fü­gen, aber auch als Raum für Kom­mu­ni­ka­tion, Wei­ter­bil­dung und gemein­same Pro­jekte die­nen. Diese „Mitmach“-Labors („Maker-Spaces“) stel­len einen Gerä­te­park (zum Bei­spiel für Holz‑, Metall- oder Stein­be­ar­bei­tung) sowie spe­zia­li­sierte Labors (zum Bei­spiel für Elek­tro­nik, Com­pu­ter oder 3D-Druck) zur Ver­fü­gung. „Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten sol­len nicht nur eine Infra­struk­tur bie­ten, son­dern auch einen Raum für die Ent­wick­lung neuer Ideen, Pro­jekte und Inno­va­ti­ons­schwer­punkte, die direkt von den Nut­zern ein­ge­bracht wer­den. Sie sol­len neue Nut­zer­grup­pen mobi­li­sie­ren und unter­schied­li­che Akteure ver­netz­ten“, betont Staats­se­kre­tär Harald Mahrer.
Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten sol­len einen maß­geb­li­chen Bei­trag zur tech­ni­schen For­schungs- und Inno­va­ti­ons­in­fra­struk­tur einer Region leis­ten um den dor­ti­gen Wirt­schafts­stand­ort zu stär­ken. Sie kön­nen Geräte zur Ver­fü­gung stel­len, die sich (kleine) Unter­neh­men oder nicht-kom­mer­zi­elle Orga­ni­sa­tio­nen alleine nicht leis­ten kön­nen oder wol­len (bei­spiels­weise wegen zu gerin­ger Aus­las­tung). Sie bie­ten auch einen Raum für die Wei­ter­bil­dung von Mit­ar­bei­tern in Bezug auf neue Technologien.

Ein­reich­frist bis 30. März
Vor­schläge für Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten kön­nen bis 30. März 2017 ein­ge­reicht wer­den, die maxi­male För­de­rung beträgt je Inno­va­ti­ons­werk­statt eine Mil­lion Euro für fünf Jahre. Bis 50 Pro­zent der Kos­ten kön­nen durch die För­de­rung abge­deckt wer­den. Die Aus­schrei­bung wird von der Öster­rei­chi­schen For­schungs­för­de­rungs­ge­sell­schaft FFG durch­ge­führt. „Betrei­ber von Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten kön­nen Unter­neh­men, For­schungs­ein­rich­tun­gen und sons­tige nicht-wirt­schaft­li­che Ein­rich­tun­gen sein“, erläu­tern die FFG-Geschäfts­füh­rer Hen­ri­etta Egerth und Klaus Psei­ner. Die ers­ten Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten könn­ten im Som­mer 2017 star­ten. Grund­lage für die Inno­va­ti­ons­werk­stät­ten ist die „Open Inno­va­tion Stra­te­gie“ der Bundesregierung. 

Autor: red
08.03.2017

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