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Schritt­wei­ser Rück­gang von Bud­get­de­fi­zit und Schuldenquote

Fis­kal­rat gibt aktu­el­len Aus­blick auf Bud­get­haus­halt der Jahre 2022 und 2023. Unab­hän­gig von geo­po­li­ti­schen Unsi­cher­hei­ten wird deut­li­che Erho­lung der Wirt­schaft und nur mehr mode­ra­ter Anstieg des Defi­zits erwartet.

Das Büro des Fis­kal­ra­tes erwar­tet für die Jahre 2022 und 2023 ein Bud­get­de­fi­zit von 3,2 und 1,6 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP). Die Pro­gno­sen basie­ren auf der Annahme, dass gegen­ü­ber dem Sta­tus quo keine neuen Staats­aus­ga­ben oder Ein­nah­men­än­de­run­gen beschlos­sen wer­den. Es wird von einer fort­schrei­ten­den deut­li­chen wirt­schaft­li­chen Erho­lung gemäß Wirt­schafts­for­schungs­in­sti­tut (nomi­nel­les BIP-Wachs­tum 2022 und 2023 beträgt plus 7,5 und plus 5,6 Pro­zent) aus­ge­gan­gen, die der erwar­te­ten dyna­mi­schen Ent­wick­lung der Ein­nah­men zugrunde liegt. 

Anstieg Staats­ein­nah­men plus ver­hal­tene Aus­ga­ben­dy­na­mik ver­rin­gern Defizit
Das ver­hält­nis­mä­ßig immer noch hohe Bud­get­de­fi­zit 2022 ist vor­ran­gig auf die wei­ter­hin hohen Staats­aus­ga­ben zurück­zu­füh­ren, die trotz des Weg­falls gro­ßer Teile der COVID-19-Hil­fen auf­grund neuer wirt­schafts­po­li­ti­scher Maß­nah­men in Summe nur gering­fü­gig zurück­ge­hen. Der Anstieg der Staats­aus­ga­ben im Jahr 2023 gestal­tet sich dabei 2022 trotz eines mar­kan­ten Anstiegs der Infla­tion moderat. 

Zusam­men mit einem neu­er­li­chen deut­li­chen Anstieg der Staats­ein­nah­men führt die ver­hal­tene Aus­ga­ben­dy­na­mik zu einem wei­te­ren Rück­gang des Bud­get­de­fi­zits im Jahr 2023. Das hohe nomi­nelle BIP- Wachs­tum führt 2022 und 2023 trotz der erwar­te­ten Bud­get­de­fi­zite zu einem merk­li­chen Rück­gang der Schul­den­quote auf knapp über 80 bzw. 77 Pro­zent des BIP. „Aller­dings gehen vom gegen­wär­ti­gen geo­po­li­ti­schen Umfeld beträcht­li­che Unsi­cher­hei­ten aus“, so die Exper­ten des Fiskal-Rates.

Infla­tion stützt Budgetentwicklung
Beim BIP-Wachs­tums 2022 und 2023 wird durch den Ener­gie­preis­an­stieg und den Krieg in der Ukraine ein deut­li­cher Rück­gang im Ver­gleich zur Dezem­ber-Pro­gnose des WIFO erwar­tet. Auf­grund des gleich­zei­ti­gen Anstiegs der erwar­te­ten Infla­ti­ons­rate besitzt der reale Wachs­tums­rück­gang aber eine sehr geringe Wir­kung auf den Bud­get­saldo. Das bud­ge­tär rele­vante nomi­nelle BIP-Wachs­tum bleibt hoch. Die hohen erwar­te­ten Infla­ti­ons­ra­ten (5,8 Pro­zent 2022 und 3,2 im Jahre 2023) füh­ren zu einem unmit­tel­ba­ren Anstieg der kon­sum­ab­hän­gi­gen Steu­ern und Abga­ben (v. a. Umsatz­steuer) im Jahr 2022. 

In den Fol­ge­jah­ren erhöht sich dann etwa durch die Reak­tion der Arbeit­neh­mer­ent­gelte das Auf­kom­men aus Ein­kom­mens­steu­ern und Sozi­al­bei­trä­gen. Pri­mär bedingt durch die Preis­in­de­xie­rung bei Sozial‑, Gesund­heits- und Pen­si­ons­aus­ga­ben stei­gen ab 2023 aber auch die Staats­aus­ga­ben. Um die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Infla­ti­ons­er­höhung für die Haus­halte und Unter­neh­men zu ver­rin­gern, wur­den von der Regie­rung zwei Pakete ver­ab­schie­det : Das Ener­gie- und Anti-Teue­rungs­pa­ket mit Belas­tun­gen für den Bud­get­saldo 2022 von in Summe 0,8 Mrd. Euro. Das Ener­gie­pa­ket ver­schlech­tert den Finan­zie­rungs­saldo 2022 und 2023 mit 1,4 und 0,6 Mrd. Euro. 

Ein­nah­men­ent­wick­lung wei­ter­hin dynamisch
Die Ein­nah­men­ent­wick­lung in den Jah­ren 2022 und 2023 ist nach wie vor von einer deut­li­chen Auf­hol­be­we­gung geprägt, nach den pan­de­mie­be­ding­ten Ein­nah­men­aus­fäl­len in den Jah­ren 2020 und 2021. Beson­ders dyna­misch ent­wi­ckelt sich das Auf­kom­men aus der Umsatz­steuer, das infla­ti­ons­be­dingt sowie durch das Weg­fal­len der COVID-19-Umsatz­steu­er­sen­kung im Jahr 2022 stark ansteigt. Der star­ken Ein­nah­men­dy­na­mik auf­grund des wirt­schaft­li­chen Auf­hol­pro­zes­ses ste­hen ein­nah­men­sen­kende, bud­get­wirk­same Maß­nah­men gegen­ü­ber. Her­vor­zu­he­ben sind beson­ders die öko­so­ziale Steu­er­re­form sowie das Ener­gie­pa­ket, die zu einer Reduk­tion der Ein­nah­men im Jahr 2022 um 2,2 Mrd. und 2023 um wei­tere 0,8 Mrd. Euro führen. 

Das Auf­kom­men der Lohn­steuer steigt durch die güns­tige Beschäf­ti­gungs­lage und der kal­ten Pro­gres­sion stark an, der Anstieg wird jedoch durch die Sen­kung der 2. und 3. Lohn­steu­er­ta­rif­stufe deut­lich abge­schwächt. Die Ein­nah­men der ver­an­lag­ten Ein­kom­men­steuer wer­den noch zusätz­lich durch die Erhöhung von Fami­li­en­bo­nus, SV-Bonus und Ver­kehrs­ab­setz­be­trag in bei­den Jah­ren ver­rin­gert. Die Kör­per­schafts­steuer ver­zeich­nete 2021 einen star­ken Anstieg und kam ober­halb des Vor­kri­sen­ni­veaus zu lie­gen. Diese Dyna­mik schwächt sich 2022 und 2023 u. a. durch den Effekt der degres­si­ven Abschrei­bung stark ab. In Summe wird für heuer ein star­ker Zuwachs der Gesamt­ein­nah­men gegen­ü­ber dem Vor­jahr um 4,7 Pro­zent erwar­tet. Auch für das Jahr 2023 wird von einem über­durch­schnitt­li­chen Ein­nah­men­zu­wachs um 5,3 Pro­zent gegen­ü­ber 2022 ausgegangen. 

Trotz Weg­fall Corona-Hilfs­maß­nah­men kaum Ausgabensenkung
Auf Basis der gegen­wär­ti­gen Beschluss­lage gehen im Jahre 2022 die Staats­aus­ga­ben trotz des weit­ge­hen­den Aus­lau­fens der Corona-Hilfs- maß­nah­men (-13,3 Mrd. Euro gegen­ü­ber 2021) nur gering­fü­gig um 0,3 Pro­zent zurück. Der Rück­gang der COVID-19-Aus­ga­ben wird v. a. durch Stüt­zungs­maß­nah­men für die Haus­halts­ein­kom­men ange­sichts stei­gen­der Preise (Teue­rungs­aus­gleich und Ener­gie­kos­ten­zu­schuss), den regio­na­len Kli­ma­bo­nus, Aus­ga­ben des RRF und die Finan­zie­rung stra­te­gi­scher Gas­re­ser­ven zu etwa 50 Pro­zent kom­pen­siert. Hinzu kommt ein Aus­ga­ben­an­stieg abseits die­ser Maß­nah­men, der in etwa einem Nor­mal­jahr entspricht. 

Im Jahr 2023 kommt es zu einem ver­hal­te­nen Aus­ga­ben­wachs­tum von 2,1 Pro­zent. Die ver­zö­gerte Wir­kung der hohen Infla­tion des Jah­res 2022 auf die Arbeit­neh­mer­ent­gelte und die Pen­si­ons­aus­ga­ben wird durch einen Rück­gang der Hilfs­maß­nah­men im Zusam­men­hang mit der Pan­de­mie und der Teue­rung teil­weise aus­ge­gli­chen. In bei­den Pro­gno­se­jah­ren besteht eine hohe Unsi­cher­heit bezu­̈g­lich der Aus­ga­ben­ent­wick­lung u. a. hin­sicht­lich des wei­te­ren Ver­laufs der Pan­de­mie, wei­te­rer Unter­stüt­zungs­maß­nah­men gegen die Teue­rung, der beab­sich­ti­gen Erhöhung der Mili­tär­aus­ga­ben und der Kos­ten der Auf­fül­lung der Gas­re­ser­ven, so die Ein­schät­zung der Exper­ten des Öster­rei­chi­schen Fis­kal­ra­tes in ihrem aktu­el­len Bericht.

Anm. d. Red.: Eco­nomy hat den aktu­el­len Bericht der Exper­ten des Fis­kal­ra­tes nahezu 1:1 über­nom­men ; wir bedan­ken uns für die Zur­ver­fü­gung­stel­lung der Ein­schät­zung mit allen Zah­len und Daten.

Autor: red/czaak
12.04.2022

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