
Resilienzgesetz für kritische Infrastruktur
Nach Cybersicherheitsvorgaben im Rahmen der neuen NIS-2-Richtlinie nun auch Start des neuen Resilienz-Gesetzes für kritische Einrichtungen. Regularien betreffen elf zentrale Sektoren. Fokus auf Absicherung gegen physische Bedrohungen und Betriebskontinuität in Krisenfällen.
Schon die geopolitischen Kriegsereignisse rund um die Ukraine schärfen das Bewusstsein für die Absicherung von kritischer Infrastruktur und ihre verantwortlichen Betreiber. Jetzt unterstreicht der Krieg im Nahen Osten die Thematik noch mehr. Strom, Trinkwasser, Krankenhäuser, Zahlungsverkehr oder digitale Netze – viele dieser systemkritischen Leistungen werden den Menschen erst dann bewusst, wenn sie ausfallen.
Umfassende Risikoanalyse des Innenministeriums
Mit dem neuen (und sogenannten) Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) schafft Österreich nun einen klaren gesetzlichen Rahmen, um genau solche Ausfälle zu verhindern oder ihre Auswirkungen deutlich zu reduzieren. Das bereits gültige Gesetz (Anm. seit 1.März) setzt die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um. Betroffen sind elf zentrale Sektoren : Energie, Gesundheit, Ernährung, Banken, Finanzmärkte, Transport, Raumfahrt, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur und die Verwaltung. Ziel ist sicherzustellen, dass diese Dienste auch in Krisensituationen weiter funktionieren.
Die nationale Strategie in Österreich definiert einen klaren Rahmen, der auf einer umfassenden Risikoanalyse des Innenministeriums basiert und regelmäßig überprüft wird. Dieses Fundament dient als einheitliche Grundlage für Österreichs strategische Resilienzplanung, bietet kritischen Einrichtungen Orientierung für ihre eigenen Risikoanalysen (§ 14) und bildet die Basis für sektorübergreifende Maßnahmen.
Unterschied zu NIS‑2 Regeln und Strafhöhen bis 500.000 Euro
Dazu gehört etwa auch die Betrachtung von Versorgungsketten oder wechselseitigen Abhängigkeiten. Naturgefahren sind ebenso berücksichtigt wie technische Störungen, absichtliche Angriffe oder internationale Abhängigkeiten. Bei Verstößen gegen das RKEG drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bei grundlegenden Verstößen, bis zu 100.000 Euro bei Wiederholung und bis zu 500.000 Euro in schwerwiegenden Fällen.
In der öffentlichen Diskussion steht derzeit vor allem die Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Fokus. NIS2 regelt europaweit die Cybersicherheit von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und verpflichtet diese zu hohen IT-Sicherheitsstandards, klaren Meldepflichten und Governance-Vorgaben. Das Risikoverständnis des RKEG geht darüber jedoch deutlich hinaus. Während NIS2 primär auf digitale Risiken abzielt, betrachtet das Resilienzgesetz die Gesamtsicherheit kritischer Einrichtungen.
Enge Zusammenarbeit zwischen RKE-Behörde und Bundesamt für Cybersicherheit
Es umfasst neben Cyberbedrohungen auch physische Sicherheit, bauliche Schutzmaßnahmen, organisatorische Vorsorge, Krisenmanagement und vor allem auch die Wiederherstellungsfähigkeit. Auch die entsprechende Expertise des Personals der Einrichtungen und deren Sensibilisierung und Schulung wird thematisiert. Damit adressiert das Gesetz etwa auch Risiken durch Naturkatastrophen, Sabotage, Versorgungsengpässe oder personelle Schwachstellen.
In der Praxis müssen nun viele Unternehmen, die bereits unter NIS‑2 fallen, künftig zusätzlich die Anforderungen aus dem RKEG erfüllen. Die nationale Strategie sieht deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen der RKE-Behörde im Innenministerium und dem Bundesamt für Cybersicherheit vor. Ziel ist die Vermeidung von Doppelstrukturen und Meldeprozesse so zu gestalten, dass Unternehmen Vorfälle koordiniert an beide Stellen melden können. Damit soll Bürokratie reduziert und die Reaktionsgeschwindigkeit erhöht werden.
Innenministerium entscheidet per Bescheid
„Unternehmen sollten RKEG und NIS2 nicht getrennt betrachten“, sagt Gottfried Tonweber, Leiter Cybersecurity und Partner bei EY Österreich. „Beide Regelbereiche greifen ineinander. Wer Sicherheitsorganisation, Risikomanagement und Meldeprozesse integriert aufsetzt, schafft nicht nur Compliance, sondern echte Stabilität“, betont EY-Experte Tonweber.
Ob ein Unternehmen nun final als „kritische Einrichtung“ eingestuft wird, entscheidet das Innenministerium per Bescheid. Maßgeblich ist unter anderem, ob ein Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung oder auf andere wesentliche Dienste hätte. Betroffen sind Organisationen, die zumindest einen wesentlichen Dienst erbringen, und die im Inland tätig sind und ihre Leistungen im Inland erbringen.
Einstufungen bedeuten klare Verpflichtungen
Mit der Einstufung gehen dann klare Verpflichtungen einher. Unternehmen müssen systematisch analysieren, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, und auf dieser Basis Resilienzpläne entwickeln. Diese Pläne sollen gewährleisten, dass im Ernstfall rasch reagiert und der Betrieb möglichst schnell wiederhergestellt werden kann. Sicherheitsvorfälle, die die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erheblich stören oder stören könnten, sind unverzüglich zu melden, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
Eine Folgemeldung muss spätestens einen Monat nach Erstmeldung erfolgen. Für die erstmalige Risikoanalyse bleiben nach Einstufung neun Monate Zeit, für die Umsetzung eines Resilienzplans und entsprechender Maßnahmen zehn Monate. Die Risikoanalyse ist anschließend regelmäßig, mindestens alle vier Jahre, zu aktualisieren. „Die Zeiten, in denen Sicherheit als reine IT-Frage behandelt wurde, sind vorbei“, ergänzt Birgit Eglseer, Senior Managerin bei EY Österreich. „Resilienz ist eine Führungsaufgabe. Sie betrifft Strategie, Organisation, Personal und Lieferketten gleichermaßen“, betont Eglseer.
Nachhaltige Resilienz als Antwort auf eine veränderte Risikolage
Hinter dem Gesetz steht die Erkenntnis, dass kritische Infrastruktur heute stärker vernetzt und komplexer ist als je zuvor. Energieversorgung, digitale Netze, Finanzsysteme und Gesundheitswesen sind eng miteinander verbunden. Ein Ausfall in einem dieser Bereiche kann daher rasch weitreichende Folgen haben. Die nationale Strategie setzt daher auf einen risikobasierten Ansatz, der kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt wird. Spätestens alle vier Jahre erfolgt eine Evaluierung, bei Bedarf auch früher, wenn sich die Risikolage wesentlich ändert.
Für Unternehmen bedeutet das einen strukturellen Wandel. Resilienz wird nicht mehr als punktuelle Maßnahme verstanden, sondern als dauerhafte Managementaufgabe. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz die Chance, Sicherheits- und Krisenstrukturen neu zu denken und bestehende NIS2-Programme sinnvoll zu erweitern. „Resilienz schafft Vertrauen bei Kund:innen, Partner:innen und Investor:innen. In einer zunehmend unsicheren Welt wird genau das zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor“, resümiert Gottfried Tonweber. „Wer seine Abhängigkeiten kennt und klare Krisenstrukturen etabliert, stärkt auch die eigene Organisation“, ergänzt Birgit Eglseer, Senior Managerin bei EY Österreich. (red/czaak)