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Neues För­der­pro­gramm für regio­nale StartUps

För­der­pro­gramm “Grün­dung am Land” mit Beträ­gen von bis zu 50.000 Euro geht in dritte Runde.

Das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­rium set­zen gemein­sam mit der Aus­tria Wirt­schafts­ser­vice GmbH (aws) einen nächs­ten Schritt zur För­de­rung von inno­va­ti­ven Unter­neh­mens­grün­dun­gen im länd­li­chen Raum : Geschäfts­ideen, die im Ein­klang mit dem Regio­nal­kon­zept ste­hen, wer­den mit bis zu 50.000 Euro geför­dert. Die Ein­reich­frist begann am 4. Sep­tem­ber und endet am 13. Okto­ber 2017.
Der Schwer­punkt liegt auf der Unter­stüt­zung und Wei­ter­ent­wick­lung von bevor­zugt tech­nisch-inno­va­ti­ven Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben, die im Ein­klang mit dem jewei­li­gen Regio­nal­kon­zept ste­hen müs­sen, in dem das Unter­neh­men sei­nen Sitz hat. Das Pro­gramm ist ein wich­ti­ger Bau­stein der öster­rei­chi­schen Grün­der­land­stra­te­gie. Bis 2020 sol­len dadurch 50.000 Neu­grün­dun­gen und 100.000 neue Arbeits­plätze in Öster­reich geschaf­fen werden.
„Es gilt den Unter­neh­mer­geist und das Inno­va­ti­ons­po­ten­tial im länd­li­chen Raum wei­ter zu stär­ken. Denn nur Wachs­tum und Arbeits­plätze sichern leben­dige Regio­nen nach­hal­tig. Aus die­sem Grund ste­hen heuer ins­ge­samt 1,65 Mil­lio­nen Euro für das För­der­pro­gramm ‚Grün­dung am Land’ zu Ver­fü­gung“, so Wirt­schafts­mi­nis­ter Harald Mah­rer. „Bereits in den ers­ten bei­den Run­den konn­ten wir außer­ge­wöhn­li­che Pro­jekte för­dern. Um regio­nale Inno­va­ti­ons­stand­orte vor­an­zu­brin­gen, set­zen wir wei­ter­hin auf die Krea­ti­vi­tät, den Erfin­der­geist und die Inno­va­ti­ons­kraft der Men­schen vor Ort“, betont Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Andrä Rupprechter.
 
Neu­grün­dun­gen oder junge Unternehmen
„Unser För­der­pro­gramm unter­stützt viel­ver­spre­chende Pro­jekte in der Grün­dungs­phase und bestehende Unter­neh­men der Region, die höchs­tens fünf Jahre alt sind. Ziel der För­de­rung ist es, mit­hilfe des Poten­ti­als jun­ger Unter­neh­men regio­nal-spe­zi­fi­sche Pro­bleme zu adres­sie­ren. Wie erfolg­reich die­ser Weg ist, zeig­ten bereits die aus­ge­wähl­ten Pro­jekte der ers­ten bei­den Aus­schrei­bungs­run­den“, erläu­tert die aws Geschäfts­füh­rung Bern­hard Sag­meis­ter und Edel­traud Stiftinger.
In den ers­ten bei­den Run­den von „Grün­dung am Land” haben sich rund 125 Unter­neh­men bewor­ben. Eine Exper­ten­jury hat dann die bes­ten 32 Pro­jekte aus­ge­wählt. Die Palette der Pro­jekte reichte von inno­va­ti­ven Hand­werks­clus­tern, neu beschich­te­ten Holz­plat­ten, der Auf­bau von Online-Platt­for­men im Tou­ris­mus­be­reich bzw. bei der Ver­mark­tung von regio­na­len Pro­duk­ten von Kleinst­pro­du­zen­ten bis hin zur Ent­wick­lung einer mobi­len Stahl-Schrott-Zerkleinerungsanlagen.
Geför­dert wer­den vor­ran­gig mate­ri­elle und imma­te­ri­elle Inves­ti­ti­ons­kos­ten : Zu den mate­ri­el­len Inves­ti­ti­ons­kos­ten zäh­len dabei Kos­ten für Errich­tung, Erwerb, Lea­sing, Moder­ni­sie­rung von unbe­weg­li­chen Anla­ge­ver­mö­gen genauso wie Kos­ten für Neu­kauf oder Lea­sing von Maschi­nen und Anla­gen. Kos­ten im Zusam­men­hang mit dem Kauf von Com­pu­ter­soft­ware, Paten­ten und Lizen­zen sowie Copy­rights und Mar­ken sind Bei­spiele für imma­te­ri­elle Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Sämt­li­che Kos­ten, außer jenen für Bera­tun­gen, müs­sen akti­vier­bar sein.
 
Ein­rei­chun­gen bis 13. Okto­ber möglich
Der Call „Grün­dung am Land” star­tete am 4. Sep­tem­ber 2017 und endet am 13. Okto­ber 2017, um 12:00 Uhr. Ein­rei­chun­gen kön­nen aus­schließ­lich online über den aws För­der­ma­na­ger erfol­gen. Pro aus­ge­wähl­tem Unter­neh­men ist eine maxi­male För­de­rung (nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss) von 50.000 Euro – bei maxi­mal 55 Pro­zent der för­der­ba­ren Kos­ten – vor­ge­se­hen. Der Pro­jekt­zeit­raum beträgt typi­scher­weise 12 Monate. Die Aus­zah­lung erfolgt in einer Tran­che anhand eines Pro­jekt­kon­zep­tes nach der Been­di­gung des Vorhabens.
Ange­spro­chen wer­den inno­va­tive Hand­werke, ver­ar­bei­ten­des Gewerbe und indus­tri­elle Erzeu­gung, inno­va­tive Dienst­leis­tun­gen sowie neue Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen in der Region, die der Ergän­zung von regio­na­len Wert­schöp­fungs­ket­ten die­nen. Wesent­li­che Beur­tei­lungs­kri­te­rien sind der Inno­va­ti­ons­grad (neu in der Region), Mög­lich­kei­ten zur Absi­che­rung des geis­ti­gen Eigen­tums aus dem Grün­dungs­vor­ha­ben bzw. die wahr­schein­li­che Kommerzialisierbarkeit.

Autor: red/cc
15.09.2017

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