
„Nachlässig und ohne technischen Sachverstand“
Eco-Deutschland kritisiert nachlässigen deutschen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und erwartet Verfassungsklage.
Das deutsche Bundeskabinett hat heute einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, der noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. Nach Auffassung von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft wirft dieser Gesetzesentwurf viele technische und rechtliche Fragen auf und könnte einer zu erwartenden Verfassungsklage in der jetzigen Form nicht standhalten.
Knackpunkt Speicherung IP-Adressen und Sicherheit
„Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert“, sagt Oliver Süme von eco. Herausgekommen sei ein Gesetzestext, den die betroffenen Unternehmen so nicht werden umsetzen können. Besonders viele offene Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Speicherung der IP-Adressen sowie der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen.
„Die Bundesregierung verwendet höchste Eile und Priorität auf die Verabschiedung eines für Bürger und Wirtschaft folgenschweres Gesetzes. Ob dieses Gesetz verfassungskonform und technisch umsetzbar ist, scheint allerdings eine eher untergeordnete Rolle zu spielen, das ist aus unserer Sicht paradox“, so Süme weiter.
Größte Umsetzungshürden
Besonderes Augenmerk sollten sie dabei laut eco auf die neuen Regelungen zur Speicherung von IP-Adressen verwenden. Hier werden die Anbieter verpflichtet, eine Datenbank über sämtliche Kommunikationsverbindungen aufzubauen, welche die Erstellung von Nutzerprofilen möglich macht.
Unklar ist außerdem wie die Anforderung der Datenspeicherung auf vom Internet entkoppelten Rechnern funktionieren und Massenabfragen, etwa Funkzellenabfragen, unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen asymmetrischen Verschlüsselungstechnik realisiert werden sollen.