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Öster­reich muss wei­tere 4,4 Mil­li­ar­den Euro einsparen

Im Kon­text mit dem über­schul­de­ten Staats­haus­halt orten die Exper­ten des Öster­rei­chi­schen Fis­kal­rats in aktu­el­ler Ana­lyse eine Wir­kung der bis­he­ri­gen Spar­maß­nah­men. In Rich­tung des Defi­zit­zie­les 2027 ist noch ein Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­men von 4,4 Mrd. Euro nötig.

Die bis­he­ri­gen Kon­so­li­die­rungs­schritte der Öster­rei­chi­schen Bun­des­re­gie­rung zei­gen Wir­kung : das Bud­get­de­fi­zit 2025 sinkt auf 4,2 Pro­zent des Brutto-Inlands-Pro­duk­tes (BIP). Die­ser Wert bleibt damit aber wei­ter­hin deut­lich über der maxi­ma­len Ober­grenze von drei (3) Pro­zent. Die Exper­ten des Öster­rei­chi­schen Fis­kal­rats hal­ten daher wei­tere Rück­füh­rungs­schritte für unum­gäng­lich. Die (nahezu unver­än­derte) Defi­zit­pro­gnose für 2026 beträgt vier (4) Pro­zent des BIP und für 2027 wer­den 4,1 Pro­zent des BIP genannt. 

„Das macht ein rasches und ambi­tio­nier­tes Vor­ge­hen nötig“, so der Fis­kal­rat. Da das Aus­ga­ben­wachs­tum wei­ter­hin hoch bleibt, bestehe bereits 2027 eine Lücke zu den Bud­get­zie­len der Bun­des­re­gie­rung (3,5 Pro­zent des BIP) im Umfang von 4,4 Mrd Euro. „Es braucht rasche Kon­so­li­die­rungs­schritte“, unter­strei­chen die Öko­no­men. Bei der Staats­schul­den­quote erwar­tet das Fis­kal­rats­büro eine Fort­set­zung des rasan­ten Anstiegs der Quote. Diese war mit Beginn der mul­ti­plen Kri­sen (An. 2019/2020 Corona) von 71 auf 85 Pro­zent des BIP bis 2027 gestiegen. 

Nied­ri­gere Gehalts­ab­schlüsse im öffent­li­chen Dienst und wei­tere Rück­nahme von Förderungen

Für 2026 und 2027 wer­den als gesamt­staat­li­che Bud­get­de­fi­zite die Werte von 4,0 bzw. 4,1 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) erwar­tet. Damit bleibt die Ein­schät­zung gegen­über der Herbst­pro­gnose des Fis­kal­rats nahezu unver­än­dert. Aus­schlag­ge­bend dafür sind gegen­läu­fige Ent­wick­lun­gen bei Kon­junk­tur, Infla­tion und Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men, die sich weit­ge­hend ausgleichen. 

Die nied­ri­ge­ren Gehalts­ab­schlüsse für den öffent­li­chen Dienst und die wei­tere Rück­nahme von För­de­run­gen tra­gen zwar zur leich­ten Ver­bes­se­rung des Bud­get­sal­dos gegen­über 2025 bei, sind aber nicht in der Lage, die hohe Aus­ga­ben­dy­na­mik auf­grund erhöh­ter Infla­tion, dem dyna­mi­schen Anstieg der Gesund­heits­aus­ga­ben und der deut­li­chen Erhö­hung der Trans­fers an die EU zu durch­bre­chen. Eine nach­hal­tige und aus­rei­chende Rück­füh­rung der Defi­zit­quote bleibt aus. 

Hohes Wachs­tum der Sozial- und Gesund­heits­aus­ga­ben und EU-Trans­fer­zah­lun­gen ver­hin­dern stär­ke­ren Defizitrückgang

Bis 2027 nähert sich die Schul­den­quote mit 85 Pro­zent des BIP ihrem his­to­ri­schen Höchst­stand, der im Zuge der Ver­staat­li­chung von Geschäfts­ban­ken im Rah­men des Ban­ken­pa­kets erreicht wurde. Im Gegen­satz zu damals ist der Anstieg der Ver­schul­dung aber groß­teils nicht mit dem Erwerb von Ver­mö­gens­wer­ten ver­bun­den. Eine auto­ma­ti­sche Rück­füh­rung der Ver­schul­dung ist damit aus­ge­schlos­sen. Eine Sta­bi­li­sie­rung der Schul­den­quote – dafür wären bis 2027 Defi­zite unter 2,5 Pro­zent des BIP nötig – ist der­zeit außer Reichweite.

Der mode­rate Anstieg der Staats­aus­ga­ben im Jahr 2025 um 3,6 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr (2024 : + 9,3 Pro­zent) spie­gelt den Rück­gang der Infla­tion und die bis­he­rige gesamt­staat­li­che Kon­so­li­die­rungs­an­stren­gung wider, die u. a. die Strei­chung des Kli­ma­bo­nus, einen deut­li­chen Rück­gang der Sub­ven­tio­nen, aber auch gerin­gere Inves­ti­tio­nen in die Schie­nen­in­fra­struk­tur umfasste. Das struk­tu­rell zugrun­de­lie­gende Aus­ga­ben­wachs­tum blieb hin­ge­gen wei­ter­hin hoch. Hier­für waren vor allem die starke Aus­ga­ben­dy­na­mik bei sozia­len Sach­leis­tun­gen im Gesund­heits­be­reich (v. a. Aus­ga­ben für nie­der­ge­las­sene Ärzte und Medi­ka­mente) und bei Pen­si­ons­aus­ga­ben verantwortlich. 

Stei­gende Arbeits­lo­sen­zah­lun­gen ver­sus deut­li­cher Anstieg bei Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen durch hohe Lohnabschlüsse

Kon­junk­tur­be­dingt stie­gen auch die Arbeits­lo­sen­zah­lun­gen deut­lich an. Der Zuwachs der Staats­ein­nah­men schwächte sich zwar mit 4,5 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr etwas ab (2024 : +5,3 Pro­zent), blieb aber trotz eini­ger Ein­nah­men­ver­zichte der Ver­gan­gen­heit (z. B. öko­so­ziale Steu­er­re­form) den­noch klar über dem Aus­ga­ben­zu­wachs und dem BIP-Wachstum. 

Die Kon­junk­tur­er­ho­lung, der deut­li­che Anstieg der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge u. a. auf­grund der wei­ter­hin hohen Lohn- und Gehalts­ab­schlüsse und die Rück­nahme von Steu­er­erleich­te­run­gen aus den Vor­jah­ren im Zusam­men­hang mit der Ener­gie­krise waren für den deut­li­chen Ein­nah­men­zu­wachs ver­ant­wort­lich. Das Bud­get­de­fi­zit ging 2025 aus­ge­hend von 4,6 im Jahre 2024 auf 4,2 Pro­zent des BIP zurück. Die Schul­den­quote erhöhte sich um 1,5 Pro­zent­punkte auf 81,5 Pro­zent des BIP.

Makro­öko­no­mi­sche Ent­wick­lung unter­liegt hoher geo­po­li­ti­scher Unsicherheit

Die sich noch Anfang 2026 abzeich­nende Erho­lung der Kon­junk­tur und die damit ein­her­ge­hen­den posi­ti­ven Effekte für den Staats­haus­halt durch höhere Abga­ben­ein­nah­men und gerin­gere Leis­tun­gen für Arbeits­lo­sig­keit schwä­chen sich auf­grund der ange­spann­ten geo­po­li­ti­schen Lage und der jüngs­ten Kriegs­hand­lun­gen in Nah­ost ab. Das Risiko einer dras­ti­schen kon­junk­tu­rel­len Ein­trü­bung und damit Ver­schlech­te­rung des Bud­get­sal­dos steigt mit Fort­dauer des Krie­ges im Iran. Als „Faust­re­gel“ gilt : Sinkt das reale BIP um ein (1) Pro­zent, ver­schlech­tert sich der Bud­get­saldo um 0,5 Pro­zent des BIP.

Das Büro des Fis­kal­ra­tes geht von Defi­zi­ten in Höhe von vier ( 4) Pro­zent des BIP (2026) und 4,1 Pro­zent des BIP (2027) aus. Dar­aus resul­tiert eine Lücke in Höhe von 0,6 Pro­zent des BIP zum geplan­ten Bud­get­de­fi­zit der Bun­des­re­gie­rung (Anm. 3,5 Pro­zent des BIP) im Jahr 2027. Um diese Lücke schlie­ßen zu kön­nen, ergibt sich unter der Berück­sich­ti­gung der nega­ti­ven makro­öko­no­mi­schen Aus­wir­kun­gen einer Kon­so­li­die­rung auf die Volks­wirt­schaft Öster­reichs ein Kon­so­li­die­rungs­be­darf in Höhe von 4,4 Mrd. Euro. Um das lau­fende Defi­zit­ver­fah­ren gegen Öster­reich wie geplant zu been­den, ist bis 2028 dar­über­hin­aus­ge­hend zusätz­lich zu konsolidieren.

Struk­tu­rel­les Aus­ga­ben­wachs­tum bleibt wei­ter­hin hoch

Trotz der Wir­kung bzw. dem zusätz­li­chen Ein­set­zen von lang­fris­tig wir­ken­den Maß­nah­men des ers­ten Kon­so­li­die­rungs­pa­kets der Bun­des­re­gie­rung in den Jah­ren 2026 und 2027 – wie mode­rate Gehalts­ab­schlüsse im öffent­li­chen Dienst und Ein­spa­run­gen bei Ver­wal­tungs­per­so­nal – bleibt die zugrun­de­lie­gende Dyna­mik der Aus­ga­ben hoch. 

Die vor­an­schrei­tende Alte­rung der Gesell­schaft, die u. a. für die stei­gen­den Gesund­heits- und Pfle­ge­aus­ga­ben ver­ant­wort­lich ist, der über die nächs­ten Jahre anhal­tende Anstieg der Finan­zie­rungs­kos­ten durch die Zins­nor­ma­li­sie­rung und den lau­fen­den Anstieg des Schul­den­stan­des, aber auch die deut­li­che Erhö­hung des öster­rei­chi­schen EU-Bei­trags im Rah­men des neuen EU-Bud­get­rah­mens bedin­gen auch mit­tel­fris­tig ein hohes Wachs­tum der Staatsausgaben. 

Infra­struk­tur­in­ves­ti­tio­nen oder Anpas­sun­gen bei Kor­ri­dor­pen­sion ver­schie­ben Kon­so­li­die­rungs­last in Zukunft

Zudem ver­schie­ben einige kurz­fris­tig wirk­same Maß­nah­men (Auf­schub von Infra­struk­tur­in­ves­ti­tio­nen, Anpas­sun­gen im Bereich der Kor­ri­dor­pen­sion) die tat­säch­li­che, per­ma­nent wirk­same Kon­so­li­die­rungs­last nur in die Zukunft. Vor die­sem Hin­ter­grund ist ohne zusätz­li­che Kon­so­li­die­rungs­an­stren­gun­gen auch mit­tel­fris­tig keine Rück­füh­rung der hohen Bud­get­de­fi­zite zu erwarten.

Die anhal­tend hohen Pri­mär­de­fi­zite (Maas­tricht-Defi­zit ohne Zins­aus­ga­ben) und die stei­gen­den Zins­aus­ga­ben infolge höhe­rer Ver­schul­dung füh­ren trotz eines wei­ter­hin nega­ti­ven Zins-Wachs­tums­dif­fe­ren­ti­als zu einem lau­fen­den Anstieg der Staats­schul­den­quote. Aus­ge­hend von 81,5 Pro­zent im Jahr 2025 nähert sich die Schul­den­quote 2027 mit 85 Pro­zent des BIP ihrem his­to­ri­schen Höchst­stand aus dem Jahr 2015 (85,6 Pro­zent des BIP) an. „Das Wirt­schafts­wachs­tum ist zu schwach, um die­sen Trend zu stop­pen“, so der abschlie­ßende Befund aus der (gewohnt fun­dier­ten) Ana­lyse der Exper­ten des Öster­rei­chi­schen Fis­kal­rats. (red/​czaak)

Autor: red/czaak
20.04.2026

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