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Neue­run­gen in der Öster­rei­chi­schen Verkehrswirtschaft

Der ÖAMTC hat die ab nun gül­ti­gen Ände­run­gen in den Berei­chen Stra­ßen­ver­kehr und Kfz-Betrieb zusam­men­ge­stellt. Neue Kos­ten und Abga­ben gibt es bei Steu­ern, Öffent­li­cher Ver­kehr oder der Normverbrauchsabgabe.

2026 kom­men auf die Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer in Öster­reich meh­rere Neue­run­gen zu. Der Öster­rei­chi­sche Automobil‑, Motor­rad- und Tou­ring Club (ÖAMTC) hat die wich­tigs­ten Ände­run­gen zusam­men­ge­fasst und gibt einen Über­blick, was schon jetzt bekannt oder abseh­bar ist. Erhö­hun­gen gibt es etwa bei der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steuer, bei NoVA, Vignette und den Tickets im Öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr. Geben tut es aber auch Ent­las­tung, etwa durch Erhö­hung von Ver­kehrs­ab­setz­be­trag und Pendlereuro.

Infla­ti­ons­an­glei­chung bei Vignette, Preis­er­hö­hun­gen bei Öffis 

Im heu­ri­gen Jahr 2026 wird es zum letz­ten Mal eine Kle­be­vi­gnette in Öster­reich geben. Der Preis steigt gemäß der Infla­ti­ons­rate : Die Jah­res­vi­gnette kos­tet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025) und für ein Motor­rad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unter­jäh­ri­gen Vari­an­ten (2‑Monats‑, 10-Tages- und Tages­vi­gnette) wer­den ent­spre­chend valorisiert. 

Teu­rer wer­den auch die Öffis : Nach der Erhö­hung letz­ten August steigt der Preis für das öster­reich­weite Kli­ma­ti­cket mit Jah­res­wech­sel ein wei­te­res Mal bin­nen weni­ger Monate, und zwar von 1.300 auf 1.400 Euro. Auch die regio­na­len Kli­ma­ti­ckets wer­den mit Jah­res­wech­sel zum Teil teu­rer. Beson­ders dras­tisch ist der Preis­an­stieg für die Jah­res­karte der Wie­ner Linien : Diese wird um 102 Euro und damit 28 Pro­zent teu­rer und kos­tet per Jah­res­wech­sel 467 Euro (digi­tal : 461 Euro) pro Jahr. 

Motor­be­zo­gene Ver­si­che­rungs­steuer mit Erhö­hun­gen für Neuzulassungen

Für bereits zuge­las­sene Fahr­zeuge ändert sich bei der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steuer nichts. Bei neu­zu­ge­las­se­nen Pkw kann es hin­ge­gen abhän­gig vom Antrieb zu einer höhe­ren Belas­tung kom­men. Bei neuen PKWs mit Ver­bren­nungs­mo­tor, die nicht extern auf­ge­la­den wer­den kön­nen, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegen­über einer Erst­zu­las­sung im Jahr 2025. Nur bei sehr effi­zi­en­ten bzw. leis­tungs­schwa­chen Pkw kommt es zu einer gerin­ge­ren Steuererhöhung. 

Bei der Ermitt­lung der CO2-Emis­sio­nen für die Papiere von neuen Plugin-Hybri­den wird mit der stren­ge­ren Abgas­norm “Euro-6E-bis” ange­nom­men, dass diese im Real­be­trieb weni­ger elek­trisch gefah­ren wer­den. Hat der Her­stel­ler nicht aus­rei­chend gegen­ge­steu­ert, etwa mit einer grö­ße­ren Bat­te­rie, fal­len durch die ver­pflich­tende Abgas­norm auch die CO2-Emis­sio­nen in den Papie­ren höher aus. Obwohl diese Stei­ge­rung bei der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steuer im kom­men­den Jahr berück­sich­tigt wurde, soll­ten sich ins­be­son­dere Käu­fer von Plugin-Hybri­den vorab über die Höhe der lau­fend zu zah­len­den Steuer informieren. 

Bei rei­nen E‑Autos gibt es keine Ände­rung der seit April 2025 güti­gen motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steuer. Wie bei allen Antrie­ben gilt es auch hier, die lau­fende Belas­tung vorab zu berech­nen, um keine böse Über­ra­schung zu erle­ben. Wer sich also ein neues Fahr­zeug anschafft, sollte vorab klä­ren, wie hoch die regel­mä­ßig zu zah­lende Steuer aus­fal­len wird. Der ÖAMTC bie­tet hier online einen eige­nen Rech­ner an (siehe Link)

Norm­ver­brauchs­ab­gabe (NoVA)) mit Aus für Rück­erstat­tung und jähr­li­che Erhöhung

Die ein­ma­lig zu zah­lende NoVA steigt mit Jah­res­wech­sel für viele Neu­fahr­zeuge, bei etli­chen ändert sich nichts. Ent­schei­dend ist das ein­zelne Gramm CO2, das in den Fahr­zeug­pa­pie­ren ein­ge­tra­gen ist. Für ver­ein­zelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybri­den und alle Elek­tro­au­tos zahlt man auf­grund der gerin­gen oder gänz­lich feh­len­den CO2-Emis­sio­nen auf der Straße wei­ter­hin keine NoVA. 

Auch für 2026 gilt eine Über­gangs­re­ge­lung : Wer für ein NoVA-pflich­ti­ges Neu­fahr­zeug einen unwi­der­ruf­li­chen schrift­li­chen Kauf­ver­trag bis 1. Dezem­ber 2025 abge­schlos­sen hat, zahlt noch die nied­ri­gere NoVA gemäß den Wer­ten von 2025. Hier muss das Fahr­zeug aber bis längs­tens zum 1. April 2026 gelie­fert werden.

Neu ist das Aus für die Rück­erstat­tung bei älte­ren Fahr­zeu­gen. Ab Mitte 2026 kann man sich die antei­lige NoVA beim Ver­kauf oder der Ver­brin­gung ins Aus­land nicht mehr zurück­ho­len, außer es han­delt sich um ein Fahr­zeug des­sen Erst­zu­las­sung maxi­mal vier Jahre her ist. Neu ist auch : Least man ein neues Auto bei einem Lea­sing­un­ter­neh­men in einem ande­ren EU-Mit­glieds­staat (bzw. EWR) über maxi­mal 4 Jahre und geht das Fahr­zeug anschlie­ßend wie­der gesi­chert ins Aus­land, muss man vorab nur die antei­lige NoVA für den Nut­zungs­zeit­raum zahlen.

CO2-Beprei­sung unver­än­dert und Ent­las­tung durch Erhöhung

Die natio­nale CO2-Beprei­sung, die u. a. beim Tan­ken fäl­lig wird, bleibt im kom­men­den Jahr bei 55 Euro je Tonne. Mit dem Ent­fall des Kli­ma­bo­nus wirkt sie wei­ter­hin wie eine Mine­ral­öl­steuer-Erhö­hung. Damit gehen an der Zapf­säule inklu­sive Umsatz­steuer 16,5 Cent je Liter Die­sel und 15 Cent je Liter Ben­zin auf die CO2-Beprei­sung zurück.

Der Ver­kehrs­ab­setz­be­trag wie­derum, der auto­ma­tisch jähr­lich von der Lohn­steuer abge­zo­gen wird und durch den die Kos­ten für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stätte pau­schal abge­gol­ten wer­den, steigt 2026 auf 496 Euro. Auch für jene, die wenig oder gar keine Ein­kom­men­steuer bezah­len, steigt hier die Entlastung. 

Ver­drei­fa­chung des Pend­ler­eu­ros und Laden des E‑Firmenautos zu Hause  

Durch eine Ver­drei­fa­chung des Pend­ler­eu­ros kommt es zudem für Pendler:innen zu einer Teil­kom­pen­sa­tion des gestri­che­nen Kli­ma­bo­nus. 2026 wer­den so für jeden Kilo­me­ter Ent­fer­nung zwi­schen Arbeits­stätte und Wohn­ort sechs Euro von der jähr­lich zu zah­len­den Lohn­steuer abgezogen. 

Diese Erhö­hung unter­stützt alle Bezieher:innen der Pend­ler­pau­schale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit fah­ren. Und für das Laden des E‑Firmenautos zu Hause kön­nen im Jahr 2026 von Arbeitgeber:innen 32,806 Cent je Kilo­watt­stunde steu­er­frei ersetzt wer­den. (red/​czaak)

Autor:
06.01.2026

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