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Umfas­sende Kür­zun­gen durch Steigerung

In Deutsch­land steigt der Min­dest­lohn und Unter­neh­men wol­len Arbeits­plätze und Inves­ti­tio­nen redu­zie­ren. Preis­er­hö­hun­gen als wei­tere Gegen-Maß­nahme mit ent­spre­chen­der Aus­wir­kung auf Inflation.

In Deutsch­land wird mit Jän­ner 2026 der Min­dest­lohn um über acht Pro­zent von bis dato 12,82 Euro auf nun­mehr 13,90 pro Stunde erhöht. Ab Jän­ner 2027 sind 14,60 Euro vor­ge­se­hen, eine Stei­ge­rung um wei­tere fünf Pro­zent. Der Min­dest­lohn wird wesent­lich stär­ker stei­gen als die all­ge­mei­nen Tarif­löhne, die im Jahr 2026 vor­aus­sicht­lich ledig­lich um drei Pro­zent anstei­gen werden. 

Anhe­bung wegen aktu­el­ler Wirt­schafts­krise beson­ders schädlich

Die Unter­neh­men reagie­ren auf die­sen Schritt, eine aktu­elle Stu­die des ifo-Insti­tuts beleuch­tet nun die geplan­ten Maß­nah­men. Die Erhe­bun­gen ver­glei­chen dabei auch Reak­tio­nen bei der Erhö­hung der Min­dest­löhne im Jahre 2022. Der Fokus bei den aktu­el­len Pla­nun­gen rich­tet sich pri­mär auf Strei­chung von Arbeits­plät­zen und Inves­ti­tio­nen. Jedes fünfte Unter­neh­men plant einen Stel­len­ab­bau, jeder vierte Betrieb weni­ger Inves­ti­tio­nen, jedes zweite Unter­neh­men Preis­er­hö­hun­gen. Gene­rell befürch­tet wer­den sin­kende Gewinne und Nach­teile im ohne­hin stei­gen­den Wett­be­werb.
 
„Die anste­hende Min­dest­lohn­er­hö­hung zum Jah­res­wech­sel stellt einen bedeu­ten­den Lohn­kos­ten­an­stieg für die betrof­fe­nen Unter­neh­men dar. Die Reak­tio­nen der Unter­neh­men zei­gen, dass die Anhe­bung des Min­dest­lohns in der aktu­el­len Phase der wirt­schaft­li­chen Schwä­che beson­ders schäd­lich ist“, sagt Sebas­tian Link, For­scher beim ifo-Insti­tut. „Obwohl die Unter­neh­men ähn­lich betrof­fen sind wie von der letz­ten gro­ßen Anhe­bung im Jahr 2022, pla­nen sie aktu­ell häu­fi­ger mit Stel­len­ab­bau und Inves­ti­ti­ons­kür­zun­gen“, unter­streicht Link.

Gast­ge­werbe und Ein­zel­han­del ver­gleichs­weise mehr und direkt betrof­fen
 
Wei­tere Erkennt­nisse zei­gen, dass mehr als ein Drit­tel der befrag­ten Unter­neh­men (37 Pro­zent) angab an, direkt betrof­fen zu sein. An der Spitze ist hier das Gast­ge­werbe (77 Pro­zent) und der Ein­zel­han­del (71 Pro­zent). Unter den Indus­trie­un­ter­neh­men sind vor allem das Tex­til- und Beklei­dungs­ge­werbe (62 Pro­zent) sowie die Her­stel­lung von Nah­rungs- und Genuss­mit­teln (59 Pro­zent) von der Min­dest­lohn­er­hö­hung betrof­fen. Am gerings­ten sind die Aus­wir­kun­gen für das Bau­ge­werbe, in dem ein höhe­rer Bran­chen­min­dest­lohn gilt. 
 
Die Stu­die basiert auf Daten aus der ifo-Kon­junk­tur­um­frage im Okto­ber 2025 unter über 4.600 Unter­neh­men in Deutsch­land. Sie ver­gleicht zudem die aktu­elle Umfrage mit den Reak­tio­nen der Unter­neh­men bei der Min­dest­lohn­er­hö­hung im Jahr 2022. Hier erwar­te­ten die betrof­fe­nen Unter­neh­men wesent­lich gerin­gere Effekte auf ihre Pro­fi­ta­bi­li­tät und Nach­frage und plan­ten daher sel­te­ner mit Beschäf­ti­gungs- und Inves­ti­ti­ons­kür­zun­gen. (red/​rucz)

Autor: red/rucz
03.12.2025

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