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Rascher Hand­lungs­be­darf

Neue gesetz­li­che NIS‑2 Regu­la­rien gül­tig. Rund 4.000 Betriebe sind direkt adres­siert und dazu große Zahl an Zulie­fer­fir­men. Fach­ver­band UBIT rät zur schnel­len Umset­zung und unter­stützt ins­be­son­dere KMU bei allen Maßnahmen.

Mit mehr als ein­jäh­ri­ger Ver­spä­tung hat Öster­reich letz­ten Dezem­ber ein zeit­ge­mä­ßes Gesetz zu Netz- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem­si­cher­heit (NIS) beschlos­sen. Mit die­sen neuen NIS‑2 Regu­la­rien wird der Kreis der betrof­fe­nen Unter­neh­men ab 2026 deut­lich grö­ßer, und par­al­lel stei­gen auch die Anfor­de­run­gen an Kleine- und Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU), Stich­wort Lieferketten.

Klare Min­dest­stan­dards für Cyber­si­cher­heit und Meldepflichten

„Für viele Betriebe beginnt jetzt ein ent­schei­den­der Count­down : Rund neun Monate blei­ben vor­aus­sicht­lich Zeit, um die not­wen­di­gen Maß­nah­men zu pla­nen und umzu­set­zen“, so Rüdi­ger Lin­hart vom Fach­ver­band Unter­neh­mens­be­ra­tung und IT der Wirt­schafts­kam­mer (UBIT). Das Gesetz legt klare Min­dest­stan­dards für Cyber­si­cher­heit und Mel­de­pflich­ten bei Sicher­heits­vor­fäl­len fest und soll die Resi­li­enz gegen­über Cyber­an­grif­fen erhöhen. 

Neben den rund 4.000 direkt betrof­fe­nen mitt­le­ren und gro­ßen Unter­neh­men wer­den auch zahl­rei­che KMU als Zulie­fe­rer in die Ver­ant­wor­tung genom­men. In Wien ist der Groß­teil der Unter­neh­men direkt wie indi­rekt betrof­fen. “Vor allem Klein­un­ter­neh­men müs­sen die nächs­ten Monate gemein­sam mit ihren IT-Exper­ten nut­zen, um die neuen Anfor­de­run­gen zu erfül­len, die sich nun in der Lie­fer­kette durch die NIS-2-Richt­line erge­ben”, betont Linhart.

Geschäfts­füh­rer tra­gen per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung für Umsetzung 

Der UBIT-Ver­band hat auf sei­ner Web­site alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­fasst (siehe Link). Die gesetz­li­che NIS‑2 Richt­li­nie ver­langt keine Ein­zel­maß­nah­men, son­dern ganz­heit­li­che Pro­zesse, die orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Aspekte ver­bin­den. Mit NIS‑2 wird zudem klar­ge­stellt : Cyber­se­cu­rity ist Füh­rungs­auf­gabe. Geschäfts­füh­rer tra­gen künf­tig per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung für die Umset­zung. KMU müs­sen sich daher ver­stärkt mit Risi­ko­ma­nage­ment, Mel­de­pflich­ten und Sorg­falt in der Lie­fer­kette auseinandersetzen. 

Ebenso ent­schei­dend ist die Ein­bin­dung aller Beschäf­tig­ten – nur mit aus­rei­chen­der Bereit­schaft und Schu­lung kann Sicher­heit im Unter­neh­men nach­hal­tig ver­an­kert wer­den. „NIS‑2 ist ein kon­kre­ter Hand­lungs­auf­trag. Wer früh han­delt, schützt sein Unter­neh­men, stärkt die eigene Wett­be­werbs­fä­hig­keit und pro­fi­tiert auch vom Ver­trauen bei Kun­den und Part­nern“, unter­streicht Lin­hart vom UBIT-Verband. 

Die digi­tale Zukunfts­fä­hig­keit jedes ein­zel­nen Unternehmens 

Die UBIT-Exper­ten unter­stüt­zen ins­be­son­dere KMU, die Anfor­de­run­gen effi­zi­ent und pra­xis­nah umzu­set­zen. Kon­kret betrifft das The­men wie die soge­nannte Gap Ana­lyse bestehen­der Sicher­heits­maß­nah­men, das Ein­rich­ten von Mel­de­pro­zes­sen für Sicher­heits­vor­fälle, Über­prü­fen und Absi­chern der Lie­fer­ket­ten und die wich­ti­gen Schu­lun­gen für Geschäfts­füh­rung und Mit­ar­bei­tende zu Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Cyberrisiken.

NIS‑2 ist mehr als eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung. Es geht um die digi­tale Zukunfts­fä­hig­keit jedes ein­zel­nen Unter­neh­mens und um die Resi­li­enz Öster­reichs als ver­läss­li­cher Wirt­schafts­stand­ort. Euro­pa­weit soll das Gesetz die Cyber­si­cher­heit und digi­tale Sou­ve­rä­ni­tät stär­ken und Unter­neh­men bes­ser gegen stei­gende Bedro­hun­gen aus dem Cyber­raum wappnen. 

Klare und ein­heit­li­che und pra­xis­taug­li­che Vor­ga­ben sei­tens Behörde

Die UBIT Wien beschäf­tigt sich in einem eige­nen Arbeits­kreis mit IT-Secu­rity und infor­miert ihre Mit­glie­der lau­fend über aktu­elle Ent­wick­lun­gen, Schu­lungs­an­ge­bote und prak­ti­sche Unter­stüt­zung. Die neue NIS-Behörde müsse vor allem klare, ein­heit­li­che und pra­xis­taug­li­che Vor­ga­ben lie­fern und dabei dar­auf ach­ten, KMU nicht mit unnö­ti­ger Büro­kra­tie zu belasten.

Die Behörde muss hier unter­stüt­zend wir­ken, damit die Betriebe die kom­ple­xen NIS-2-Anfor­de­run­gen rechts­si­cher umset­zen kön­nen“, ergänzt Rüdi­ger Lin­hart, Berufs­grup­pen­spre­cher IT vom Fach­ver­band Unter­neh­mens­be­ra­tung und IT der Wirt­schafts­kam­mer (UBIT). (red/​cc)

Autor: red/cc
29.01.2026

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