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Reform bei Ein­kom­mens­steuer und Grund­si­che­rung für mehr Beschäftigung

Das Münch­ner ifo-Insti­tut schlägt für Deutsch­land eine Reform der Ein­kom­mens­steuer und der Grund­si­che­rung vor, ohne zusätz­li­che Kos­ten für den Staats­haus­halt. Die Exper­ten lie­fern dazu exakte Berechnungen.

Das Münch­ner ifo Insti­tut schlägt eine Reform der Ein­kom­mens­steuer und der Grund­si­che­rung vor, die keine zusätz­li­chen Kos­ten für den Staats­haus­halt ver­ur­sa­chen würde. „Durch die Reform würde die Zahl der geleis­te­ten Arbeits­stun­den im Umfang von 184.000 Voll­zeit­stel­len stei­gen. Gleich­zei­tig wür­den 172.000 Per­so­nen eine Beschäf­ti­gung auf­neh­men“, rech­net Andreas Peichl, Lei­ter des ifo Zen­trums für Makro­öko­no­mik vor. Ins­be­son­dere würde die Anzahl der Beschäf­tig­ten in Voll­zeit­stel­len stei­gen, so das deut­sche ifo-Institut.

Reform bei der Besteue­rung von Familien
Die ifo-Exper­ten schla­gen nun vor, die Besteue­rung von Fami­lien zu refor­mie­ren. Dazu soll das Ehe­gat­ten­split­ting in ein Real­split­ting umge­wan­delt und die Kin­der­frei­be­träge erhöht wer­den. Zudem soll der Grund­frei­be­trag von aktu­ell 10.908 Euro um 500 Euro und der Wer­bungs­kos­ten­pausch­be­trag von aktu­ell 1.230 Euro um 200 Euro stei­gen. Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag soll voll­stän­dig abge­schafft wer­den. An seine Stelle tritt eine Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes und des Rei­chen­steu­er­sat­zes um je 2 Prozentpunkte. 

Der neue Spit­zen­steu­er­satz von 44 Pro­zent würde nach wie vor ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von 62.809 Euro grei­fen. Der neue Rei­chen­steu­er­satz für Men­schen mit einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men ab 302.825 Euro würde ent­spre­chend 47 Pro­zent betra­gen. Die Ein­kom­mens­grenze würde sich hier also um 25.000 Euro erhö­hen. Aktu­ell gilt ein Spit­zen­steu­er­satz von 42 Pro­zent und ein Rei­chen­steu­er­satz von 45 Pro­zent. Letz­te­rer wird bei einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men ab 278.000 Euro fäl­lig, so das ifo-Instutut.

Hin­zu­ver­dienst-Rege­lung von Bürgergeld-Haushalten
“Auch bei der Grund­si­che­rung gibt es trotz der jüngs­ten Bür­ger­geld­re­form immer noch Ver­bes­se­rungs­po­ten­tial. Gerade bei Allein­ste­hen­den könn­ten wei­tere Arbeits­an­reize geschaf­fen wer­den, durch die sie ihr ver­füg­ba­res Ein­kom­men stei­gern könn­ten”, sagt ifo-For­scher Maxi­mi­lian Blö­mer, Koau­tor der Studie.

Des­we­gen soll die Hin­zu­ver­dienst-Rege­lung von Bür­ger­geld-Haus­hal­ten refor­miert wer­den : Haus­halte mit Kin­dern haben nach wie vor einen Frei­be­trag von 100 Euro. Dar­über hin­aus ver­dien­tes Ein­kom­men bis 360 Euro würde zu 80 Pro­zent ange­rech­net. Ein­kom­men, das 360 Euro über­steigt, würde wie bei Haus­hal­ten ohne Kin­der zu 60 Pro­zent ange­rech­net. Bei Haus­hal­ten ohne Kin­der würde der Frei­be­trag weg­fal­len, so die Berech­nun­gen und Erhe­bun­gen des ifo-Insti­tuts (D).

Autor: red/mich/cc
19.09.2023

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