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Nach­hal­tige Bud­get­po­li­tik ver­sus makro­ö­ko­no­mi­sche Stabilisierungsfunktion

Öster­rei­chi­scher Fis­kal­rat prä­sen­tiert Jah­res­be­richt mit Pro­gno­sen und Emp­feh­lun­gen. Exper­ten rund um Chris­toph Badelt beleuch­ten bud­ge­täre Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise und nach­hal­ti­gen Reform­be­darf bei Pen­sio­nen und Gesundheitswesen.

Die aktu­elle Pro­gnose des Fis­kal­ra­tes (FISK) geht 2021 von einem Bud­get­de­fi­zit in Höhe von 5,4 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) aus (2020 : minus 8,3 Pro­zent), das sich 2022 (minus 1,6 Pro­zent) und in den Fol­ge­jah­ren rasch ver­rin­gern soll. Die­ser Bud­get­pfad spie­gelt vor­ran­gig die vor­aus­sicht­li­che Kon­junk­tur­er­ho­lung und dazu ab 2022 das Aus­lau­fen der Corona-Unter­stüt­zungs­maß­nah­men wider. Die gesamt­staat­li­che Schul­den­quote geht – aus­ge­hend von 83,2 Pro­zent des BIP im Jahr 2020 – kon­ti­nu­ier­lich zurück, sodass bereits 2025 der Vor­kri­sen­wert des Jah­res 2019 unter­schrit­ten wird. 

Der gegen­wär­tige „vierte“ Lock­down ist auf­grund gro­ßer Unsi­cher­hei­ten in den Berech­nun­gen nicht berück­sich­tigt, führt aber laut Abschät­zung des FISK zu kei­ner qua­li­ta­ti­ven Än­de­rung des erwar­te­ten Bud­get­pfads. „Trotz Unsi­cher­hei­ten bezu­̈g­lich der epi­de­mio­lo­gi­schen Ent­wick­lung und etwa­iger Ein­schrän­kun­gen, kön­nen wir zumin­dest die fis­ka­li­schen Gesamt­kos­ten eines Lock­downs gut abschät­zen“, so Chris­toph Badelt, Prä­si­dent des Fiskalrates. 

Rund 70 Mrd. Euro an bud­ge­tä­rer Belas­tung durch Corona-Pandemie
Die bud­ge­täre Dimen­sion des vier­ten Lock­downs soll sich auf einen Gesamt­ef­fekt von 0,7 Mrd. Euro pro har­ter Lock­down-Woche und 0,4 Mrd. Euro pro par­ti­el­ler Lock­down-Woche belau­fen. Damit wür­den sich die Finan­zie­rungs­sal­den unter Annahme eines ange­kün­dig­ten drei­wöchi­gen har­ten und eines dar­auf­fol­gen­den sie­ben­wöchi­gen par­ti­el­len Lock­downs bis zum Beginn der all­ge­mei­nen Impf­pflicht auf minus 6,2 (2021) und minus 2,0 Pro­zent (2022) des BIP verschlechtern.

Der bud­ge­täre Effekt der Corona-Pan­de­mie beträgt nach Schät­zung des Fis­kal­ra­tes für den Zeit­raum 2020 bis 2022 ins­ge­samt 63,8 Mrd. Euro. Davon sind rund 60 Pro­zent auf die Kos­ten wirt­schafts­po­li­ti­scher Maß­nah­men und etwa 40 Pro­zent auf den makro­ö­ko­no­mi­schen Schock zurück­zu­füh­ren. Der aktu­elle Lock­down (3 Wochen voll plus 7 Wochen par­ti­ell) erhöht diese Kos­ten um rund 5 Mrd. Euro auf knapp 69 Mrd. Euro. 

Star­ker Ein­bruch bei Staats­ein­nah­men und hoher Anstieg bei Staats­aus­ga­ben im Jahre 2020
Ein­nah­men­sen­kende wirt­schafts­po­li­ti­sche Maß­nah­men (v. a. tem­po­räre Sen­kung der Umsatz­steuer ab Juli 2020 und Sen­kung der ers­ten Ein­kom­men­steu­er­ta­rif­stufe) und der rezes­si­ons­be­dingte Rück­gang der Steu­er­ein­nah­men, sowie der Rück­gang staat­li­cher Pro­duk­ti­ons­er­löse (u. a. Ticket­ver­käufe ÖBB und staat­li­che Kul­tur­ein­rich­tun­gen) lie­ßen die gesamt­staat­li­chen Ein­nah­men im Jahr 2020 gegen­ü­ber dem Vor­jahr um 10,6 Mrd. Euro bzw. 5,4 Pro­zent auf 184,9 Mrd. Euro einbrechen. 

Im Jahr 2021 zeich­net sich eine deut­li­che Kon­junk­tur­er­ho­lung ab. Die Staats­ein­nah­men stei­gen bis Ende des Jah­res wie­der über das Vor­kri­sen­ni­veau des Jah­res 2019 an. In den Fol­ge­jah­ren bleibt die Ent­wick­lung des Steu­er­auf­kom­mens dyna­misch, wenn­gleich sich das Wachs­tum auf­grund der öko­so­zia­len Steu­er­re­form (Anm. u.a. Sen­kung Ein­kom­mens­steuer, KV-Bei­träge und Kapi­tal­ertrags­steuer) deut­lich abschwächt. 

Corona-Unter­stüt­zun­gen und Pen­si­ons­aus­ga­ben erhö­hen Staats­aus­ga­ben massiv
Die Staats­aus­ga­ben ver­zeich­ne­ten im Jahr 2020 einen mas­si­ven Anstieg um 23,4 Mrd. Euro oder 12,1 Pro­zent gegen­ü­ber dem Vor­jahr und betru­gen 216,4 Mrd. Euro. Aus­schlag­ge­bend hier­für waren staat­li­che Unter­stüt­zungs­maß­nah­men wie COVID-19-Kurz­ar­beit, Fix­kos­ten­zu­schuss, Umsatz­er­satz, Här­te­fall­fonds sowie zusätz­li­che Gesund­heits­leis­tun­gen. Zusätz­lich erhöhte das deut­li­che Wachs­tum der Pen­si­ons­aus­ga­ben (plus 5,2 Pro­zent) die Staatsausgaben. 

Die aus­ga­ben­er­höhende Wir­kung der Corona-Maß­nah­men bleibt im Jahr 2021 auf­recht, erst 2022 gehen die dies­be­zu­̈g­li­chen Aus­ga­ben deut­lich zurück. Nach einem infla­ti­ons­be­dingt hohen Anstieg der Aus­ga­ben für Sozia­les und Arbeit­neh­mer­ent­gelte im Jahr 2023 stei­gen die Aus­ga­ben in den Fol­ge­jah­ren auf­grund des Aus­lau­fens von wirt­schafts­po­li­ti­schen Maß­nah­men nur mode­rat an. Auch das wei­ter­hin vor­herr­schende Nied­rig­zins­um­feld schwächt die Ent­wick­lung der Zins­aus­ga­ben im gesam­ten Pro­gno­se­zeit­raum ab. 

Span­nungs­feld zwi­schen nach­hal­ti­ger Bud­get­po­li­tik und makro­ö­ko­no­mi­scher Stabilisierungsfunktion
Die erwar­tete wirt­schaft­li­che Erho­lung und das Aus­lau­fen der Corona-Unter­stüt­zun­gen ermög­li­chen ab dem Jahr 2022 die Erfül­lung der Maas­tricht-Kri­te­rien (Defi­zit­ober­grenze von 3 Pro­zent des BIP und rasche Rück­füh­rung der Staats­schul­den­quote), so die Ein­schät­zung der FISK-Experten. 

„Der Kri­sen­mo­dus macht eine wis­sen­schaft­li­che Eva­lu­ie­rung der ein­ge­setz­ten Unter­stüt­zun­gen im Hin­blick auf deren Effek­ti­vi­tät und Adä­quanz uner­läss­lich – auch um neuen Her­aus­for­de­run­gen oder Rah­men­be­din­gun­gen begeg­nen zu kön­nen“, so Chris­toph Badelt. Bei einem Rück­zug aus den pan­de­mie­be­ding­ten staat­li­chen Inter­ven­tio­nen emp­fiehlt der Fis­kal­rat, ins­be­son­dere auf das Span­nungs­feld zwi­schen Rück­kehr zur nach­hal­ti­gen Bud­get­po­li­tik und Bedacht­nahme auf die makro­ö­ko­no­mi­sche Sta­bi­li­sie­rungs­funk­tion des Staa­tes zu achten. 

Spiel­raum für Struk­tur­re­for­men und Wachs­tums­im­pulse nutzen
Mit­tel­fris­tig sollte der bud­ge­täre Spiel­raum für Struk­tur­re­for­men und wachs­tums­för­dernde Staats­aus­ga­ben genutzt wer­den, um lang­fris­tige Bud­get­lü­cken zu schlie­ßen. Essen­zi­ell sind mehr Effi­zi­enz bei den Aus­ga­ben, weni­ger Kos­ten und die gesi­cherte nach­hal­tige Finan­zie­rung der demo­gra­fie­ab­hän­gi­gen Aus­ga­ben­be­rei­che — ins­be­son­dere bei Pen­sio­nen sowie im Gesund­heits­we­sen. Geson­der­tes Augen­merk und Trans­pa­renz brau­chen auch über­grei­fende Auf­ga­ben­be­rei­che zwi­schen Bund, Län­der und Kommunen. 

Ein wei­te­res rele­van­tes Thema ist der Bereich Öko­lo­gie. Zur wei­te­ren Reduk­tion des CO2-Aus­sto­ßes soll­ten erfor­der­li­che Maß­nah­men und Anreiz­me­cha­nis­men eva­lu­iert, gege­be­nen­falls aus­ge­wei­tet und aus­ge­wo­gen auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. „Durch die zuneh­mende Bedeu­tung der Kli­ma­po­li­tik sollte auch die Gesamt­stra­te­gie des För­der­we­sens ent­spre­chend wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den“, unter­strei­chen die Exper­ten des öster­rei­chi­schen Fis­kal­rats rund um Prä­si­dent Chris­toph Badelt.
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Autor: red/czaak
20.12.2021

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