
Privatkonkurs ist mehrheitlich männlich
2025 betreffen 61 Prozent aller Schuldenregulierungsverfahren und 78 Prozent der Passiva Männer. Hintergrund oft ehemalige Selbständigkeit. Vom Alter her 41- bis 60-Jährige am häufigsten im Privatkonkurs, so neue Analyse von KSV1870. Thema dreijährige Entschuldungsdauer als Streitpunkt.
Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 um knapp ein Prozent auf 8.766 Fälle leicht gesunken. Mit 61 Prozent mussten Männer deutlich häufiger den Weg in den Privatkonkurs antreten als Frauen (39 Prozent). Den größten Unterschied zwischen Mann (63) und Frau (37) gab es in Tirol, am geringsten fällt die Differenz in Kärnten (58 vs. 42 Prozent) aus. Analysiert man nur „private“ Fälle und nicht die aus einer ehemaligen Selbständigkeit, sind es 57 Prozent Männer und 43 Prozent Frauen.
Hier liegt die Hauptursache bei beiden Geschlechtern im persönlichen Verschulden, etwa die Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungskraft und ein schlechtes Konsumverhalten. Obwohl im Jahresvergleich etwas weniger Verfahren eröffnet wurden, sind die durchschnittlichen Passiva um 35 Prozent oder 40.000 Euro auf 153.000 Euro angewachsen Im Jahresvergleich zeigt sich zudem ein Anstieg des durchschnittlichen Schuldenausmaßes von rund 10.000 Euro. „Das Ausmaß der Verschuldung pro Schuldner steigt seit dem Jahr 2022 stetig“, so Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.
Zwischen 40 und 60 Jahren ist die Gefahr am größten
Ähnlich wie bei den Fallzahlen zeigt sich auch in puncto Schuldenhöhe ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern. Während Männer mit 194.000 Euro (2024 : 138.000 Euro) über dem Durchschnitt liegen, liegen Frauen mit 86.000 Euro (2024 : 77.000 Euro) darunter. Insgesamt befindet sich das Schuldenausmaß im mehrjährigen Vergleich seit 2019 auf einem relativ konstanten Niveau ohne gröbere Veränderungen.
Wie die aktuelle KSV1870 Analyse zeigt, muss weiterhin die Gruppe der 41- bis 60-Jährigen (49 Prozent) am häufigsten den Weg in den Privatkonkurs antreten. Zudem war sie im vergangenen Jahr auch für fast zwei Drittel der Passiva verantwortlich – mit durchschnittlichen Schulden in der Höhe von 201.000 Euro, was rund 70.000 Euro über dem Wert aus dem Jahr 2024 liegt. Weitere 37 Prozent entfallen auf die 25- bis 40-Jährigen (Schulden : 97.000 Euro pro Kopf) und weitere 11 Prozent sind den Über-60-Jährigen (161.000 Euro) zuzurechnen. Die Zahl der jungen Menschen (unter 25 Jahren) in Privatkonkurs liegt bei drei Prozent (48.000 Euro) und entspricht in etwa dem Vorjahreswert.
Aus Sicht von KSV1870 keine Verlängerung der drei Jährigen Entschuldungsdauer
Bezüglich der zukünftigen Entwicklung könnte die unverändert hohe Arbeitslosigkeit in Österreich Einfluss auf die Privatkonkurse nehmen. „Insbesondere Langzeitarbeitslose könnten in Kombination mit den anhaltend hohen Kosten eher heute als morgen betroffen sein“, so Götze. Unabhängig der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen wird die diesjährige Entwicklung auch davon abhängen, wie es mit der Befristung des Tilgungsplans, der eine 3‑jährige Entschuldungsdauer für Privatpersonen vorsieht, weitergeht.
Diese Frage ist nach wie vor ungeklärt und wird seitens der österreichischen Bundesregierung in naher Zukunft zu klären sein. Ursprünglich war diese Möglichkeit seitens der EU vorrangig für ehemalige Unternehmer gedacht, der österreichische Gesetzgeber hat diese jedoch auch für Privatpersonen zugänglich gemacht – unter der Annahme, dass sich die Zahl der Privatkonkurse aufgrund der Corona-Pandemie massiv erhöhen würde. Diese Annahme ist jedoch bis heute nicht eingetreten. Der Faktor Corona als Hauptursache für einen Privatkonkurs spielt mit 0,6 Prozent unverändert keine Rolle.
Unternehmer tragen bedeutend größere volkswirtschaftliche und finanzielle Verantwortung
Wie bereits in den vergangenen Monaten mehrfach erwähnt, spricht sich der KSV1870 gegen die Verlängerung des dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher aus Gründen der Fairness aus. Während Unternehmer eine bedeutend größere volkswirtschaftliche und finanzielle Verantwortung tragen und auch entsprechende private Risiken eingegangen sind, werden nach wie vor rund 30 Prozent der Privatkonkurse aufgrund von übermäßigem Konsum oder der Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum verursacht.
„Eine dauerhafte Beibehaltung der Entschuldung nach drei Jahren wäre das falsche Zeichen. Nämlich, dass es relativ einfach ist, Schulden wieder loszuwerden. Damit wäre einer nochmaligen Verschuldung Tür und Tor geöffnet. Das ist ein Szenario, das weder für Schuldner noch für Gläubiger wünschenswert ist“, betont KSX-Experte Götze. Darüber hinaus hat die Vergangenheit gezeigt, dass auch die Novelle im Jahr 2021 zulasten der Gläubiger ging. Seit Inkrafttreten der Novelle wurde u.a. bei den 3‑jährigen Abschöpfungen im Schnitt pro Fall um 31 Prozent weniger Geld zurückbezahlt und verteilt als bei den 5‑jährigen Abschöpfungen pro Fall im selben Zeitraum.
„Ein weiterer Affront gegenüber den Gläubigern innerhalb kurzer Zeit“
„Das entspricht in keinster Weise dem Fairnessgedanken, auf dem das österreichische Insolvenzwesen seit Jahrzehnten erfolgreich fußt. Wenn diese Regelung weiter bestehen bleibt, könnten mittelfristig noch mehr Unternehmen aufgrund von Zahlungsausfällen in finanzielle Turbulenzen geraten, als das aktuell bereits der Fall ist“, unterstreicht Götze.
Und : „Grundsätzlich sollte die Entscheidung darüber, wie der gesetzliche Rahmen zukünftig gestaltet sein wird, jedenfalls auf Basis fundierter Daten erfolgen. Ein derart weitreichendes Gesetz nur deshalb in seiner aktuellen Form beizubehalten, weil durch eine Rückkehr zur früheren Regelung die Verfahrensabwicklung etwas komplexer werden würde, ist nach dem Betrugsbekämpfungsgesetz ein weiterer Affront gegenüber den Gläubigern innerhalb kurzer Zeit“, sagt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. (red/cc)