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Pri­vat­kon­kurs ist mehr­heit­lich männlich

2025 betref­fen 61 Pro­zent aller Schul­den­re­gu­lie­rungs­ver­fah­ren und 78 Pro­zent der Pas­siva Män­ner. Hin­ter­grund oft ehe­ma­lige Selb­stän­dig­keit. Vom Alter her 41- bis 60-Jäh­rige am häu­figs­ten im Pri­vat­kon­kurs, so neue Ana­lyse von KSV1870. Thema drei­jäh­rige Ent­schul­dungs­dauer als Streitpunkt.

Die Zahl der eröff­ne­ten Schul­den­re­gu­lie­rungs­ver­fah­ren ist im Jahr 2025 gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum 2024 um knapp ein Pro­zent auf 8.766 Fälle leicht gesun­ken. Mit 61 Pro­zent muss­ten Män­ner deut­lich häu­fi­ger den Weg in den Pri­vat­kon­kurs antre­ten als Frauen (39 Pro­zent). Den größ­ten Unter­schied zwi­schen Mann (63) und Frau (37) gab es in Tirol, am gerings­ten fällt die Dif­fe­renz in Kärn­ten (58 vs. 42 Pro­zent) aus. Ana­ly­siert man nur „pri­vate“ Fälle und nicht die aus einer ehe­ma­li­gen Selb­stän­dig­keit, sind es 57 Pro­zent Män­ner und 43 Pro­zent Frauen. 

Hier liegt die Haupt­ur­sa­che bei bei­den Geschlech­tern im per­sön­li­chen Ver­schul­den, etwa die Über­schät­zung der eige­nen finan­zi­el­len Leis­tungs­kraft und ein schlech­tes Kon­sum­ver­hal­ten. Obwohl im Jah­res­ver­gleich etwas weni­ger Ver­fah­ren eröff­net wur­den, sind die durch­schnitt­li­chen Pas­siva um 35 Pro­zent oder 40.000 Euro auf 153.000 Euro ange­wach­sen Im Jah­res­ver­gleich zeigt sich zudem ein Anstieg des durch­schnitt­li­chen Schul­den­aus­ma­ßes von rund 10.000 Euro. „Das Aus­maß der Ver­schul­dung pro Schuld­ner steigt seit dem Jahr 2022 ste­tig“, so Karl-Heinz Götze, Lei­ter KSV1870 Insolvenz. 

Zwi­schen 40 und 60 Jah­ren ist die Gefahr am größten 

Ähn­lich wie bei den Fall­zah­len zeigt sich auch in puncto Schul­den­höhe ein deut­li­cher Unter­schied zwi­schen den Geschlech­tern. Wäh­rend Män­ner mit 194.000 Euro (2024 : 138.000 Euro) über dem Durch­schnitt lie­gen, lie­gen Frauen mit 86.000 Euro (2024 : 77.000 Euro) dar­un­ter. Ins­ge­samt befin­det sich das Schul­den­aus­maß im mehr­jäh­ri­gen Ver­gleich seit 2019 auf einem rela­tiv kon­stan­ten Niveau ohne grö­bere Veränderungen. 

Wie die aktu­elle KSV1870 Ana­lyse zeigt, muss wei­ter­hin die Gruppe der 41- bis 60-Jäh­ri­gen (49 Pro­zent) am häu­figs­ten den Weg in den Pri­vat­kon­kurs antre­ten. Zudem war sie im ver­gan­ge­nen Jahr auch für fast zwei Drit­tel der Pas­siva ver­ant­wort­lich – mit durch­schnitt­li­chen Schul­den in der Höhe von 201.000 Euro, was rund 70.000 Euro über dem Wert aus dem Jahr 2024 liegt. Wei­tere 37 Pro­zent ent­fal­len auf die 25- bis 40-Jäh­ri­gen (Schul­den : 97.000 Euro pro Kopf) und wei­tere 11 Pro­zent sind den Über-60-Jäh­ri­gen (161.000 Euro) zuzu­rech­nen. Die Zahl der jun­gen Men­schen (unter 25 Jah­ren) in Pri­vat­kon­kurs liegt bei drei Pro­zent (48.000 Euro) und ent­spricht in etwa dem Vorjahreswert. 

Aus Sicht von KSV1870 keine Ver­län­ge­rung der drei Jäh­ri­gen Entschuldungsdauer

Bezüg­lich der zukünf­ti­gen Ent­wick­lung könnte die unver­än­dert hohe Arbeits­lo­sig­keit in Öster­reich Ein­fluss auf die Pri­vat­kon­kurse neh­men. „Ins­be­son­dere Lang­zeit­ar­beits­lose könn­ten in Kom­bi­na­tion mit den anhal­tend hohen Kos­ten eher heute als mor­gen betrof­fen sein“, so Götze. Unab­hän­gig der aktu­el­len wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen wird die dies­jäh­rige Ent­wick­lung auch davon abhän­gen, wie es mit der Befris­tung des Til­gungs­plans, der eine 3‑jährige Ent­schul­dungs­dauer für Pri­vat­per­so­nen vor­sieht, weitergeht. 

Diese Frage ist nach wie vor unge­klärt und wird sei­tens der öster­rei­chi­schen Bun­des­re­gie­rung in naher Zukunft zu klä­ren sein. Ursprüng­lich war diese Mög­lich­keit sei­tens der EU vor­ran­gig für ehe­ma­lige Unter­neh­mer gedacht, der öster­rei­chi­sche Gesetz­ge­ber hat diese jedoch auch für Pri­vat­per­so­nen zugäng­lich gemacht – unter der Annahme, dass sich die Zahl der Pri­vat­kon­kurse auf­grund der Corona-Pan­de­mie mas­siv erhö­hen würde. Diese Annahme ist jedoch bis heute nicht ein­ge­tre­ten. Der Fak­tor Corona als Haupt­ur­sa­che für einen Pri­vat­kon­kurs spielt mit 0,6 Pro­zent unver­än­dert keine Rolle.

Unter­neh­mer tra­gen bedeu­tend grö­ßere volks­wirt­schaft­li­che und finan­zi­elle Verantwortung

Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Mona­ten mehr­fach erwähnt, spricht sich der KSV1870 gegen die Ver­län­ge­rung des drei­jäh­ri­gen Til­gungs­plan für Ver­brau­cher aus Grün­den der Fair­ness aus. Wäh­rend Unter­neh­mer eine bedeu­tend grö­ßere volks­wirt­schaft­li­che und finan­zi­elle Ver­ant­wor­tung tra­gen und auch ent­spre­chende pri­vate Risi­ken ein­ge­gan­gen sind, wer­den nach wie vor rund 30 Pro­zent der Pri­vat­kon­kurse auf­grund von über­mä­ßi­gem Kon­sum oder der Über­schät­zung der eige­nen finan­zi­el­len Leis­tungs­fä­hig­keit über einen län­ge­ren Zeit­raum verursacht. 

„Eine dau­er­hafte Bei­be­hal­tung der Ent­schul­dung nach drei Jah­ren wäre das fal­sche Zei­chen. Näm­lich, dass es rela­tiv ein­fach ist, Schul­den wie­der los­zu­wer­den. Damit wäre einer noch­ma­li­gen Ver­schul­dung Tür und Tor geöff­net. Das ist ein Sze­na­rio, das weder für Schuld­ner noch für Gläu­bi­ger wün­schens­wert ist“, betont KSX-Experte Götze. Dar­über hin­aus hat die Ver­gan­gen­heit gezeigt, dass auch die Novelle im Jahr 2021 zulas­ten der Gläu­bi­ger ging. Seit Inkraft­tre­ten der Novelle wurde u.a. bei den 3‑jährigen Abschöp­fun­gen im Schnitt pro Fall um 31 Pro­zent weni­ger Geld zurück­be­zahlt und ver­teilt als bei den 5‑jährigen Abschöp­fun­gen pro Fall im sel­ben Zeitraum. 

„Ein wei­te­rer Affront gegen­über den Gläu­bi­gern inner­halb kur­zer Zeit“

„Das ent­spricht in keins­ter Weise dem Fair­ness­ge­dan­ken, auf dem das öster­rei­chi­sche Insol­venz­we­sen seit Jahr­zehn­ten erfolg­reich fußt. Wenn diese Rege­lung wei­ter bestehen bleibt, könn­ten mit­tel­fris­tig noch mehr Unter­neh­men auf­grund von Zah­lungs­aus­fäl­len in finan­zi­elle Tur­bu­len­zen gera­ten, als das aktu­ell bereits der Fall ist“, unter­streicht Götze. 

Und : „Grund­sätz­lich sollte die Ent­schei­dung dar­über, wie der gesetz­li­che Rah­men zukünf­tig gestal­tet sein wird, jeden­falls auf Basis fun­dier­ter Daten erfol­gen. Ein der­art weit­rei­chen­des Gesetz nur des­halb in sei­ner aktu­el­len Form bei­zu­be­hal­ten, weil durch eine Rück­kehr zur frü­he­ren Rege­lung die Ver­fah­rens­ab­wick­lung etwas kom­ple­xer wer­den würde, ist nach dem Betrugs­be­kämp­fungs­ge­setz ein wei­te­rer Affront gegen­über den Gläu­bi­gern inner­halb kur­zer Zeit“, sagt Karl-Heinz Götze, Lei­ter KSV1870 Insol­venz. (red/​cc)

Autor: red/cc
07.03.2026

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